Urteil zur Religionsfreiheit: Dienstuniform und Kette mit Kreuz

Der Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Religionsfreiheit von Christen am Arbeitsplatz: Das Kreuz über der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber ertragen.

Darf in der Regel während der Arbeit sichtbar getragen werden: das Kruzifix. Bild: dapd

WOLFSBURG taz | Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten in der Regel nicht verbieten, ein sichtbares Kreuz bei der Arbeit zu tragen. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem britischen Fall. Christen dürfen bei der Arbeit aber nicht Homosexuelle diskriminieren – auch wenn sie das für einen Inhalt ihres Glaubens halten.

Der Straßburger Gerichtshof entschied am Dienstag vier Fälle zur Religionsfreiheit von Christen in Großbritannien. Erfolg hatte die 60-jährige Nadia Eweida, die an einem Check-in-Schalter der Fluggesellschaft BA arbeitete.

Ihr Arbeitgeber verbot ihr zeitweise, über der Dienstuniform ein Kreuz um den Hals zu tragen. Religiöse Symbole und Schmuck störten das Corporate Design der Firma. Sie könne das Kreuz unter der Uniform verstecken. Es gebe keine christliche Pflicht, ein sichtbares Kreuz zu tragen. Britische Gericht bestätigten die Auflage.

Doch der EGMR ließ diese Argumente nicht gelten. In der Abwägung habe die Religionsfreiheit der Christin mehr Gewicht – zumal BA für andere religiöse Symbole wie Turbane und Kopftücher damals Ausnahmen zugelassen hatte.

Gegen BA sprach auch, dass das Kruzifixverbot inzwischen längst wieder aufgehoben wurde. Großbritannien muss Eweida 2.000 Euro Entschädigung zahlen.

In einem anderen Fall wurde ein Kreuzverbot allerdings bestätigt. Der Altenpflegerin Shirley Chaplin wurde von ihren Vorgesetzten aus Sicherheits- und hygienischen Gründen eine Kruzifix-Halskette untersagt. Verwirrte Kranke könnten an der Kette ziehen. Solche Gründe seien geeignet, einen Eingriff in die Religionsfreiheit zu rechtfertigen, so Straßburg.

Gescheitert sind auch zwei Klagen von Christen, die glauben, dass Homosexuelle gegen göttliche Gebote verstoßen. Die Standesbeamtin Lilian Ladele weigerte sich, homosexuelle Paare zu trauen. Der Eheberater und Sexualtherapeut Gary McFarlane wollte keine Homosexuellen beraten.

In beiden Fällen hatte der Arbeitgeber mit Kündigung gedroht, was englische Gerichte und auch der Straßburger Gerichtshof für berechtigt hielten. Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, andere Menschen bei der Arbeit zu diskriminieren. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich.

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