Urteil zu Fahrradfahrern: Helmlose tragen Mitschuld

Auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wer oben ohne unterwegs ist und bei einem Unfall am Kopf verletzt wird, kann nicht mit vollem Schadensersatz rechnen.

Ohne Helm, mit Schuld Bild: dpa

SCHLESWIG dpa | Wenn ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer stürzt und sich am Kopf verletzt, trägt er eine Mitschuld, wenn das Tragen eines Fahrradhelms die Verletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat. Dies geht aus einer Entscheidung des 7. Zivilsenats des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, die am Montag bekanntgegeben wurde.

Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung, aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“

Im konkreten Fall fuhr die Klägerin mit ihrem Fahrrad ohne Helm auf der Straße an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbei. Die Autofahrerin öffnete unmittelbar vor der sich nahenden Fahrradfahrerin die Tür. Die Radlerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Die Geschädigte wollte, dass die Autofahrerin und deren Kfz-Haftpflichtversicherung ihr alle aus dem Unfall entstandenen und zukünftig entstehenden Schäden ersetzen und Schmerzensgeld zahlen.

Die Fahrzeughalterin und ihre Versicherung argumentierten, dass die Fahrradfahrerin eine Mitschuld an den Verletzungen treffe, weil sie keinen Helm getragen habe. Dem schlossen sich die Richter am Oberlandesgericht an; die Radfahrerin habe keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen (sogenanntes Verschulden gegen sich selbst). Der Mitverschuldensanteil im konkreten Fall wurde mit 20 Prozent bemessen.

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