Urteil im Tauss-Prozess: Immerhin nicht pädophil

Jörg Tauss ist zu 15 Monaten Bewährung verurteilt worden: Der frühere SPD-Abgeordnete besaß kinderpornografische Bilder und Videos. Aus beruflichen Gründen, sagt er.

Haftstrafe auf Bewährung: Jörg Tauss muss vorerst nicht ins Gefängnis, gilt aber künftig als vorbestraft. Bild: reuters

KARLSRUHE taz | Der Ex-Abgeordnete Jörg Tauss kam mit einem blauen Auge davon. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn am Freitag zwar wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Allerdings stufte ihn das Gericht nicht als Pädophilen ein. Eine weitere politische Karriere bleibt für den ehemaligen SPD-Mann, der jetzt zur Piratenpartei gehört, also möglich.

Vor rund einem Jahr fand die Polizei auf dem Dienst-Handy von Tauss und auf drei DVDs in seinem Bücherschrank mehr als 200 Bild- und Videodateien mit Kinderpornografie. Nach einigen Tagen erklärte Tauss, er habe als medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in der Kinderporno-Szene recherchiert, um Vertriebswege zu überprüfen. Außerdem habe er versucht, einen Kinderporno-Ring zu überführen. Tauss berief sich auf eine Vorschrift, die den Besitz von Kinderpornografie zur Erfüllung "beruflicher Pflichten" erlaubt.

Das Landgericht stellt nun fest, dass die Ausnahmeklausel zwar für Jugendschützer und Polizisten gelte, aber nicht für Abgeordnete. Diese hätten kein Recht, zu Recherchezwecken Gesetze zu brechen, sondern müssten sich von der Bundesregierung informieren lassen. "Ein Abgeordneter darf sich auch nicht am Bahnhof einen Revolver besorgen, um zu beweisen, wie leicht so etwas ist", sagte der Vorsitzende Richter Udo Scholl.

Das Gericht nahm Tauss seine Geschichte mit der dienstlichen Recherche aber auch gar nicht ab. Schließlich habe sich Tauss keine Notizen gemacht und seine gewonnenen Insider-Kenntnisse nicht in den einschlägigen Debatten eingesetzt. "Sie haben aus privaten Gründen recherchiert", sagte Richter Udo Scholl. Das Gericht habe allerdings nicht feststellen können, dass Tauss sich die Dateien zur sexuellen Erregung besorgt hat. Es könne auch sein, dass Tauss "schlicht aus Neugier" gehandelt habe - eine salomonische Begründung.

Tauss darf sich nun zwei Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen, sonst muss er doch ins Gefängnis. Auf eine Geldstrafe und eine Bewährungsauflage verzichtete das Gericht, der Ex-Abgeordnete sei mit dem öffentlichen Rummel bereits genug bestraft.

Dabei nahm Richter Scholl aber die Karlsruher Staatsanwälte ausdrücklich in Schutz. "Es gibt keine Anzeichen, dass die Staatsanwaltschaft die Presse von der anstehenden Durchsuchung unterrichtet hat." Er wies auch den von der Verteidigung erhobenen Vorwurf der "sozialen Exekution" zurück.

Tauss, der einen Freispruch gefordert hatte, war mit dem Urteil unzufrieden. Er ließ aber offen, ob er gegen die Entscheidung Revision beim Bundesgerichtshof einlegen wird. "Ich gehe jetzt eine Woche Fahrrad fahren und überlege mir das."

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