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Urteil zum ArbeitsrechtHitlergruß ist Kündigungsgrund

Das Zeigen des Hitlergrußes rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das hat das Hamburger Arbeitsgerichts am Donnerstag entschieden.

Damals war das noch anders Foto: dpa

Hamburg epd | Der Hitlergruß rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Diese Geste stelle ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss, teilte das Arbeitsgericht Hamburg am Donnerstag zu einem entsprechenden Urteil mit.

Das gelte umso mehr, wenn der Adressat zusätzlich grob beleidigt werde. Eine türkische Abstammung mache das Vergehen nicht weniger schlimm. (AZ: 12 Ca 348/15)

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der in einem Streit während einer Betriebsversammlung den Arm zum Hitlergruß erhoben und seinem Gegenüber die Worte „Du bist ein Heil, Du Nazi!“ entgegengerufen hatte. Daraufhin kündigte ihm die Arbeitgeberin fristlos.

Der Einwand des Klägers, eine solche Handlung sei von ihm nur beleidigend gemeint gewesen, spielte für die Kammer bei der Urteilsfindung keine Rolle. Er könne auch nicht rechtsradikal sein, da er türkischer Abstimmung sei, hatte der Kläger angeführt. Die Abstammung beinhalte keine Antwort auf die Frage der inneren Haltung.

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2 Kommentare

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  • Aber wo erkennt man den bitte eine rechtsradikale Haltung wenn der Hitlergruß als Beleidigung gegen den vermeintlich rechtsradikalen Chef benutzt wird?

     

    Dann wäre man ja auch rechtsradikal wenn man mit 2 Fingern überm Mund den Hitlerschnauzer darstellt während man Beckstein, Seehofer und Friedrich nachahmt.

    Bin ich jetzt etwa juristisch rechtsradikal?

    • @Chaosarah:

      Solange du keine durchgestrichenen Hakenkreuze verwendest oder Computerspiele spielst, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden, weil man in ihnen auf Nazis schießt, sollte juristisch alles in Ordnung sein.