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Urteil gegen Jérôme BoatengVerurteilt wegen Körperverletzung

Eine Ex-Freundin beschuldigt den Fußballer Boateng, sie geschlagen und gebissen zu haben. Nun soll er 1,8 Millionen Euro Strafe zahlen.

Boateng bestritt die Vorwürfe seiner Ex-Freundin vor Gericht Foto: Wolfgang Rattay/Reuters

München afp/dpa | Der ehemalige Fußball-Nationalspieler und Bayern-Profi Jérôme Boateng ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Die Geldstrafe entspricht 60 Tagessätzen in der Höhe von je 30.000 Euro. Der langjährige Star vom FC Bayern München wurde schuldig gesprochen, seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seiner Zwillingstöchter verletzt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert – und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Sie wirft ihm vor, seine Ex-Lebensgefährtin im Juli 2018 bei einem Urlaub auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik attackiert zu haben. Laut Anklage soll er sie geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben. Außerdem soll er nach Angaben der Staatsanwaltschat „in voller Wucht“ eine Glaslaterne und eine Kühltasche auf sie geworfen haben. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung und Körperverletzung.

Boateng selbst bestreitet die Vorwürfe und sagte aus, er habe seine Ex-Freundin nie geschlagen. Ein medizinischer Sachverständiger hält anhand von dokumentierten blauen Flecken bei der Ex-Freundin allerdings eher ihre Version für wahrscheinlich – und nicht die von Boateng.

Das Gericht ging schlussendlich in seinem Urteil von einem Faustschlag ins Gesicht aus und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Boatengs Verteidiger beantragte Freispruch. Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

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9 Kommentare

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  • 1,8 mio sind für einen Boateng nur ein Fliegenschiss

    • @John Farson:

      Das ist halt sein Nettoeinkommen in zwei Monaten. Wer hat der hat...



      Taucht auch nicht im allgemeinen Führungszeugnis auf, weil unter 90 TS.

    • @John Farson:

      Mag`ja sein, dass 1,8 Mio. für einen Boateng "nur ein Fliegenschiss" sind. ich drücke es mal so aus: Wenn es in einem Wirtschafts- Gesellschaftssystem möglich ist, dass Fussballspieler, und in vielen anderen Unterhaltungs- und Finanzsegments auch... Menschen an einem Tag!! 30000Euro legal und viel mehr verdienen können, dann muss man diese Art von Bereicherung einem System zuschreiben, das man Kapitalismus nennt. 33.000 Euro am Tag...da geht die politische Kultur gerade erst so richtig flöten, wenn man sieht, wie immer mehr neue Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich entstehen...ich wähle auf jedenfall FDP...CSU kann ich ja nicht wählen...Bei der Vorstellung des neuen ManU - Ronaldo-Trikots wurden in 12 Stunden 38 Mio. Euro umgesetzt. So viel zu Business und freiem Markt. Oder soll man es nennen: Wie der Markt die Gesellschaft immer mehr verdummt.

  • Wie üblich, wahrscheinlich nicht anders möglich: eine nicht schlüssige Bericherstattung. Wenn blaue Flecke medizinisch attestiert wurden und ein Faustschlag ins Gesicht als Grundlage des Urteils angeführt wurde, dann könnte doch auch mittgeteilt werden, dass die blauen Flecken im Gesicht waren. Die anderen Taten klingen sehr schrecklich. Da haben wohl beide nicht die volle Wahrheit gesagt. Und das mit zwei kleinen Kindern.

  • 0G
    02854 (Profil gelöscht)

    Erst Held und Antitese zur AfD und dann der tiefe Fall als Frauenschläger!

  • Ohne, dass mir Einzelheiten bekannt sind, ist es mir doch eine gewisse Genugtuung, dass endlich mal wieder ein Frauen-Schläger verurteilt wurde.

  • Das wirft noch mal ein extra schreckliches Bild auf den Tod von Kesia Lenhardt.

    Bin froh zu hören, dass ihm (bis jetzt) Geld, Macht und Ruhm in diesem Fall nicht geholfen haben davon zu kommen.

    • @Frau B aus Z:

      Entschuldigen Sie, der Zusammenhang ist mir nicht klar ... habe ich da was überlesen ?

      • @Bolzkopf:

        Frau Lenhardt wurde von Herrn Boateng massiv an den medialen Pranger gestellt und durch den Dreck gezogen. Gleichzeitig hatte sie auf Drängen seiner Anwälte eine Verschwiegenheitserklärung über die Beziehung unterzeichnet. Schlussendlich hat sie unter dem Druck mutmaßlich Suizid begangen.



        Da fragt frau sich, ob es da nicht ähnliche Vorfälle gab und Frau Lenhardt mit der medialen Keule mundtot gemacht werden sollte…