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Radclub-Rechtsexperte über Urteil„Helme schützen nicht immer“

Der Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs, Roland Huhn, über das Gerichtsurteil in Schleswig-Holstein, Alltagsfahrer und Kopfverletzungen.

Der Kopfschutz verhindere beim Radfahren nur leichte Verletzungen sicher, meint Roland Huhn vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub Bild: dpa
Interview von Julia Lauter

taz: Herr Huhn, kommt mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein jetzt die Helmpflicht für Radler durch die Hintertür?

Roland Huhn: Nein. Ohne gesetzliche Helmpflicht muss zunächst niemand einen Helm tragen. Das Urteil des Gerichts, dass Radfahrer ohne Helm im Fall eines Unfalls eine generelle Mitschuld tragen, deckt sich nicht mit der bisherigen Rechtsprechung. Das Gericht nimmt an, dass der Schutz durch Helme unter Radfahrern eine „allgemeine Überzeugung“ sei. Die jährliche Zählung der Bundesanstalt für Straßenwesen ergibt aber, dass im Alltag weniger als 10 Prozent der Radfahrer einen Helm tragen. Wenn mehr als 90 Prozent der Menschen gegenteilig handeln, dann ist es keine allgemeine Überzeugung.

Wie werden allgemeine Überzeugungen vor Gericht festgestellt?

Eine Überzeugung äußert sich darin, dass die Menschen danach handeln – und nicht, dass sie die Überzeugung nur äußern. Gerichte stützten sich zur Feststellung von solchen Anschauungen auf amtliche Zählungen oder Statistiken. Erst wenn eine große Mehrheit der Radfahrer Helme trägt, könnte man vor Gericht von einer solchen allgemeinen Überzeugung sprechen.

Radfahrer, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, müssten in diesem Fall einen Teil der Schadenskosten übernehmen – und das nur, weil sie keinen Helm tragen?

Wenn es bei der Mehrheit der Radfahrer Usus wäre, Helm zu tragen, wäre es juristisch möglich, dass Radfahrer ohne Helm grundsätzlich als mitschuldig an erlittenen Kopfverletzungen gelten. Ich bin aber sicher: So eine Überzeugung gibt es nicht. Diese Radfahrerin in diesem Fall hat Revision eingelegt – der ADFC unterstützt sie dabei. Jede Wette: Der Bundesgerichtshof wird das Urteil aufheben.

Im Interview: Roland Huhn

ist Rechtsreferent des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). Er sammelt seit Jahren Gerichtsentscheidungen, die Radfahrer betreffen, bundesweit und wertet diese aus.

Im Urteil steht, dass ein Helm unzweifelhaft vor Kopfverletzungen schützt. Ist das so?

Die Richter hatten einen Sachverständigen beauftragt, der sagte: Die Radfahrerin wäre auch mit Helm verletzt worden – nur nicht ganz so schwer. Das Gericht verallgemeinert diesen Bericht und behauptet im Urteil: Helme schützen unzweifelhaft.

Schützen Helme denn nicht?

Helme schützen sicher gegen leichte Verletzungen. Vor schweren Kopfverletzungen schützen Helmen nur in 33 Prozent der Fälle – das geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen hervor. Dieser stützt sich dabei auf eine Studie, in der Unfälle mit Radfahrern im Zeitraum von einem Jahr analysiert wurden. Das Ergebnis: Bei 66 Prozent der Fälle konnte der Helm eine schwere Kopfverletzung nicht verhindern.

Gab es bisher schon ähnliche Gerichtsentscheidungen?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in der Vergangenheit verschiedene Radfahrergruppen unterschiedlich beurteilt: Menschen, die ihr Rad im Alltag nutzen, trifft demnach auch ohne Helm keine Schuld. Wenn sie ein Rennrad fahren, dann unter Umständen schon. Das Gericht ging davon aus, dass unter Radsportlern die allgemeine Überzeugung gilt: Beim Rennsport trägt man Helm.

Werden Rennradfahrer, die ihr Rad im Alltag benutzen, vor Gericht anders beurteilt als Stadtradfahrer?

Die Richter in Düsseldorf hätten zumindest ein Problem. Einerseits fährt der Radler ein Rennrad, andererseits trägt er Alltagskleidung – das passt nicht zu deren bisherigen Unterscheidung zwischen Rennradfahren und Alltagsfahrer.

Wird bei der Revision ein Grundsatzurteil über Helme bei Radfahrern getroffen?

Nein, der Bundesgerichtshof wird allein anhand des vorliegenden Falles entscheiden. Mit Hinweisen, die darüber hinausgehen, sind Richter im Allgemeinen sehr zurückhaltend. Das Urteil wird trotzdem eine große Bedeutung haben, weil die Alltagsradfahrer die größte Gruppe der Radfahrer sind. Der Richterspruch wird die Frage einer Mitschuld wegen fehlenden Helmes für solche Fälle grundsätzlich klären. Zur Frage von Rennfahrern oder Kindern auf dem Rad würde der BGH sich erst äußern, wenn sich eine Gelegenheit dazu bietet.

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31 Kommentare

 / 
  • R
    R.J

    Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit lassen es durchaus zweifelhaft erscheinen, für das Fahrradfahren eine Helmpflicht vorzuschreiben.

     

    Vielleicht in Zukunft als Radfahrer auch noch einen Verbandskasten und ein Warndreieck mitführen müssen?

     

    Die meißten Fahrradfahrer, die ich zu Gesicht bekomme fahren ca. 10km/h seltener 15 bis 20km/h. Hinzu kommen kurze Strecken und bei Unternehmungen, die einen Helm so ungelegen erscheinen lassen, wie dauerhaft trotz Sonnenscheins einen Regenschirm mitzuführen oder einen Wollpullover für den plötzlichen Kälteeinbruch.

  • HM
    Hans Martin

    Die Gefahr von Kopfverletzungen ist bei Autoinsassen auf die Straßenleistung gerechnet etwa zweieinhalb mal so hoch. Daher sollte zunächst über die Helmpflicht für Autofahrer diskutiert werden, bevor man sie Radfahrer angedeihen lassen will.

     

    Gute Idee dagegen von der Titanic: Helmpflicht für Ausländer zum Schutz vor rechten Gewalttaten.

     

    Und: Hirnpflicht für Politiker! Dann müßte Winfried Herrmann leider sofort zurücktreten.

  • SG
    Schmidt Georg

    liebe Sonja, wenn man sarkastisch werden will, soll man es richtig machen, ein Gurt ist nur ein bedingter Schutz, vielleicht so um die 33% wie ein Fahrradhelm-es ging auch nicht um die Personenzahl, sondern es einfach ums Radfahen !an sich vergessen-RadfahrerInnen, sobald sie im Sattel sitzen zb den § 1 der StVO , man braucht auch nicht Regeln einhalten-das sollen gefälligst andere machen-die Sch...Autofahrer, natürlich nur solange man nicht selber in so einem Vehikel sitzt, dann sinds die Fussgänger, die verdammt noch mal, bei Rot über die Strasse laufen usw, RadfahrerInnen sind die Herrscher auf bundesdeutschen Strassen oder Gehwegen oder Fussgängerzonen-Platz da-jetzt komm ich!

  • AO
    Aleksaner Orlov

    @Autofreier: was hat denn der §254 StGB (der *btw* entfallen ist) "Raub und Erpressung" damit zu tun? Wer wurde denn hier beraubt oder erpresst?

     

    Sollte allerdings der §254 BGB gemeint sein, dann ist die Sache einfach: wer keinen Helm trägt, vergrößert den Schaden unnötig.

    Deswegen bleibt er auf einem Teil des Schaden sitzen, und das vollkommen zu Recht.

    Wo ist das Problem?

    Nur weil man keine Autos mag, braucht man nicht die Augen vor der Realität zu verschließen.

     

    Die Rechtsprechung ist dort seit Jahrzehnten gefestigt, und bei jeder Runde (Gurt im Auto, Helm beim Motorradfahren, Kindersitze im Auto usw.) gibt es wieder dasselbe Geplärre derjenigen, die einfach keine Lust auf die Maßnahme haben. So wie jetzt mal wieder die Radler ohne Helm. Die erzählen weitgehend denselben Stuss wie die Autofahrer, die sich aus dem Fahrzeug werfen wollten wenn es knallt und deswegen keine Gurt brauchten und immer fröhlich so weiter.

    Ich hoffe, dass der Bundeswürfelhof das Urteil bestätigt.

  • M
    menschenfreund

    Es ist unglaublich, was dieser Mensch so absondert!

    Wenn er behauptet, "Die jährliche Zählung der Bundesanstalt für Straßenwesen ergibt aber, dass im Alltag weniger als 10 Prozent der Radfahrer einen Helm tragen." dann ist das Mitschuld des ADFC, der sich konstant weigert, sich für den Schutz einzusetzen.

    Weiter: "Helme schützen sicher gegen leichte Verletzungen. Vor schweren Kopfverletzungen schützen Helmen nur in 33 Prozent der Fälle – das geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen hervor." Selbst wenn das denn so richtig wäre, sind 33% Schutz zu wenig? Wie ignorant bis zynisch ist das denn? Man kann daraus schließen, daß es für diesen Mensch unerheblich ist, wenn "gerade mal" 33% vor größerem Schaden bewahrt werden. Er schafft es aber gerade noch zu sagen: „Helme schützen nicht immer.“

    Das Verhalten paßt sehr gut zu der Äußerung des ADFC, daß man dort keine Möglichkeit sieht, Radkleidung den Erfordernissen des Straßenverkehrs besser anzupassen, z.B. durch deutlich erkennbare Farben. Statt dessen überläßt der Verein es irgendwelchen Modefuzzies, "schicke" dunkle Radkleidung auf den Markt zu werfen.

    An den Trägern/innen kann man aus meiner Sicht gut die Intelligenz der modischen Radfahrer/innen ablesen. Die brauchen dann auch keinen Helm... ;-)

  • V
    vic

    Ich habe mehrere Prellungen/Blutergüsse und mal wieder den MTB-Lenker in die Rippen gekriegt. Sehr lange sehr schmerzhaft. Der Helm hat keinen Kratzer.

  • AF
    Andrer Frank

    Wie ignorant kann man sein?

     

    Viele von den Kommentaren hier erinnern an die Diskussion um die Einführung der Gurtpflicht:

    statt etwas zu nutzen, dass mich bei einem Unfall vor Schlimmeren bewahrt, werden zig Argumente herangezogen, wann der Helm nicht hilft und dass natürlich die bösen anderen Alles schuld sind.

     

    Solange die Städte noch autofrei sind, es überwiegend unsichere Radwege gibt, Fußgänger, die nicht auf den Verkehr achten, sich öffnende Autotüren usw. (und das wird nach Lage der Dinge noch sehr lange der Fall sein), solange sollte man als vernunftbegabtes Wesen sich selbst schützen.

     

    Klar ist: ein Helm ist unsexy, aber wenn alle einen tragen, gibt's auch keinen Beautybonus... mehr ;-)

  • R
    Rollo

    Ich fahre mit dem Rad immer ohne Helm (MTB) und fand es früher auch schön mit meiner 50cm³ ohne zu fahren war da noch erlaubt. Ich "freue" mich beim Autofahren auch immer über Radfahre welche bei Rot über eine Kreuzung fahren, wenn andere rechts abbiegen wollen. Am besten noch ein Kind mit auf dem Rad 2 im Anhänger, ich staune wie gut die in Form sind. Auch schön bei Rot bis zur Ampel vorkämpfen und dann schön vor der Kollone herschaukeln.

  • A
    Autofreier

    @ Aleksandr Orlov

     

    Ihre Einlassungen gehen oft in die Richtung, wie zuletzt, nämlich:

     

    "... ist unter Juristen eine absolut übliche Argumentation."

     

    Ich finde es durchaus interessant, was üblich ist.

    Noch interessanter jedoch, was sich aus den Gesetzestexten ableiten lässt. Und wie sich ggf. Interpretationsspielräume logisch und vernünftig füllen lassen.

     

    Ja, der § 254 StGB lässt weiten Interpretationsspielraum. So weiten Spielraum, dass auch das zuletzt von Ihnen aufgenommene Argument der "allgemeinen Überzeugung" irrelevant ist. Denn der § 254 StGB benennt gar nicht dieses Kriterium.

     

    Das heißt, wer den § 254 StGB nicht auf den unmittelbaren Zeitraum vor dem Schadenseintritt begrenzt interpretiert (Radfahrer müssen, wenn noch möglich, Autotüren ausweichen oder abbremsen), sondern Schutzmaßnahmen schon vorab fordert, entgrenzt den § vollkommen!

    Fahrradhelm? Ist ein Integralhelm wie ihn Motorradrennfahrer tragen nicht sicherer? Die Frau hat doch bestimmt auch Hautabschürfungen unterhalb des Kopfes davongetragen, also wäre eine Lederkombi besser gewesen. Ein Überrolbügel am Fahrrad hätte vielleicht. noch mehr bewirkt. Ganz zu schweigen davon, dass sie besser gleich zuhause geblieben wäre.

     

    Können Sie mir auch nur annähernd erklären, wie sich die 20% erklären lassen???

    (Und sagen Sie jetzt bitte nicht, das sei halt so üblich "unter Juristen")

  • R
    Rollo

    Oh man wenn ich hier manche Kommentare lese wird mir übel. Was für Abstände gefordert werden und IMMER ist der Autofahrer schuld am Unfall. Ich fahre Auto und Rad es gibt überall solche und solche. Besonders seid ich dienstlich mit einem "E-Karren" unterwegs bin werde ich von den Nichtmotorisirten scheinbar nicht wahrgenommen.

  • A
    Autofreier

    Der Urteilstext ist jetzt im internet nachlesbar (nach OLG Schleswig sehen, dann >Landesrechtsprechnung >Helm).

     

    Das Gericht ist demnach nicht ansatzweise in der Lage zu begründen, wie es auf 20% Minderung kommt. Es heißt lediglich, das Schädel-Hirn-Trauma hätte die Radlerin "in einem gewissen Umfang verringern können". Vermutlich haben die Spruchkörper gewürfelt und gerundet. Oder die haben in ein "Praktiker"-Prospekt geschaut.

     

    Wie aber sind sie überhaupt auf die Idee zum Versicherungsrabatt gekommen? O-Ton aus dem Urteil:

    "Entscheidend ist vielmehr das besondere Verletzungsrisiko, dem Fahrradfahrer heutzutage im täglichen Straßenverkehr ausgesetzt sind, wie dieser Streitfall plastisch zeigt. Der gegenwärtige Straßenverkehr ist besonders dicht, wobei motorisierte Fahrzeuge dominieren und Radfahrer von Kraftfahrern oftmals nur als störende Hindernisse im frei fließenden Verkehr empfunden werden."

     

    Aha. Die Dominanz "motorisierter Fahrzeuge" und die negativen Empfindungen der Kfz-Führenden hätten also die Radlerin einsichtig machen müssen.

     

    Besonders zynisch daran ist, dass das Gericht zuvor schrieb:

    "Die Beklagte zu 1) hat gegen ihre Sorgfaltspflichten aus § 14 Abs. 1 StVO verstoßen. Nach dieser Vorschrift hatte sie sich beim Aussteigen aus ihrem Kraftfahrzeug so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. ... Dies hat sie unstreitig nicht getan, sondern unmittelbar vor der herannahenden Klägerin die Fahrertür vollständig geöffnet, so dass die Klägerin mit dem Fahrrad gegen die sich öffnende Pkw-Tür fuhr und zu Boden stürzte."

     

    Zur Info der Wortlaut des § 14 Absatz 1 StVO:

    "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist."

     

    Handelt es sich nicht um eine relativ eindeutige Formulierung in der Weise, dass sie sich auf Personen bezieht, heißt es doch "Wer" und "sich"?!

    Nicht alles, worin oder woraus ein- oder ausgestiegen werden kann, hat Türen. Ca. 99% der Pkw haben die zur Seite aufklappenden Stahlblechwände, weil es so praktisch ist andere damit abzudrängen. Aber ein paar extravagante Kfz haben andere Lösungen (Flügeltüren, keine Türen).

    Die Stahlblechklappen können auch bewegt werden, ohne dass überhaupt eine Ein-oder Ausstiegsabsicht vorliegt, vile finden einfach das sound-designte Türschließgeräusch geil. Bzw. findet das Ein oder Aussteigen (der Person) eben erst dann statt, wenn die Klappe geschwenkt ist. Im oben zitierten Urteil ist keine Rede davon, dass die Kfz-Insassin einen Fuß auf die Straße setzte.

     

    Indem Spruchkörper aber so tun, als ob das positionieren einer Stahlblechklappe dem § 14 Absatz 1 StVO zuzuordnen sei, anstatt es als Straftat gemäß § 315b Nr. 2 StGB zu betrachten, wird es zu einer kleinen Ordnungswidrigkeit verharmlost.

     

    Das heißt, das Gericht trägt mit der Verharmlosung der Tat der Kfz-Bedienerin zu eben jener Dominanz des Automobilismus bei, mit dem das Gericht begründet, die Radlerin hätte vorsichtiger sein müssen.

  • IQ
    Ignaz Q.

    @ Schmidt Georg

     

    Sie sind für mich der Zeitgenosse, dem ich die Helmpflicht selbst für den Nachtschlaf vorgeschrieben sehen möchte.

  • A
    Alltag

    Viel wichtiger wäre es, in Städten und Gemeinden endlich ein allgemeines Geschwindigkeitslimit von 25 km/h einzuführen. Überholen mit gleichzeitiger Überschreitung des Geschwindigkeitslimits muss wirksam geahndet werden. Diese beiden Maßnahmen reduzieren das Risiko für Fußgänger und Radfahre, mindert den Schadstoffausstoß (EU...), öffnet neue Möglichkeiten für leichte Fahrzeuge mit Elektroantrieb (siehe heutigem taz-Artikel zu dem Thema) und steigert den Wert der Häuser und Grundstücke in Wohngebieten aufgrund des geringeren Lärms.

     

    Außerdem muss die Abstandsregel neu definiert werden, und zwar für den Abstand beim Passieren in beiden Richtungen. Der Gesetzgeber muss ausdrücklich die gesamte Breite einbeziehen, die Radfahrer brauchen. Das ist so viel wie ein PKW. Und so muss es für alle klar verständlich formuliert werden. Ich erlebe es fast täglich, dass ich in einer Tempo-30-Zone von irren Rasern mit sehr geringem Abstand passiert werde, obwohl ich mit 30 km/h fahre und klar erkennbar kein ausreichender Platz zum Überholen zur Verfügung steht. Das gilt auch für entgegenkommenden Verkehr mit dem Hindernis auf deren Seite.

     

    Vorfahrtsregeln für Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen geändert werden. Derzeit heizen immer wieder rücksichtslose Fahrer von LKW und PKW wie bekloppt um die Ecke und fahren dabei Fußgänger und Radfahrer zu Krüppeln oder gar zu Tode. Regelmäßig nachzulesen im Lokalteil der Dorfzeitung.

     

    Wir brauchen einkommensabhängige Bußgelder mit zusätzlicher Eskalation bis hin zur Strafe für die Unbelehrbaren!

     

    Wir brauchen eine gerechtere Verteilung der zur Verfügung stehenden Straßen. Wenn vier Spuren für Autos zum Fahren und Parken zur Verfügung stehen, oder gar noch mehr, und nur zwei halbe Spuren für Fußgänger und Radfahrer, dann ist der Konflikt leicht vorhersehbar. Diese irrsinnige Entwicklung der Stadtplanung muss endlich revidiert werden.

     

    Radfahrer müssen auch selber mehr unternehmen. Installiert Kameras, veröffenticht die Filme und Bilder, erstattet Anzeigen, bis sich etwas bewegt! Junge Anwälte mit Verstand könnten helfen und bekannt werden. Der ADFC könnte ebenfalls helfen, ohne dass hohe Kosten entstehen.

     

    https://www.youtube.com/watch?v=zOpegMkqGnI

    https://www.youtube.com/watch?v=eEoqV56PHR0

    https://www.youtube.com/watch?v=eL86WpvPoDE

    https://www.youtube.com/watch?v=JFVatCWEX34

    https://www.youtube.com/watch?v=wwVoGCmwAww

    https://www.youtube.com/watch?v=fEv09GlMCPo

  • AO
    Aleksandr Orlov

    Mit seiner Argumentation ist der gute Herr Huhn ganz gewaltig auf dem Holzweg, und das sicher wissentlich und mit voller Absicht.

     

    Bei der Frage der allgemeinen Überzeugung geht es eben genau nicht darum, wieviele einen Helm auch aufsetzen, sondern nur darum, ob man als allgemein bekannt voraussetzen kann, dass ein Helm eine Schutzwirkung hat. Es geht auch ausdrücklich nicht darum, ob ein Helm immer und unter allen Umständen hilft. Es reicht, wenn er dann, wenn er hilft, Schaden abwednet der ohne Helm aufgetreten wäre.

    Das nennt sich "Beweis des ersten Augenscheins" und ist unter Juristen eine absolut übliche Argumentation.

    Der Augenscheinsbeweis sagt, dass Motorradfahrer durch Schutzkleidung geschützt wwerden und würden, deswegen ist es unerheblich, wieviele von ihnen in Jeans und T-Shirt herumfahren.

    Der Augenscheinsbeweis sagt, dass ein Helm vor Verletzungen bei Fahrradstürzen schützt, ganz egal wieviele Radler einen aufhaben.

    Deswegen geht die Huhn'sche Argumentation ins Leere.

    Die Rechtsprechung ist da über Jahrzehnte weg sehr konsistent, egal ob beim Gurt und Kindersitz im Auto, Helm und Schutzbekleidung auf dem Motorrad oder Schutzeinrichtungen anderswo.

     

    Soll der gute Herr Huhn doch einfach sagen: "nein, einen Helm den trag' ich nicht" und mit dem Fuss aufstampfen statt so einen Unfug daherzureden.

  • T
    THB

    Mal wieder schlecht quergelesen - die Mitschuld ( Urteil OLG S-H) gilt nur für die Spätfolgen des Unfalls(hier 20%). Ansonsten könnte man von uns allen fordern auch Schusssichere Westen zutragen im Falle eines Angriffs um Spätfolgen zumindern.

  • F
    Frank

    bei den "normalen" Stadtunfällen auf dem Rad nützt ein Helm gar nichts, da diese nach meiner Erfahrung immer durch einen blind abbiegenden Autofahrer verursacht werden.

     

    Das heißt, man hat als Radfahrer auf dem Vorfahrtsradweg zuerst frei Bahn, bis ein Hindernis direkt vor einem auftaucht. Wenn man dann mit dem Blindfisch kollidiert, trifft man je nach Reaktionsschnelligkeit mit dem Gesicht, der Schulter, oder dem Ellenbogen zuerst auf das Hindernis. Die durch einen Helm geschützte Schädeldecke, kommt in der Regel nicht mit dem Hindernis in Kontakt. Wenn man Glück hat, kann man sein Rad noch zur Seite drücken, dass zumindest das Gefährt kaum Schaden erleidet.

     

    Am schärfsten finde ich dann noch die Blindfische, die über einen Rechtsanwalt die Begleichung Ihrer Schäden fordern, nachdem Sie einen halbtot gefahren haben.

     

    Sicherlich sinnvoller als eine Helmpflicht für Radler ist die Abschaffung von Radwegen (dass die Autofahrer die Radfahrer sehen), und signalfarbene Streifen bei Vorfahrt achten, dass die Autofahrer auch eine psychologische Barriere haben, bevor Sie Ihre Kisten dem Vorfahrtsverkehr in den Weg stellen. Auch eine Geschwindigkeitbegrenzung von 30 km/h ist sinnvoll. So kann man als Radfahrer besser in Verkehr mitschwimmen, ohne ständig mit viel zu knappen Abstand überholt zu werden um sich an der nächsten Ampel wieder an diesen Blindfischen vorbeischieben zu müssen.

     

    @ Mirwalt:

    dass man nach einiger Zeit für die Blechkisten-Nutzer Verachtung empfindet ist wohl normal. So viele blinde, gedankenlose und sich nicht partnerschaftlich verhaltende Verkehrsteilnehmer gibt es wohl bei keiner anderen Gruppe. Obwohl da Radfahrer auch nicht ohne sind, was zum Beispiel Nutzung des Radwegs in der falschen Richtung, keine Handzeichen oder Missachten der Ampeln angeht. Allerdings sind Radfahrer längst nicht so gefährlich wie so eine Blechkiste

  • I
    Irmi

    Ich finde das Urteil falsch, denn der Autofahrer hat sich vor öffnen der Tür zu versichern, ob etwas kommt.

     

    Ansonsten ist für mich eins klar, die Versicherung drückt sich vor der Zahlung wie so oft. Siehe all die Schwierigkeiten der Menschen mit den Versicherungen nach schweren Unfällen, oder schweren Krankheiten, wo die Leute auf das Geld angewiesen sind. Spielt nun bei der Zahlungsunwilligkeit div. Versicherungen jetzt auch noch das Gericht mit ?

     

    Frage noch, was macht ein Radfahrer der schwer Asthma krank ist, wo so ein Helmgurt ihm die Luft nimmt oder atmen erschwert, wie es manchen Leuten auch geht mit den Auto Gurten, je nach Tagesverfassung ?

  • S
    sonja

    Lieber @ Schmidt Georg,

    wusste gar nicht, dass ein durchschnittlicher Fahrradfahrer in der Lage ist, bis zu 4 Leute mitzunehmen und eine Windschutzscheibe vor der Birne hat, an der er sich ganz empfindlich den Kopf anstoßen kann bei einem Auffahrunfall mit 50-60 oder mehr km/h, oder auch schon bei einem plötzlichen Bremsmanöver. Das aber der Fahrradhelm auch andere Verkehrsteilnehmer schützt ist natürlich klar. (HaHaHaHaHa)!

  • J
    Jörn

    Hinter dem Urteil steht die Versicherungslobby. Sie betreibt diese Rechtsprechung aktiv. Neben den gezielten massenhaften Klagen verwendet sie dazu ihre juristischen Zeitschriften. Dort werden nur die Urteile publiziert, die im Sinne der Versicherungswirtschaft sind. Daneben gibt es allenfalls noch den auch nicht gerade fahrradfreundlichen ADAC, der ebenfalls Urteile in nennenswertem Umfang publiziert.

  • E
    eksom

    Wer sagt denn, dass alle Richter/Innen noch Bezug zur Realität haben?

    Die meisten von denen Fahren sowieso nie ein Fahrrad, eher Edelkarossen!

  • D
    DrmeddenRasen

    ...und als nächstes wird vorgeschrieben, dass Fußgänger stets eine reflektierende Warnweste zu tragen haben. Nur dann entkommen sie einer Mitschuld, wenn sie von einem Autofahrer umgenietet werden.

     

    Öffentlicher Verkehrsraum oder Straße wird bald nur noch aus der Perspektive, ein möglichst effizienter Infrastrukturträger für Kraftfahrzeuge zu sein, gesehen. Das gefällt mir nicht, ebensowenig darum das Urteil.

  • SG
    Schmidt Georg

    ja,ja der Sicherheitsabstand-kaum scheint die Sonne, sind schon die Kolonnen unterwegs-weisbärtige Männer, die noch einmal auf jung machen, ich überhol sie mit Vorsicht.nützt aber nix, wenn ich mich ihrer Geschwindigkeit anpasse und einen Sicherheitsabstand von 1m zu den parkenden Autos am rechten Strassenrand halte, denn garantiert fährt einer dieser Männer in die Sicherheitslücke, da die Herren meist noch Satteltaschen mitführen, bleibt von dem Sicherheitabstand von 1m ev noch 10-20cm übrig, der Gegenverkehr erlaubt mir nicht, den Abstand zu vergrössern, also fahre ich , vorsichtig, wie auf rohen Eiern, zu hupen usw wage ich nicht, weil man sofort von Leuten mit wütenden , roten Gesichtern und Mittelfingern eingekreist ist!

  • A
    alcibiades

    Ja, fahren die denn alle nie Fahrrad, dass sie so grosse Schwierigkeiten mit ihren Definitionen haben? Bin ich kein Alltagsradler, nur weil mein Rad über ein paar technische Details als eine alte Klappergurke verfügt? Ich fahre trotzdem recht gemütlich, weil ich nicht schweissnass im Büre sitzen will, das Rad könnte aber mehr. Die Mamas hier im Viertel bringen ja auch ihre Kinder mit 200Ps starken, geländegängigen Vierradantrieben in die Grundschule, die klassifiziert doch auch keiner als Motorsportler, oder? Also manchmal fragt man sich schon.

     

    Noch was zu den Helmen: Man fällt bei einem üblen Unfall auch gern mal "auf die Fresse". Der Helm schützt aber nur die Hirnschale, nicht die Kinnpartie, die Vorderzähne, das Schlüsselbein und den Rest des Körpers schon gar nicht, verleitet aber Unerfahrene Radler, sich "sicherer" zu fühlen.

     

    Ich will gar nicht auf Ramsauers unsägliche Kampfradlerhelmpflichtetcetera-Debatte einsteigen, aber es gäbe weitaus wichtigere Massnahmen, um Radfahrer zu schützen.

     

    Es wird sicherlich mehr Regelungen geben und das ist hinsichtlich des zunehmenden Radverkehrs in Städten auch in Ordnung, aber die Helmpflicht ist eine hilflose Geste, mehr nicht. Sie wird nur so gepusht, weil sie nur die Radler Geld kostet und das Verkehrsministerium nix ausser den Druckkosten für ein paar Broschüren. Da spart man sich halt den Radwegumbau und hat das Gefühl, trotzdem was getan zu haben.

  • SG
    Schmidt Georg

    ehrlich, diese unnützen Diskussionen nerven mich-im Auto gibts Anschnallpflicht-obwohl der Gurt auch nur bedingt Schutz bietet, aber sobald der Deutsche auf einem Fahrrad sitzt hat er die Oberherrschaft über den Verkehr- alles ist ihm erlaubt-grenzenlose freiheit-schuld im Falle eines Unfalls haben immer nur die anderen-was ist denn dabei, einen Helm zu tragen ???

  • L
    lowandorder

    Lampenschirm - Night on earth

    …und das Mitverschulden in der Provinz:

     

    Ja - Provinz schützt vor ( juristischer) Dummheit - nicht!

    Müssen gar nicht OLG-Richter sein!

     

    Voreifel:

    Bäuerlein räumt ordungsgemäß beleuchteten

    Radfahrer der Kategorie N-Wort

    bei Dämmerlicht von der Straße.

    Amrichter - Mitverschulden!

    weil - wg Hautfarbe schlechter erkennbar.

    (Auf 'passive Bewaffnung' mittels "Helmet"

    ist der Vollgummijurist gar nicht erst gekommen;

    …da braucht's schon mehrere!)

     

    Auch singulär geblieben, weil Rechtsmittel erfolgreich.

    's ist also - wie bei Müller-Stahl - noch Hoffnung.

  • HC
    Hans Crauel

    Die allererste Frage ist doch, ob aus der Fahrradnutzung größere Gefahren erwachsen als aus anderen Arten der Teilnahme am Straßenverkehr. Dies ist nach meinem Kenntnisstand nicht der Fall. Die in dem Urteil vorgebrachte Meinung, dass Radfahrer im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt seien, ist irrig. Die Unfallstatistiken zeigen das Gegenteil (und die Gesundheitsstatistiken zeigen darüberhinaus, dass Fahrradnutzung sogar geeignet ist, eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes zu bewirken). Dieser Fehleinschätzung einer besonderen Gefährlichkeit der Fahrradnutzung kommt in der Begründung des Urteils eine ganz wesentliche Bedeutung zu. Ist erst einmal festgestellt, dass Fahrradfahren gar nicht besonders gefährlich und schon gar nicht gefährlicher als andere alltägliche Tätigkeiten ist, gibt es auch keinerlei Anlass für besondere Schutzmaßnahmen speziell beim Fahrradfahren. Selbstverständlich ist, mit einem Fahrrad ebenso wie bei anderen Tätigkeiten, dass Unfälle aktiv verhindert werden sollen.

  • RO
    Radfahrer ohne Helm

    Sehr interessanter Artikel, vielen Dank. Ich war damals schon etwas überrascht von dem Urteil zu lesen und finde es sehr gut dass das jetzt noch mal verhandelt wird. Mancher mag wohl meinen das sei eine Lappalie, und das Bundesverfassungsgericht hat sicherlich auch andere wichtige Dinge zu klären. Für einen regelmäßigen Radfahrer ist das Urteil aber doch sehr interessant. Nichtsdestotrotz: Augen auf im Straßenverkehr!

  • R
    Radfahrer

    Studien sind keineswegs so eindeutig, wie das dieses Gericht hier darlegt.

    Radfahrer mit Helm werden von Autofahrern mit geringerem Abstand überholt etc.

    Die Gefährdung ist auf lange Sicht - nach den bisher vorliegenden Studien - in etwa gleich.

  • W
    wrawanek

    Na, wenn der Helm in 66% der Fälle nicht schützt, hat er in 34% der Fälle doch wohl eine Wirkung. So what?

  • SM
    Stephan Mirwalt

    Und danke auch, dass es bei Euch die Rubrik "Auto" nicht gibt!

  • SM
    Stephan Mirwalt

    Ich danke euch, dass Ihr dieses Interview gebracht habt.

     

    Ich fahre auch immer ohne Helm und empfinde gegenüber der ADAC-Helm-Lobby nichts als Verachtung.