piwik no script img

Urteil zu Andres Breivik' HaftDa gibt es nichts zu klagen

Die Haftbedingungen des rechten Massenmörders sind nicht zu beanstanden, urteilt ein Gericht. Seine Isolation sei aus Sicherheitsgründen erforderlich.

Bleibt besser isoliert Foto: ap

Stockholm taz | „Die Massnahmen waren und sind notwendig, um die Gesellschaft und Breivik selbst zu schützen. Es wurde nicht dargetan, wie die Sicherheit mit alternativen Mitteln erreicht werden könnte.“ So lautet die zentrale Begründung, mit der in einem am Mittwoch in Oslo verkündetem Urteil eine Klage des rechtsradikalen Terroristen Anders Breivik gegen seine Haftbedingungen zurückgewiesen wurde.

Zweifellos sei dieser aufgrund der Unterbringung in einem Hochsicherheitsgefängnis zwar isoliert, vor allem, weil er keinen Umgang mit anderen Gefangenen haben dürfe. Doch sei dies erforderlich und es werde versucht, „durch umfangreiche andere soziale Impulse“ dafür einen Ausgleich zu schaffen.

Das Landgericht Oslo hob damit ein erstinstanzliches Urteil vom April 2016 auf, in dem ein Amtsgericht der norwegischen Hauptstadt ganz im Gegensatz hierzu eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention bejaht hatte. Die damalige Begründung: Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der wegen 77-fachen Mordes zu lebenslanger Haft Verurteilte ein „sehr gefährlicher Mann“ sei, „stehe „ausserhalb jeden vernünftigen Zweifels“ fest, dass bei ihm die Schwelle zu „erniedrigender und unmenschlicher Behandlung überschritten“ worden sei.

Der Attentäter vom 22. Juli 2011 verbringt mittlerweile mehr als fünfeinhalb Jahre hinter Gittern. Persönliche Kontakte hat er ausser zu seinem Anwalt nur zu Gefängnisbediensteten und zu Gesundheitspflegepersonal. Aller Briefverkehr wird zensiert, weil der Verdacht besteht, der nach wie vor von der Rechtfertigung seiner Terrortaten überzeugte 38-jährige könne aus der Haft heraus versuchen, Terrorzellen aufzubauen.

Schon vor zwei Jahren hatte der Ombudsman des Parlaments davor gewarnt, dass diese Haftbedingungen ein „erhöhtes Risiko für unmenschliche Behandlung“ darstellten und vor allem die begrenzte Möglichkeit zu mitmenschlichen Kontakten auf Dauer „die Gefahr von Isolationsschäden“ mit sich bringe. Anders als die Vorinstanz sieht das Landgericht diese Schwelle jedenfalls noch nicht als überschritten an.

Das 55-seitige Urteil verweist auf medizinische Gutachten und darauf, dass Breivik drei Zellen zur Verfügung stünden, er Zugang zu Zeitungen und diversen TV-Kanälen habe, er studieren könne und insgesamt die Möglichkeit habe „sein Leben sinnvoll zu gestalten“. Auf Dauer reiche das allerdings nicht aus, konstatiert aber auch das Landgericht: Man gehe davon aus, dass die Strafvollzugsbehörde „binnen relativ kurzer Zeit“ überprüfe, inwieweit ein Umgang mit einzelnen anderen Gefangenen möglich sei.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Na ob sich da dann so viele Freiwillige finden werden...