Urteil im Prozess zu Folter in Syrien: Viereinhalb Jahre Haft für Eyad A.

Historisches Urteil: Ein Koblenzer Gericht verurteilt einen Mann, der in Syrien beim Foltern half. Gegen einen anderen Angeklagten wird weiter verhandelt.

Ein Mann im beigen Pulli zieht eine Kaputze vor sein Gesicht. Er sitzt hinter Glas

Muss für über vier Jahre ins Gefängnis: Eyad A. versteckt sein Gesicht im Gerichtssaal Foto: dpa

KOBLENZ afp | Im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat hat das Oberlandesgericht Koblenz sein erstes Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte den Mitangeklagten Eyad A. am Mittwoch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Haft.

Die Bundesanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Der nach Deutschland geflohene und hier festgenommene 44-Jährige war Agent des staatlichen Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien gewesen. Nach Überzeugung des Gerichts machte er sich der Folter und der Freiheitsberaubung schuldig.

A. soll Mitarbeiter einer Unterabteilung gewesen sein und den Transport von 30 festgenommenen Demonstranten begleitet haben, die bereits auf der Fahrt zum Gefängnis geschlagen worden sein sollen. Nach Überzeugung der Anklage wusste A. bei der Festnahme der Menschen von der systematischen Folter in dem Gefängnis.

Gegen den Hauptangeklagten Anwar R. wird voraussichtlich bis zum Herbst weiter verhandelt. Das Verfahren gegen beide Angeklagte wurde in der vergangenen Woche aufgespalten.

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