Urteil im Schleuser-Prozess in Kiel kommt: Mittelmeer-Unglück vor Gericht
Die Staatsanwalt Kiel fordert neun Jahre Haft für einen mutmaßlichen Schleuser, der am Tod von vier Menschen schuld sein soll. Darunter drei Kinder.
Der Fall ist auch für das Kieler Gericht ungewöhnlich. Doch es ist zuständig, weil der Angeklagte Ende 2015 in Deutschland Asyl beantragt hat und seither in Kiel-Strande wohnt. Die deutsche Justiz hat auch Straftaten an der EU-Grenze zu verfolgen.
Zum Prozessauftakt am 12. September beschrieb die Anklage laut einem dpa-Bericht dramatische Szenen. Ein nur 20 Meter langes Holzboot war mit 328 irakischen Flüchtlingen überladen. Es sank auf der Überfahrt zwischen der türkischen Küste und der griechischen Insel Lesbos. Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten vor, als Schleuser für den Tod von vier Menschen, darunter drei Kinder, mitverantwortlich zu sein.
Der 28-Jährige, selbst Vater zweier Kinder, soll mit vier Komplizen 26 Menschen an Bord gebracht und von Schleusern dafür 32.550 Dollar kassiert haben. Beim Beladen des Bootes an der türkischen Küste sollen die Flüchtlinge in kleinen Gruppen von Schleuserbanden am Ufer zusammen getrieben worden sein. Man habe ihnen zuvor eine sichere Überfahrt auf Yachten versprochen.
Angeklagter soll geprahlt haben
Als etliche wegen der Überladung nicht mehr an Bord wollten, sollen sie mit Schüssen zum Einsteigen gezwungen worden sein. Statt des Bootsführers habe ein Flüchtling am Ruder gesessen. Zudem sei das Holzboot von einem Beiboot beschädigt worden, als der Kapitän wieder an Land übersetzte.
Laut Telefonprotokollen soll der Angeklagte später mit hohem Einkommen als Schleuser geprahlt haben. Das sagte eine Beamtin der Bundespolizei, die den Mann ins Visier nahm, nachdem einer der Bootsflüchtlinge ihn auf einem Foto sah und Anzeige erstattete.
Als der Angeklagte im Herbst 2017 einer Haftrichterin vorgeführt wurde, erklärte er, die vor Gericht zitierten Telefonprotokolle enthielten Übersetzungsfehler. Er habe in Istanbul lediglich Ferienwohnungen vermietet. Er kenne eine Person, die als Schleuser gearbeitet habe, sei aber selber keiner. Laut Anklage ergab die Beweisaufnahme hingegen „ohne Zweifel“, dass er Schleuser war.
Dagegen forderten die Verteidiger Freispruch. Im Verfahren hätten sich keine sicheren Beweise für die Vorwürfe ergeben. Auch der Tatbestand sei nicht erfüllt. Sie kritisieren außerdem, dass ihr Mandant bei seiner Vernehmung durch die Bundespolizei keinen Rechtsbeistand gehabt habe und auch nicht über seine Rechte aufgeklärt worden sei. Die Aussagen dürften daher nicht verwendet werden. Das Gericht verkündet sein Urteil am 20. Dezember.
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