Väterbeteiligung beim Elterngeld: Komm zu Papa
Immer mehr Väter gehen inzwischen in Elternzeit. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind allerdings groß – mit einem überraschenden Spitzenreiter.
Die Väterbeteiligung steigt den Angaben zufolge seit Beginn der Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich. Bei den im zweiten Quartal 2008 geborenen Kindern war es bundesweit nur jedes fünfte Kind (20,5 Prozent), für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später war es bereits jedes vierte Kind (25,4 Prozent). Die Mütterbeteiligung am Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96 Prozent.
Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung ist weiterhin Sachsen mit inzwischen 46,7 Prozent, gefolgt von Bayern (43,4 Prozent), Thüringen (42,7 Prozent) und Berlin (39,1 Prozent). Die geringsten Werte bei der Väterbeteiligung wiesen Bremen mit 27,3 Prozent und das Saarland mit 24,5 Prozent auf.
Das vor zehn Jahren eingeführte Elterngeld soll Eltern vor allem während des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes finanziell absichern. Die Höhe der Familienleistung ist abhängig vom bisherigen Erwerbseinkommen des Empfängers. Sie liegt bei mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich.
Das Elterngeld wird für zwölf Monate gezahlt, und zwei Monate länger, wenn beide Elternteile jeweils für eine bestimmte Zeit aus dem Job aussteigen, um sich um das Kind zu kümmern. Seit 2015 ist es mit dem Elterngeld Plus zudem möglich, die Leistung länger zu beziehen, wenn man in Teilzeit bereits wieder in den Job einsteigt.
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