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Urteil zu FahrradfahrernHelmlose tragen Mitschuld

Auch wenn es keine Helmpflicht gibt: Wer oben ohne unterwegs ist und bei einem Unfall am Kopf verletzt wird, kann nicht mit vollem Schadensersatz rechnen.

Ohne Helm, mit Schuld Bild: dpa

SCHLESWIG dpa | Wenn ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer stürzt und sich am Kopf verletzt, trägt er eine Mitschuld, wenn das Tragen eines Fahrradhelms die Verletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat. Dies geht aus einer Entscheidung des 7. Zivilsenats des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts hervor, die am Montag bekanntgegeben wurde.

Für Radfahrer bestehe zwar keine Helmpflicht, heißt es in der Begründung, aber sie seien im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Es sei unzweifelhaft, dass ein Helm vor Kopfverletzungen schütze, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“

Im konkreten Fall fuhr die Klägerin mit ihrem Fahrrad ohne Helm auf der Straße an einem am Straßenrand parkenden Auto vorbei. Die Autofahrerin öffnete unmittelbar vor der sich nahenden Fahrradfahrerin die Tür. Die Radlerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung zu. Die Geschädigte wollte, dass die Autofahrerin und deren Kfz-Haftpflichtversicherung ihr alle aus dem Unfall entstandenen und zukünftig entstehenden Schäden ersetzen und Schmerzensgeld zahlen.

Die Fahrzeughalterin und ihre Versicherung argumentierten, dass die Fahrradfahrerin eine Mitschuld an den Verletzungen treffe, weil sie keinen Helm getragen habe. Dem schlossen sich die Richter am Oberlandesgericht an; die Radfahrerin habe keinen Helm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen (sogenanntes Verschulden gegen sich selbst). Der Mitverschuldensanteil im konkreten Fall wurde mit 20 Prozent bemessen.

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44 Kommentare

 / 
  • NE
    Neoliberaler Ellenbogenkrieger

    Radfahren sollte generell verboten werden! Radfahrer schädigen nicht nur durch ihre Autoverweigerung den STANDORT DEUTSCHLAND, sondern darüberhinaus auch durch ständige demonstrative Verbreitung ihrer linksgrün-gutmenschlich-ökofaschistischen Ideologie!

     

    Mein Vorschlag: Unfälle mit Personenschäden an Radfahrern sollten in Zukunft unbedingt und in jedem Fall zugunsten des Autofahrers beurteilt werden, ferner sollte über Aussetzung der Strafverfolgung bei vorsätzlicher Tötung von Radfahrern durch Autofahrer und sonstige anständige hart arbeitende deutsche christliche Männer nachgedacht werden!

  • DE
    Detlev Esser

    Zwei Voraussetzungen gibt es für solche Urteile und Tendenzen: erstens das Deutsch-Sein und zweitens den Lobbyismus.

     

    Das Deutsch-Sein sieht die Schöpfung an sich, sei es physisch oder metaphysisch, als stark verbesserungswürdig an. Wenn deutsche Gründlichkeit erst mal alle Risiken analysiert und gesichtet hat, dann dürfte das ewige Leben im irdischen Jetzt bereits erreicht werden. Wie sollte man auch noch den Löffel abgeben können, nachdem deutsche Gründlichkeit den Autogurt, den Rauchmelder, Sagrotan und nun den Fahrradhelm verordnet hat.

     

    Traurig dabei ist, dass auf dem Weg zun ewigen Leben einem die Freude am endlichen Leben verloren gehen könnte.

     

    Die Perversität des Ganzen macht sich nun die selbstlose Versicherungsbranche zu eigen. Sie souffliert ihren politischen Vasallen, dass unter Beachtung sämtlicher Vorbeugungsmaßnahmen ein Schaden quasi unmöglich ist. Tritt selbiger auf, so muss doch der Geschädigte irgendwetwas fahrlässig außer acht gelassen haben. Das ist doch Vorsatz! Quasi Masochismus gegenüber der garantierten Unverwundbarkeit!

     

    Die Doofen in Berlin plappern es nach und daraus folgt: der kleine Mann oder die kleine Frau ist wie immer die Doofe!

     

    Im übrigens fragt man sich: was hatte die Radfahrerin zur falschen Zeit am falschen Ort überhaupt zu suchen. Sollte Siemens nicht besser ein Anti-Bürger-Kollisions-System entwickeln, dass Zusammenstöße generell verhindern könnte, da beim betreffenden Bike nach Zieleingabe auf als gefährlich geltenden Strecken zu gefährlichen Zeiten automatisch ein Pedal-Blockiersystem ausgelöst wird?

     

    Klingt bescheuert? Ist es auch! Aber auf Siemens-Papier etwas ausschweifend dargestellt heisst es erst "FORSCHUNGSPROJEKT" und kurz darauf "GELDDRUCKMASCHINE".

     

    Warum würge ich so häufig....?

  • AO
    Aleksandr Orlov

    "Reflektionskleidung für Fußgänger ist da ein heisser Kandidat."

    Gibt's schon, und das seit den Siebzigern.

    Wer als Fußgänger nachts in dunkler Bekleidung auf der rechten Straßenseite einer Bundesstraße unterwegs ist, hat schlechte Karten im Fall des Falles.

    Wegen der Verpflichtung, den poentiellen Schaden gering zu halten.

    Eigensicherungspflicht nennt sich das.

  • CS
    Christoph S

    Der Vergleich mit Motoradfahrern, Reitern und (wie auch vom OLG angeführt) Skifahrern ist mindestens so unpassend, wir der berüchtigte Treppen- oder Fußgänger- Helm:

    http://www.regensburger-orthopaedengemeinschaft.de/orthojournal/details-journal/artikel/sicherheit.html

     

    Nach 20 Jahren Helmwerbung in Stil von “Angstkampagnen” (die ECF fordert seit Jahren “stop dangerising cycling by helmet promotions”) hat sich offenbar bei vielen Menschen die Meinung durchgesetzt, Radfahren sei wesentlich gefährlicher als es nachweislich ist.

    Das OLG nimmt dieses Vorurteil lediglich auf und folgert:

    “Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Fahrradfahrer heutzutage im täglichen Straßenverkehr ausgesetzt sind, wie dieser Streitfall plastisch zeigt.” (Randnummer 36)

     

    Demnach ist auch die Randnummer 13 nachvollziehbar -obgleich sie ein Fehlschluss ist:

    “Es entspreche dem Alltagswissen, dass das Risiko von Kopfverletzungen beim Fahrradfahren durch das Tragen eines Helms vermindert werden könne”

     

    Dass diese Schutzwirkung eben nicht (ausreichend) hoch, also nicht bei den vielzitierten “86%” aus der fehlerhaften Seattle-Studie, sondern eher im einstelligen oder unteren zweistelligen Bereich liegt ist seit der Metaanalyse von Rune Elvik (2011) bekannt, wird hier aber nicht berücksichtigt.

    Meine Befürchtung ist Folgende:

    Durch die zunehmende Klagefreudigkeit von Versicherungen mit dem Ziel der Leistungsverweigerung werden weitere “Obliegenheiten” folgen. Reflektionskleidung für Fußgänger ist da ein heisser Kandidat.

     

    Ich fände es schön, wenn der Name der klagenden Versicherungsgesellschaft bekannt würde. Ich möchte nämlich bei keiner Gesellschaft eine KFZ-Haftpflicht abgeschlossen haben, die in einem solch klaren Fall das Opfer nicht anstandslos entschädigt, sondern jede juristische Spitzfindigkeit einsetzt um das Opfer zu beschuldigen.

    Denn das widerspricht meinen Vorstellungen von Anstand und Moral!

  • A
    aksel

    was bin ich froh, dass ich mir, als kampfradlerIn, letzte woche gerade eine Footballausrüstung zugelegt habe. Die kann ich nicht nur auf dem Rad sondern auch gleich als FussgängerIn

    anlegen, denn da muss ich ja auch auf meine Sicherheit achten. Puuh.....Glück gehabt!

  • AO
    Aleksandr Orlov

    Das Gericht sagt lediglich, dass Schutzkleidung auch dann die Verletzungsgefahr verringert, wenn sie nicht vorgeschrieben ist.

    Wer keine Schutzkleidung trägt oder als Fahrradfahrer keinen Helm aufsetzt, erhöht damit unnötig das Verletzungsrisiko, das mit einfachen, für Vernünftige einsichtigen und zumutbaren Mitteln verringerbar wäre.

    Sowas nennt sich dann Fahrlässigkeit.

    Die gibt es auch ohne Paragraphen.

    Deswegen hat ein Motorradfahrer ohne Schutzkleidung oder ein Fahrradfahrer ohne Helm nur ein Anrecht auf verminderten Schadenersatz.

  • A
    Autofreier

    In dem von Aleksandr zitierten Urteil des Brandenburgischen Gerichts heißt es:

     

    "Dass es noch keine Norm gibt, die vorschreibt, Motorradkleidung zu tragen, ändere nichts an der Tatsache, ..."

     

    Aus diesem Satz spricht offenbar der Wunsch des Gerichts selbst Gesetzgeber sein zu wollen.

    Das Wörtchen "noch" deutet daraufhin, dass das Gericht meint die Norm werde kommen und es greife dem doch bloß vor.

  • AO
    Aleksandr Orlov

    Lesen und verstehen.

     

    (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 23.07.2009, 12 U 29/09).

     

    Ohne geeignete Kleidung droht Mitverschulden

    Das Tragen von Schutzkleidung ist für Motorradfahrer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer dies nicht tut, muss dennoch bei einem nichtverschuldeten Unfall mit Kürzungen beim Schmerzensgeld rechnen.

    Dass Motorradfahrer einen Helm tragen müssen, ist klar (§ 21a Abs. 2 StVO). Aber wie sieht es mit der restlichen Bekleidung aus? Je höher die Temperaturen steigen, desto luftiger wird bei vielen die Kleidung. Das verstößt zwar gegen keine gesetzliche Vorschrift. Kommt es zu einem Unfall, droht aber eine Mitschuld.

    So hat beispielsweise das Brandenburgische OLG in einem Fall entschieden, bei dem ein Motorradfahrer einen Unfall mit einem Auto hatte. Der Motorradfahrer erlitt erhebliche Verletzungen an Knie und Beinen mit Langzeitfolgen. Die Schuld des Autofahrers war unstrittig. Strittig war dagegen die Höhe des Schmerzensgeldes. 14.000 Euro hatte der Kläger erhalten. Er forderte aber 25.000 Euro.

    Mitverschulden gegen sich selbst

    Weil der Motorradfahrer keine geeignete Schutzkleidung getragen hatte, sondern in einer luftigen Stoffhose unterwegs war, ging das Gericht von einem Mitverschulden des Motorradfahrers gegen sich selbst aus. Wegen seiner fehlenden Schutzbekleidung sei er nicht der Pflicht nachgekommen, die Gefahren im Verkehr möglichst gering zu halten.

    Jeder weiß, dass das Fahren ohne Schutzkleidung ein vielfach höheres Verletzungsrisiko birgt, argumentierte das Gericht. Es ging davon aus, dass ein erheblicher Teil der Verletzungen am Bein des Klägers nicht eingetreten wären, hätte er eine Schutzbekleidung getragen.

    Fehlende Norm zur Pflicht von Schutzkleidung spielt keine Rolle

    Dass es noch keine Norm gibt, die vorschreibt, Motorradkleidung zu tragen, ändere nichts an der Tatsache, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens eine Schutzkleidung trägt. Verzichtet er darauf, gehe er im Falle eines Unfalls bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko ein, so das Gericht. Deshalb sei es sachgerecht, bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Verschulden gegen sich selbst zu berücksichtigen.

  • AO
    Aleksandr Orlov

    "Ein Helm mit nicht zerreisbarem Kopfgurt, ähnlich wie Skibindungen, können eine Todesfalle werden."

    Genau.

    Und die Welt ist eine Scheibe.

     

    Das ganze Theater erinnert sehr an die Diskussionen vor der Einführung der Gurtpflicht, als Anschnallmuffel den Abflug in einen Heuhaufen oder das seitliche Herauskullern aus dem Auto vor dem Aufprall vorschoben, um sich nicht anschnallen zu müssen. Diese Debatten sind längst geführt, der Drops ist gelutscht.

     

    Genauso wie bei jedem Motorradunfall gefragt wird, ob Sicherheitsbekleidung getragen wurde (die keine Vorschrift ist!) wird jetzt eben in Zukunft gefragt, ob der Radler einen Helm aufhatte.

    Lautet die Antwort "nein", gibt's halt weniger Schadenersatz.

    Das nennt sich Eigenverantwortung.

     

    Hoffentlich hat dieses Urteil vor dem BGH Bestand.

  • B
    Börsenzocker

    Wie will die Versicherung beweisen das mit Helm der Schaden geringer wäre?

    Ein Helm mit nicht zerreisbarem Kopfgurt, ähnlich wie Skibindungen, können eine Todesfalle werden.

    Ab welcher Bremsenergie löst(muss?) sich ein Helm vom Kopf etcpp.

    Ähnliches gilt auch für Autofahrer bei denen der Airbag einen heftigen Schaden erzeugte.

    Hier wären einmal die Versicherungsbedingungen/Schadensabgrenzung und die Unterlagen der KfZ Hersteller interessant. Birgt vermutlich interessante Fakten, Benutzung auf eigene Gefahr ähnlich wie der ICE Unfall Eschede, Schadenersatz nach Truppentransportversicherung aus dem 3. Reich.

     

    Urlaub in den USA z.B. Florida nur mit schußsicherer Weste, dort hat der Terminator neue Waffengesetze erlassen. In Florida darf man schon schiessen, wenn man sich nur bedroht fühlt.

    Genau diese Inhalte müssten nun in jeder, wirklich jeder Versicherungsbedingung stehen und der Reiseveranstalter muss auf die bleihaltige Luft in den USA hinweisen.

     

    Absurdistan Deutschland, ich könnte mich nur noch aufregen. Keine Macht den Doofen.

    Zum Glück tritt der ADFC nun gegen diese Klassenjustiz und Lobbyverein an.

  • B
    Börsenzocker

    Ist ja wirklich eine Frechheit das eine Fahrradfahrerin auf dem Fahradweg Fahrrad fährt.

    Wer hat da in welchen Schutzraum eingegriffen zumal ein jeder Autofahrer genau die Inhalte lernen muss. Führerschein wegnehmen wäre wohl besser.

    Sind Menschen, Autofahrer, Fahrradfahrer Teilnehmer am Luftraum und müssen sich entsprechen vor Flugzeugen schützen? Ein jeder mit Schutzkleidung?

     

    Der Gerichtslogik nach müsste nun ein jeder Mensch eine Schussichere Weste tragen. Für den Fall das sich aus irgendeinem Lauf ein Schuss löst.

    Gleiches gilt für Schützenvereine, alle müssen nun eine Schussichere Weste tragen.

    Oder auch

    wenn Kinder oder Erwachsene eine Straße überqueren, können diese getrost durch ein KfZ totgefahren werden, wenn sich ein gesicherter Übergang in 1 km entfernung befindet. Haben ja selber schuld das sie dort langgehen.

     

    Natürlich sind diese Inhalte auch auf das Ausland übertragbar.

    Wenn ein Deutscher im Ausland Urlaub macht und ihm dort etwas passiert, so werden deutsche Gerichte entsprechend der Logik dem Opfer Schadenersatzansprüche kürzen.

    Alles zum Wohle der Versicherungsgesellschaften.

    Sind die aktuellen Richter Nebenberuflich bei eine Versicherung tätig oder zocken diese an der Börse? Durchaus vorstellbar da viele Städt und ihre Kämmerer widerrechtlich mit Gewerbesteuer an der Börse zocken.

     

    In riesen Schritten zurück in die Vergangenheit, Täter statt Opferschutz.

    Deutschland wird neoliberal immer widerlicher.

  • A
    Autofreier

    @Aleksandr Orlov

    "Als es noch keine Helmpflicht für Motorradfahrer gab, gab es Urteile, die den Schadenersatz minderten, wenn kein Helm getragen wurde."

     

    Könnten Sie mir entsprechende Urteile nennen?

     

     

    Grundsätzlich ist es zwar interessant, wenn es irgendwo irgendwann schon einmal halbwegs vergleichbares gab, jedoch kann dies auch bedeuten, dass Justizfehler einfach immer wieder geschehen.

     

    Die Logik, wonach sich jemand gegen ein erhöhtes Risiko schützen müsse lässt sich beinahe unendlich fortsetzen. Denn es muss zunächst einmal festgestellt werden, was ein durchschnittliches Risiko ist. Der Durchschnitt ist aber zumeist der Mittelwert aus mehr oder weniger großen Abweichungen davon. Das heißt, es müssen dann solchen Urteilen zufolge immerzu die Spitzenrisiken verkleinert werden. Dadurch wird aber gleichzeitig wieder das Durchschnittsrisiko gesenkt und es tauchen wieder neue Spitzen auf.

    Wie gesagt, geht dies im Prinzip unendlich weiter. Bis dass der Mensch nur noch im Atombunker sitzen darf. (bloss wer baut den dann ohne ein erhöhtes Risiko einzugehen?).

    Wer dies vermeiden will (aber nicht nur deshalb) darf es nicht einer nur sehr entfernt vom Volk demokratisch legitimierten Justiz überlassen wo die Grenze ist.

     

    Indem der Gesetzgeber eine Anschnallpflicht festgeschrieben hat, hat er eine Grenze gesetzt. Der Autofahrer muss sich anschnallen, aber er muss keinen Helm tragen (wie Vettel, Paffet etc. auf der Rennstrecke).

     

    Bei Radfahrern hat der Gesetzgeber u.a. z.B. erklärt (StVO), dass die nicht freihändig fahren dürfen. Aber von Helm steht eben nichts im Gesetz.

     

    Soweit ich weiß, ist die gesamte Urteilsbegründung noch nicht verfügbar (aber die taz hat schon einen Vorbericht geliefert und deshalb wird nun diskutiert). Ich bezweifle jedoch, dass die Spruchkörper auch nur ansatzweise begründen können, wie sie auf den Wert von 20% kommen. Gibt es ein ärztliches Gutachten welches besagt, dass die Schmerzen und die Behandlungskosten um ca. 20% niederiger gewesen wären wenn ein Helm (welches Modell?) getragen worden wäre? Wenn nicht, weshalb dann 20%?

     

    Und wwozu der Hinweis der Spruchkörper, ein Helm sei doch nicht teuer? Haben die Spruchkörper eine Formel dafür, in welchem Verhältnis der Anschaffungswert eines potentiellen Schutzgegenstandes in Relation zum potentiellen Schaden zu stehen hat. Ich fürchte nicht. Und schlimmer noch: sie haben noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage für solche Feststellungen.

     

    Offenbar will da jemand Ersatzgesetzgeber spielen.

  • G
    Gonzi

    Wieviele Menschen könnten noch leben, hätten sie als Fußgänger einen Helm getragen..

  • F
    Fahrradfahrer

    Welche Versicherung hat dieses Urteil angestrengt???

    Sofort alles kündigen!

    Gibt es noch etwas wie Scham, über eigenes Fehlverhalten?

  • AO
    Aleksandr Orlov

    "Es gilt für Autofahrer Gurtpflicht und für Motoradfahrer Anschnallpflicht. Es gibt KEINE Helmpflicht für Fahrradfahrer!"

    Wer lesen kann, ist manchmal echt im Vorteil.

    Da stand nichts von heute.

    Da steht was von konsistenter Rechtsprechung

     

    Als es noch keine Gurtpflicht gab, gab es Urteile, die bei nicht angelegtem Gurt eine Mitschuld sahen.

    Als es noch keine Helmpflicht für Motorradfahrer gab, gab es Urteile, die den Schadenersatz minderten, wenn kein Helm getragen wurde.

    Genauso gibt es jetzt endlich ein Urteil, das bei Nichttragen eines Helms auf dem Fahrrad eine Minderung des Schadenersatzes sieht.

     

    Auch das gehört zur persönlichen Freiheit.

    Ich entscheide mich, keinen Helm zu tragen.

    Deswegen muss ich für die Folgen zumindest teilweise einstehen.

    Das nennt sich Verantwortung übernehmen.

  • HF
    Hartmut Feine

    Im Gegensatz zum Papst scheinen deutsche Gerichte tatsächlich unfehlbar zu sein: Irgend ein Gericht findet immer unfehlbar einen Weg, ein selbstverständliches Recht ins Gegenteil zu verkehren, wenn es darum geht, einem Versicherungskonzern Kosten zu ersparen.

  • V
    Versicherungslobby

    Hier geht es darum, das sich die Versicherung vor Zahlungen drücken will, ist doch nicht neu in Deutschland.

     

    Wie kann ich mitschuldig sein, wenn es keine Helmpflicht gibt. Das ist wieder so eine Sache die gedreht werden kann, bis es für die Versicherer paßt.

     

    Soll doch die Verletzte Frau Posch hilft um Hilfe bitten.

  • A
    Autofreier

    Habe eben eine Anzeige abgeschickt.

     

    ---------------

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    ich möchte mich bei meiner Anzeige auf einen Artikel der "tageszeitung" beziehen, der online unter folgendem link zu lesen ist:

    ...

    Ich möchte gegen die mir persönlich unbekannte, in dem Zeitungsartikel als "Klägerin" bezeichnete und als Kfz-Führerin dargestellte Person - vorbehaltlich einer korrekten Darstellung in dem Zeitungsbericht - Anzeige erstatten wegen des Verdachts der Begehung eines Delikts gemäß § 315b Absatz 1 Nr 2 StGB

    ("Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er ... Hindernisse bereitet ... und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.").

     

    In dem o.g. Artikel heißt es u.a.:

    "Die Autofahrerin öffnete unmittelbar vor der sich nahenden Fahrradfahrerin die Tür. Die Radlerin konnte nicht mehr ausweichen und stürzte."

     

    § 14 Absatz 1 StVO trifft - vorbehaltlich einer korrekten Darstellung in dem Zeitungsbericht - auf den o.g. Fall nicht zu, da er sich offenkundig auf Personen bezieht (" Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."), nicht auf Gegenstände (Tür).

     

    Soweit an der Tür kein technischer Defekt vorlag und es sich um ein Bauteil üblicher Machart handelt ist Vorsatz anzunehmen, weil ein zurechnungsfähiger Mensch grundsätzlich (ob quasi blind oder nicht) damit rechnen kann ein Hindernis zu bereiten, wenn eine üblicherweise etwa 1 Meter lange Stahlblechklappe in den Straßenraum bugsiert wird und Straßenverkehr stattfindet.

     

    Mit freundlichen Grüßen

  • I
    irmi

    17.06.2013 14:25 UHR

    von ich:

    Krass! Was ist das für eine Argumentation? Trägt man in Zukunft irgendwann Mitschuld, wenn man angeschossen wird, aber gerade keine kugelsichere Weste an hat?

     

     

    In unserem Rechtsstaat ist auch das möglich, Merkel macht das sicher auch noch möglich.

  • ID
    In dubio pro auto

    Kriege ich auch Strafmilderung wenn ich dem Richter auf den Schädel schlage und der mangels Helm Verletzungen davonträgt? Muss der Richter bei so einem Urteil nicht mit Unmutsbekundungen rechnen?

  • J
    Julia

    Also doch Aufrüsten im Straßenverkehr! Radfahrer bekommen erst einmal diese komischen Helme aufgesetzt, deren Funktion umstritten ist (ADFC, siehe unten). Reine Schikane. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht setzt damit die Ampeln für eine Verkehrspolitik, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer an erste Stelle setzt, zumindest für Radfahrer auf Rot. Radfahrer brauchen nämlich keine Helme, sondern ein allgemeines Tempolimit von 25 km/h in Städten und Gemeinden.

     

    Ramsauer wird es in seinem Kampf gegen diese Kampfradler freuen.

     

    Und wie sollen Fußgänger demnächst aufrüsten?

     

    Ich werde jetzt erst einmal Kameras an meinem Rad installieren und regelmäßig rücksichtslose Falschparker anzeigen.

     

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/unfall-richter-geben-fahrradfahrerin-ohne-helm-mitschuld-a-906194.html

  • S
    Supi

    @Aleksandr Orlov

     

    "Das Urteil ist in seiner Intention deckungsgleich mit Urteilen zum Gurtgebrauch im Auto und Helmgebrauch auf motorisierten Zweirädern.

    Ein vernünftiges Urteil, das längst überfällig war."

     

    Gequirlter Quatsch mit Bröckchen. Es gilt für Autofahrer Gurtpflicht und für Motoradfahrer Anschnallpflicht. Es gibt KEINE Helmpflicht für Fahrradfahrer!

     

    Und die Radfahrerin traf am Unfall KEINE Schuld, sie wurde von der rücksichtslosen Autofahrerin mit der Tür vom Fahrrad gefegt! Trotzdem soll die Geschädigte jetzt eine Mitschuld treffen?

     

    Hoffentlich haben Sie keine Kinder, die mal von einem Besoffenen überfahren werden. Dann trifft Sie nämlich im Auge dieses Richters vielleicht eine Mitschuld...

  • T
    tazitus

    @ich: wollte das auch schreiben, fand es aber doch zu sarkastisch. Darum habe ich allgemeiner formuliert.

     

    @hans: Die Leute sollen kaufen. (Aus)rüstungsindustrie wünscht das. Alle Politik ist Wirtschaftspolitik und Justiz ist fehlbar. Sie weiß wohl nix von den aktuellen Forschungsergebnissen zur Schutzwirkung von Helmen für Radelnde.

  • AO
    Aleksandr Orlov

    Da plärren sie wieder, die Kampfradler.

     

    Das Urteil ist in seiner Intention deckungsgleich mit Urteilen zum Gurtgebrauch im Auto und Helmgebrauch auf motorisierten Zweirädern.

    Ein vernünftiges Urteil, das längst überfällig war.

    Bravo.

  • R
    Radkappe

    Richter haben in Deutschland auch schon geurteilt, dass Fahrer eines kleinen Autos Schuld an ihren Verletzungen und gar Tod haben, wenn sie von einem Fahrer eines größeren Fahrzeug über den Haufen gefahren werden. Besonders in Bayern muss man sich vor gut gerüsteten rasenden Politikerfamilien in Acht nehmen.

     

    Nicht nur Radfahrer werden regelmäßig umgenietet, weil Autofahrer sie als Verkehrsteilnehmer ignorieren und gar absichtlich gefährden. Motorradfahrer werden ebenfalls viel zu oft zu Opfern. Es würde mich schon interessieren, welches Selbstverschulden diese rücksichtslosen Richter im folgenden Fall sehen.

     

    http://www.focus.de/panorama/welt/tragischer-tod-des-s21-schlichters-stuttgarter-polizeichef-zuefle-toedlich-verunglueckt_aid_1017113.html

  • ID
    in der Mittefahrer

    Jetzt weiss ich jedenfalls, dass ich den Abstand zu rechtsparkenden Autos vergroessern werde.

     

    Der Autofahrer handelt verkehrswidrig und ich als Geschaedigter bekomme eine Schuld zugewiesen :((

  • S
    Supi

    Wie steht es eigentlich mit Fußgängern?

     

    Wieso sollte für die die Anschaffung eines Helms nicht zumutbar sein? Also gibt es da auch ein "Verschulden gegen sich selbst" wenn man auf dem Zebrastreifen von einem Raser erfasst wird und einem beim Aufprall der Schädel platzt?

  • S
    S.K

    Das Urteil wird hoffentlich erfolgreich angefochten werden können.

  • DO
    das Oberlandesgericht hat ein Rad ab

    Eine bessere Bewaffnung von Radfahrern würde ohne Zweifel zu weniger Unfällen mit rücksichtslosen Autofahrern führen. Waffenpflicht für Radfahrer, das wäre die Lösung!

  • W
    wegen

    Das Urteil ist unlogisch, weil geöffnete Autotüren den Kopf normalerweise im Gesichtsbereich treffen. Und da hilft auch ein Fahrradhelm nicht. Es sei denn, das Gericht verlangt, dass alle Radfahrer eigentlich einen Motorradhelm tragen - mit stets verschlossenem Visier.

  • S
    stroker88

    Hat es die Versicherungslobby endlich geschafft.

    Dann fahren wir in Zukunft halt mit dem Auto.

  • J
    Jörn

    Nun haben die Versicherungen endlich ihr Ziel erreicht. Die ständige Rechtsprechung des BGH und der anderen OLG ist eine andere.

    Gleichzeitig gibt es Studien, die belegen, dass die Schutzwirkung von Fahrradhelmen hoch zweifelhaft ist. Der unmittelbaren Schutzwirkung steht eine Vergrösserung des Kopfvolumens gegenüber, was zu einer erhöhten Kollisionsgefahr führt. Das Urteil kann daher nur als Fehlurteil bezeichnet werden und es bleibt zu hoffen, dass die Versicherungslobby es nicht schafft, dieses auch in der übrigen Bundesrepublik durchzusetzen.

     

    Das Urteil wäre übrigens auch falsch, wenn eine Schutzwirkung erwiesen wäre. So gab es ständige entsprechende Rechtsprechung bei Mofafahrern ohne Helm vor der Mofahelmpflicht. Auch wird Autofahrern ohne Airbag keine Mitschuld gegeben. Daher haben die Gerichte bis auf diesen einen Fall immer gesagt, dass eine so konstruierte Mitschuld nicht besteht (z.B. OLG Hamm, 27 U 93/00). Die Versicherungswirtschaft hat diese Urteile nicht publiziert und gleichzeitig so lange geklagt, bis sie einen willfähigen Richter gefunden hat.

    Das jetzt vorliegende Urteil wird denn auch auf allen möglichen Kanälen kritiklos publiziert um so den Eindruck zu erwecken, dass dies ständige Rechtsprechung und nicht eben nur ein abweichendes Oberlandesgerichtsurteil wäre.

    Zum Hintergrund: Die deutschen versicherungsrechtlichen Zeitschriften, die Urteile publizieren, sind in Hand der Versicherungswirtschaft. Hier wird klar selektiv publiziert um das Recht in die gewünschte Richtung zu lenken. Verkehrsrechtliche Publikation gibt es darüber hinaus beim ADAC, der für seine fahrradfeindliche Haltung bekannt ist.

  • L
    lodemann

    kann das recht sein? demnächst dann auch mitschuld für autofahrer ohne airbag und fußgänger ohne profilsohle? ich hoffe, das geht in die revision.

  • H
    Helmi

    Wundervoll, die Argumentation kann man ja wohl auch auf Fußgänger übertragen. Ein Volk der Helmträger - war das die Vision des Richters?

  • M
    me.toString

    Das heißt aber auch im Umkehrschluß, dass, wenn ich ohne Helm unterwegs bin, ich an parkenden Autos mit mind. 1.5m Abstand vorbeifahren darf - ohne dass mich einer anhupt, weil es doch verboten ist in der Mitte der Straße zu fahren!

     

    So eine schwachsinniges Urteil!

    Helmpflicht durch's Hintertürchen einführen ... *Kopfschüttel*

  • H
    Holländer

    Also Helmüflicht durch die Hintertür. Ich hoffe, es wird eine Berufung geben.

     

    „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“

     

    Mein letzter Erkenntnisstand ist, dass Menschen mit Helm ein größeres Risiko eingehen, weil die Autofahren dann Rücksichtsloser fahren und zum Beispiel näher dran vorbei fahren. Gibt es inzwischen Beweise, dass Menschen mit Helm tatsächlich weniger schlimme Unfälle und Todesfälle haben? Was eine andere Frage ist, ob bei einem Unfall man weniger Schaden hat.

  • P
    Paul

    So langsam wird es hier kafkaesk.

     

    Was ist mit Ellenbogenschutz, Rückenprotektoren, was für die Handgelenke,... Unter Umständen reicht nicht mal schwer gepolsterte Motorradkleidung.

    Und vor allem:

     

    Wieso setzt sich eigentlich überhaupt noch jemand aufs Fahrrad, wo doch jeder wissen kann, dass das Blechgehäuse eines Autos den besseren Schutz bietet?

  • JM
    Jürgen Martens

    Dies ist also die Einführung einer Helmpflicht für Radfahrer durch die Hintertür und das trotz der Tatsache, dass es bisher keinen seriösen Nachweis für die Wirksamkeit von Fahrradhelmen gegen ernsthafte Schädel/Hirn-Verletzungen gibt.

     

    Warum gilt dies offensichtlich nur bei Radfahrern, nicht jedoch bei Menschen, die wesentlich gefährlichere Tätigkeiten ausüben wie beispielsweise Autofahren, Fensterputzen oder Zufußgehen?

  • T
    tazitus

    ".(sogenanntes Verschulden gegen sich selbst).

    Das lässt sich doch noch beliebig weiter"spinnen".

    Und immer freuen sich Versicherungsunternehmen und Firmen, die "Sicherheit" verkaufen.

     

    (Was n Glück, dass ernährungs- oder suchtbedingtes "Verschulden gegen die eigene Gesundheit" nicht eindeutig nachzuweisen sind. Sonst hätten Versicherungskonzerne noch mehr Möglichkeiten, von wegen beschränkter Haftung und Justiz.

  • A
    auchnichtohneschuld

    Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess nicht vom Autofahrer, sondern von dessen Versicherung angestrengt wurde, um sich bei der Schadensbegleichung aus der Affäre zu ziehen. Ein anderes Gericht hätte evtl. anders geurteilt. Daher würde es zur Beurteilung der Sache doch erheblich beitragen, wenn man die Versicherung nennen würde (Denke nicht, dass die ein Recht auf Anonymität hat.), damit man so ein Unternehmen in Zukunft meiden kann.

  • G
    gesche

    dieses urteil ist das allerletzte.

  • H
    hans

    Schlimmes Urteil. In einer Zeit des Umweltkollaps sind Anreize zum Radfahren existentiell. Die zunehmende Gängelei und ungerechte Gerichtsurteile gegen Radfahrer sind vor diesem Hintergrund katastrophal.

  • I
    ich

    Krass! Was ist das für eine Argumentation? Trägt man in Zukunft irgendwann Mitschuld, wenn man angeschossen wird, aber gerade keine kugelsichere Weste an hat?

  • SM
    Stephan Mirwalt

    Wurden die Richter vom ADAC bezahlt?

     

    Ich fahre auch nur mit dem Fahrrad und empfinde gegenüber den Autofahrern nichts als Verachtung.