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Urteil gegen GäfgenGerecht, so gut es eben geht

Weil dem Kindesmörder Magnus Gäfgen eine Entschädigung zugesprochen wurde, sind viele Menschen empört. Verständlich. Doch die Entscheidung ist keine Schande.

Wolfgang Daschner, ehemaliger Vizepräsident der Frankfurter Polizei, hatte Gewalt angedroht. Bild: reuters

BERLIN taz | Ein hessischer Richter hat Magnus Gäfgen 3.000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil Polizeibeamte ihm Gewalt angedroht hatten. Sie sahen darin die letzte Möglichkeit, das Leben des elfjährigen Jakob von Metzler zu retten, der zu diesem Zeitpunkt bereits vier Tage verschwunden war. Der Philosoph Slavoj Zizek hat einmal in Bezug auf Gewaltanwendung oder ihre Androhung in einem solchen Fall sinngemäß gesagt: Es mag notwendig sein, darf aber nur mit schlechtem Gewissen getan werden.

Die Beamten, die Gäfgen am 1. Oktober 2002 Gewalt androhten, wenn er das Versteck seines Opfers nicht verrate, haben getan, was sie tun zu müssen glaubten. Sie haben, pathetisch gesagt, die Verantwortung auf sich genommen, als sie eines der wichtigsten rechtsstaatlichen Prinzipien verletzten, um das Leben eines Kindes zu retten. Das Paradox: Die Polizisten haben das vermutlich Richtige getan. Und sie sind zu Recht dafür bestraft worden. Sie wurden 2004 zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt.

Nun hatte das Frankfurter Landgericht die schwierige Aufgabe, über Gäfgens Klage zu entscheiden. Das Urteil, das es gefällt hat, ist mit Unverständnis aufgenommen worden. "Herr Richter, warum geben Sie diesem Mörder auch noch Geld?", fragt Bild. Die Antwort ist einfach, das Gericht hat sie gegeben, Bild zitiert sie: "Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." Das Wesen des Rechtsstaats selbst drückt sich in so einer Begründung aus.

Die Emotionen des Publikums und die harsche Kritik von Opferverbänden und Polizeigewerkschaft sind trotzdem verständlich. Gäfgen hat kaltblütig einen kleinen Jungen ermordet, weil er gern den großen Mann spielt. Als er verurteilt wird, geht er nicht etwa in sich. Dass er sich vor allem für sich selbst interessiert, macht er deutlich, indem er ein Buch mit dem eitlen Titel "Allein mit Gott. Der Weg zurück" schreibt. Man kann es bei Amazon bestellen.

Gäfgen stilisiert sich selbst zum Opfer

Gäfgen erklärt, eine "Stiftung für misshandelte Kinder und jugendliche Opfer von Gewalttaten" gründen zu wollen. Und er strengt das Verfahren gegen die Behörden an, weil er sich durch die Folterandrohung "traumatisiert" fühle. Er habe Todesangst erlitten. Er fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz und stilisiert sich selbst zum Opfer. Gäfgens Selbstinszenierung, sein Selbstmitleid, seine Egomanie sind schwer erträglich. Dieser Mann bringt nicht einmal den Anstand auf, zu schweigen.

Aber ist das jetzige Urteil "eine unerträgliche Perversion des Rechtsstaats", wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann meint? Hat das Gericht ein "Schandurteil" gefällt? Hat es "den eiskalten Killer zum Opfer" und sich die Anmaßungen von Gäfgen zu eigen gemacht, wie der Kommentator von Bild suggeriert, der darüber hinaus Gäfgen Menschenwürde nur in Anführungsstrichen zugestehen will, als könne er darüber entscheiden, wem sie zukommt und wem nicht?

Gäfgen wurde nicht zum Opfer gemacht. Richter Christoph Hechter hat dessen Klage auf Schadenersatz zurückgewiesen und ihm lediglich eine Entschädigung zugesprochen. Er hat auch Gäfgens Behauptung nicht akzeptiert, durch die Polizisten traumatisiert worden zu sein. Das Gericht stellt fest: Gäfgen hat sich selbst traumatisiert, als er mordete. Sein Trauma besteht darin, sein eigenes Selbstbild zerstört zu haben, das aus "Lügengeschichten" bestanden hat.

Den Polizisten gesteht der Richter zu, dass ihre Nerven durch das "provozierende und skrupellose Verhalten" Gäfgens "aufs Äußerste strapaziert" gewesen seien. 3.000 Euro Entschädigung für Gäfgen sind zu viel des Guten, ein symbolischer Betrag hätte es auch getan. "Pervers" aber ist an diesem Urteil nichts. Es wird der Sache, so gut es eben geht, gerecht.

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24 Kommentare

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  • R
    reblek

    "Dass er sich vor allem für sich selbst interessiert, macht er deutlich, indem er ein Buch mit dem eitlen Titel 'Allein mit Gott. Der Weg zurück' schreibt. Man kann es bei Amazon bestellen." Tja, Gäfgen gründet einen "Verlag", der nur sein Buch im Angebot hat, und amazon vertreibt jeden Mist.

  • F
    Fordler

    Wenn man jemanden foltert, von dem man nicht weiss, ob er der Täter ist, so ist das nicht in Ordnung.

    Hier liegt die Sache aber anders. Er hatte die Tat längst zugegeben, wollte aber warum auch immer den Aufenthaltsort von Jakob nich preisgeben. Damit war die Androhung angebracht. Genau, wie der Finale Rettungsschuß.

    Kindermörder und Kinderschänder stehen auch in der Gefängnishierarchie ganz unten. Ich denke, die Gerechtigkeit läßt sich irgendwann auf dem "kleinen Dienstweg" wieder herstellen.

  • H
    hto

    @Ihr Name boeser

     

    - würde der Staat solch ein Schmerzensgeld zahlen, was ich für richtig halte, das wäre dann das Eingeständnis, daß wir alle immer mitverantwortlich sind, also ...!?

  • RB
    rainer booch

    es ist nicht strafbar, opfer zu werden. das ist lebensschicksal. unsere gemeinschaft will dieses unverschuldete lebenspech nicht auf dem einzelnen sitzen lassen. das ist sehr in ordnung. jedoch die stelle in den sozialgesetzbüchern, die dieses regelte ist mir nicht bekannt.

     

    ich persönlich bin sehr verärgert, wie leicht unser grundrecht zur disposition gestellt wird. was sind das für menschen? die sich damit über die grundlagen unserer gemeinschaft stellen?

     

    solche typen machen mir angst. ich halte so ein verhalten für gemeinschaftwidrig. solche sind in meinen augen schlimmer als als extreme einzeltäter, weil systemisch ausgerichtet.

     

    in tiefer trauer über den grassierenden mob

  • TF
    Thomas Fluhr

    Es geht um das Prinzip Rechtstaat. Wer diese Methoden toleriert, toleriert auch Guantanamo und Waterboarding. Der Anfang vom Ende einer ziviliierten Gesellschaft.

  • S
    Schlummi

    Sehr guter, weil ausgewogener Kommentar.

     

    Auch mir dreht sich der Magen um, wenn ich höre, daß ein Kindermörder eine Entschädigung erhält, weil er bei der Vernehmung bedroht wurde.

     

    Dennoch: Die Grundrechte sind für alle Menschen gleich, ohne Ansehen der Person. Folter und deren Androhung sind verboten - das hat uneingeschränkt zu gelten.

     

    Also nochmal: Die Grundrechte sind für alle Menschen gleich.

    Wirklich ?

    Gilt das nur für Kindermörder oder auch für politisch Andersdenkende ?

     

    Warum werden Demonstrationen und Veranstaltungen von "Rechten", die ihr pauschal als "Nazis" bezeichnet, behindert oder verhindert ?

     

    Haben die keine Grundrechte ?

     

    Kann man es tatsächlich als "Zivilcourage" verkaufen, wenn man sich selbst das Recht anmaßt, anderen die Ausübung von Grundrechten zu verwehren ?

     

    Oder provokanter formuliert: War die Folterandrohung möglichweise "Zivilcourage" ?

    Und wer entscheidet das ?

     

    Ihr merkt, worauf ich hinaus will:

    Wer die Geldzahlung an den Kindesmörder Gäfgen mit den Worten "das ist nun mal der Preis des Rechtstaats" akzeptiert, muß diese Rechtsstaatlichkeit auf allen Gebieten akzeptieren - und nicht nur dann, wenn es einem passt.

  • U
    Urgestein

    @boeser

     

    Worauf wollen Sie hinaus? Soll Gaefgens Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt werden? Oder plädieren sie dafür, dass man Kommissar Daschner besser gleich neben jenem hätte einquartieren müssen?

  • W
    Windt

    @Boeser

    Ob die Familie von Metzler Schmerzensgeld verlangen

    kann, vermag ich von rechtlicher Seite aus nicht zu

    beurteilen. Ich halte es aber aus zwei Gründen nicht

    für sinnvoll.

     

    Erstens ist bei Kindermörder Gäfgen ohnehin nichts

    zu holen. Gäfgen hat Schulden aus dem Mordprozess.

    Ob Gäfgen nach seiner Haft (irgendwann nach dem Jahr 2020)

    jemals zu Geld kommt, erscheint mir fragwürdig.

     

    Was sollen also von Metzlers mit einem Schuldtitel

    aus dem sie ohnehin nichts einfordern könnten ?

     

    Zweitens, und das scheint mir der wesentliche Aspekt zu

    sein, wäre die psychische Belastung eines solchen Prozesses

    für die Familie des Mordopfers kaum zu ertragen, und mit

    einem Urteil gegen Gäfgen nicht aufzuwiegen.

     

    Für die Angehörigen des Ermordeten wäre es wohl das beste,

    sie könnten endlich zur Ruhe kommen. Denn diese sind ohnehin

    schon genug von Gäfgens pietätlosen Aktionen geplagt

    (wie Buch, Stiftung, Prozess) mit denen der Fall immer

    wieder von neuem in die Medien gezerrt wird.

     

    Mit der "gefühlten" Ungerechtigkeit nach dem jetzigen Urteil

    muss sich die Familie besonders verhöhnt fühlen.

     

    Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist das Urteil natürlich

    nicht zu beanstanden. Polizisten haben nun mal keine Folter

    anzudrohen. Aber Gäfgen hätte diesen Prozess nicht führen

    dürfen. Jedenfalls dann nicht, wenn er auch nur über ein winziges

    Fünkchen menschlichen Anstands verfügen würde.

     

    Ein Mensch, der ein 11-jähriges Kind erstickt und sich dessen

    Todeskampf aus nächster Nähe interessiert ansieht, würde wohl

    leisere Töne anschlagen, wenn die behauptete Reue denn echt wäre.

  • M
    miles

    Mit das Beste, das mir zum Thema bislang unterkam!

     

    Herausragender Kommentar in einem (gerade in der TAZ) zunehmend freidrehenden Meinungs-'journalismus'!

     

    m.

  • R
    Renegade

    @boeser:

     

    Können sie natürlich nicht, denn wir leben ja in einem Staat, dem es nur auf Vergeltung und nicht auf Wiedergutmachung (soweit das geht, natürlich) ankommt, d.h. die Eltern bezahlen im Endeffekt nochmal über Steuern seinen Gefängnisaufenthalt und kriegen nichts.

     

     

    Aber abgesehen davon ist es schon richtig so. Folter und deren Androhung sind schon vernünftigerweise (theoretisch) verboten. Dass es dann nur die Polizisten greift, die das Leben eines Kindes retten wollen, während der BND wahllos Unschuldige im Ausland unter Strom setzen darf, ist natürlich auch so eine Sache.

  • L
    L.T.

    Sehr gute, ausgewogene Einschätzung, die die Bedeutung der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien unterstreicht, ohne die eigentlichen Opfer der Geschichte zu übergehen. In der hiesigen Lokalzeitung fand ein ähnlicher Kommentar ausschließlich vor Wut schäumende LeserInnenbriefe, die z.T. gleich "Vogelfreiheit" für den Mörder forderten - das Mittelalter ist in vielen Köpfen präsenter, als man hoffen möchte.

  • J
    jaykay

    Völlig selbstverständlich können die Eltern des ermordeten Kindes Schmerzensgeld verlangen.

  • M
    Martin

    Ein sehr schöner Kommentar! Der nicht unberücksichtigt lässt, dass es emotional schwer zu greifen ist, einem Mörder, der sich selbst in die Situation gebracht hat, Entschädigung zu zahlen, aber andererseits der Hinweis, dass die Menschenwürde unantastbar ist und deshalb auch in einem solchen Fall nicht verletzt werden darf.

     

    Mehr gibt es nicht zu sagen.

  • A
    Alekto

    Was den meisten nicht klar ist: Daschner hat nicht nur mit Folter gedroht, sondern war bereit, diese im Zweifelsfall auch durchzuführen.

    Und Folter in einem Rechtsstaat - nein Danke!!! Da MUßTE doch ein Signal gesetzt werden, und diese popligen 3000€ sind nicht zu viel, um klar zu sagen: was immer wer gemacht hat - Folter oder die Androhung derselben geht unter gar keinen Umständen!

    Man kann nicht, schon gar nicht als Polizist, Recht schaffen wollen, indem man die grundsätzlichsten Regeln eines Rechtsstaates bricht.

  • A
    atypixx

    @ Boeser

     

    Gewiss. Meinst du denn, Gäfgen kann sich von den 3000 Euro Champagner in den Knast liefern lassen?

  • D
    Dulden

    Sollten mal meine Kinder entführt werden und dann dadurch befreit werden, daß ein Mann wie Wolfgang Daschner dem Entführer die Eier in eine Schublade hängt und diese mehrfach zuknallt, dann wäre ich sehr froh darüber meine Kinder lebend wiederzuhaben. Den theoretischen Ausführungen der Medien würde ich dann recht geben und der Täter soll ruhig Schmerzensgeld haben. Dieses soll er dann aber in mehrfacher Höhe an mich abführen, da er mir wesentlich größere Schmerzen zugeführt hat wenn auch nicht körperliche. Für Herrn Daschner könnte man das bewährte Prinzip einsetzen welches beim Asylrecht oder dem Kiffen gilt. Man benutzt das wunderbare "Dulden". Ja was geschieht ist illegal aaaaber man "duldet" es. Das "Dulden" kann man dann auf alle Bereiche ausdehnen die einem politisch-ideologisch passen. Überall wo man regiert. Von Tempo 30 bis zur "robusten Entführerbefragung". Warum sollten nur Linke auf Gesetze pfeifen dürfen und Demokratie nur dann nutzen wenn es ihnen passt? Sollten Linke entführt werden, dann kann man ja deeskalieren und statt dem SEK einen Streetworker holen. Dann hat jeder was er will.

  • A
    Alexander

    Ach was, das ist doch alles noch sehr, seeehhhr viel einfacher:

    Entweder man ist für das absolute Folterverbot, dass derzeit in Deutschland geltendes Recht ist oder man ist dagegen. Da sollte sich einfach jedeR erstmal entscheiden, bevor er die Welt damit belästigt, dass er den Hals aufreist oder Zeitungsartikel in die Tastatur hackt.

     

    WENN man sich allerdings erstmal zu einer wohlbegründeten Entscheidung in dieser Frage durchgerungen hat, DANN kann man auch interessante, differenzierte, für die Diskussion wertvolle Texte darüber schreiben, aufgrund welcher Argumentation man zu seiner Entscheidung gekommen ist.

    Aber das ist offenbar von wirklich JEDEM, der sich zur Zeit bemüßigt fühlt, das Urteil zu kommentieren, zu viel verlangt.

    Herr, schmeiß Hirn vom Himmel.

     

    ENTWEDER das absolute Folterverbot ist einfach nur richtig und steht auch nicht in Frage.

    Dann ist an diesem Urteil nichts, aber auch gar nichts "schwer erträglich" oder was da alles gesülzt wird. Dann wird einfach nur geltentendes Recht umgesetzt; was kann man dagegen haben?

    Dann haben sich die Polizisten einer Straftat schuldig gemacht, ihr Opfer wird entschädigt und übereifrige Polizisten wissen zukünftig, welcher Wind weht.

    (Das würde natürlich viele bis alle Artikel überflüssig machen, die man derzeit lessen kann. Ob das wohl auch der Grund ist, warum solche Überlegungen tabu sind....)

     

    ODER ABER es ist gar nicht so klar, dass Folter unter allen nur denkbaren Umständen verwerflich ist.

    Dieser Fall hat von Anfang an gezeigt, dass diese Überlegung zumindest nicht vollkommen absurd und undenkbar ist. Es ist eine Meinung, die man vertreten kann, wie man jede Meinung eben vertrten kann, wenn man sich diese Mühe machen will. Das sollte dann nur verdammt auch mal jemand TUN. Das beinhaltet insbesondere zweierlei:

    1) Erstens hat man dann gefälligst auch den Arsch in der Hose zu haben, auch ausdrücklich zu sagen, dass es genau das ist, was man meint: "Ich finde das absolute Folterverbot falsch. Ich bin dagegen. Ich setze mich dafür ein, dass es überarbeitet wird".

    Und wer das nicht genau so deutlich sagen will, der soll angesichts dieses Urteils einfach den Rand halten.

    2)Und zweitens hat man dann auch ein wenig Mühe zu investieren, Vorschläge zu machen und zu begründen, wie Alternativen aussehen können. Das Konzept des höheren Rechtsgutes gibt es in der Juristerei ja bereits. Man könnte sicher argumentieren, dass der Schutz und die mögliche Rettung eines Lebens ein höheres Rechtsgut ist als das absolute Folterverbot. Würde auf diesen Fall hervorragend passen.

    Ich frage mich schon, seit ich zum ersten Mal von diesem Fall gehört habe, ob sie auch alle so über den Polizisten hergefallen wären, wenn durch sein Handeln das Leben des Kindes hätte gerettet werden können. (Am besten noch schön dramatisch in allerletzter Sekunde; vermutlich wäre er dann der Held des Jahrhunderts).

    Dann noch Einschränkungen festlegen, wofür diese Aufhebung des Folterverbotes alles KEIN Freibrief ist - fertig ist ein Vorschlag, aus dem Leute, die sich damit auskennen im Handumdrehen eine Gesetztesvorlage machen könnten.

     

    Das wären dann zwei Argumentationslinien, die beide gute Argumente auf ihrer Seite hätten. Journalisten könnten diese dann wiederum gegeneinander abwägen. SOWAS würde ich gerne lesen.

     

    Aber statt dessen sind sie ja alle nur furchtbar betroffen.

    Heul, Schluchz, Jammer.

  • V
    vic

    Gar nichts gibt`s.

     

    "Mit dem Geld werden Schulden getilgt: Aus dem Mordprozess habe der 36-Jährige noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen"

    schreibt die SZ.

  • V
    vic

    G. erhielt kein Schmerzensgeld, sondern eine Entschädigung für Daschners Psychoterror.

  • E
    elke

    Genau das habe ich mich auch gefragt!!!!

    Soviel ich weis (ist nicht viel) können Richter doch auch „nach eigenem Urteil“- (so wie Lehrer auch Aufsätze benoten) urteilen. Hätten wir ein Gesetz das genaue Urteile vorschreibt-ungefähr so: Geplanter Mord = LEBENSLÄNGLICH, wobei ich unter „Lebenslänglich“ auch Lebenslänglich verstehe und nicht 15 Jahre!!!

    Kinderschänder = LEBENSLÄNGLICH,

    TÖTUNG aus einer Efekthandlung.......da wäre ich bereit eine Strafe zwischen 3Jahren und 15 Jahren zu akzeptieren. (War der Täter vorher schon als gewalttätig bekannt, was waren die Umstände). Beruft sich der Täter auf Alkoholprobleme oder Drogenprobleme dann :15Jahre.Solch ein Täter kannte ja seine Probleme!

    Auch das viele Geld für Gutachter könnten wir uns sparen!!! Diese Gutachter haften ja für nichts- sie sind also käuflich!!!, und wer gewinnt dabei?- diejenigen die sich das leisten können!!! z.B.: da bringt einer jemanden um, der versucht seine Tat zu verschleiern und wird doch überführt. Dann kommt ein „Gutachter“ und bescheinigt ihm dass er nicht wußte was er tat. Unverständlich für mich bleibt dabei: wenn er nicht wußte was er tut oder tat :warum versucht er dann alle spuren zu verwischen u.s.w., u.s.w.,...., für mich sind das alles „Schlupflöcher“!

    Egal, wie auch immer: mir persönlich fällt es schwer URTEILE IM NAMEN DES VOLKES zu verstehen wenn das Volk gar nicht gefragt wird!!!! (Es ist mir schon klar dass das Volk nicht bei jedem Urteil gefragt werden kann), aber ….............in manchen Urteilen sollte man doch schon mal das Volk fragen.

    Vor ca 40Jahren war ich noch Stolz ein „Deutscher „ zu sein, Heute schäme ich mich!!! Wir Deutschen sind meiner Meinung nach „A....kriecher geworden!!!!

    Warum stehen wir nicht endlich auf und stellen uns auf die Seite von Herrn Daschner?Jede Mutter, jeder Vater , jeder der unter gerechtigkeit auch GERECHT versteht sollte aufstehen!!

    Nur so haben wir ja auch Deutschland wieder vereinigt!!!

     

    Wer bei solch einem Urteil an H I T L E R denkt- quatsch- , das hat mit „UNSERER VERGANGENHEIT“ gar nichts zu tun, dieses URTEIL ist ein FREIBRIEF für ALLE MÖRDER!!!!

     

    PS: dass ein Veruteilter LEBENSLÄNGLICHER MÖRDER auch noch auf Staatskosten sein Studium finanziert bekommt- für mich: unverständlich!!!

    warum denn auch? Für mich persönlich ein Hohn an unserem Rechtstaat!!! Ein Lebenslänlich verurteilter braucht doch kein Jurastudium (oder egal was auch immer), er kann es doch niemals nutzen!!(LEBENSLÄNGLICH)!!!!

    Mein Sohn bezahlt heute u. noch ziemlich lange an dem Darlehen zurück das ihm seinen“MEISTER“ ermöglichte.

    Ihm (meinem Sohn) und garantiert vielen die ein „Staatsdarlehen“ oder wie auch immer es heist)tröstet es nicht dass GÄFGEN der KINDESMÖRDER diese 3000Euro nicht erhält weil er

    noch.......71.000Tausend Euro!!!!!!!!!!!!!!!!JUSTIZkosten hat!!!!

    HA-HA-HA, und wer bezahlt die?

     

    Mensch Deutsche- wir sind nicht Ausländerfeindlich u. haben kapiert u. akzeptiert dass

  • H
    harry

    @Ihr name.... eine berechtigte frage. sollte man mal bedenken.

     

    ich frage, hätte man den betrag (3000 €) nicht "zwangsverwaltend" an opfervbände weiterleiten können? dann sähe das ganze doch etwas besser aus.

  • TU
    The User

    Die Anführungszeichen in der Bild waren mit auch sofot aufgefallen, das ist das widerlichste und menschenverachtendste, was ich bislang zu dem Urteil gesehen habe.

  • ST
    Stefanie T.

    @ "vo Ihr Name boeser":

     

    ja klar, anspruchsgrundlage wäre § 823 Abs.1 u 2 BGB. haben sie vielleicht sogar schon (gegenüber gaefgen) zugesprochen bekommen. der sitzt aber bekanntlich im knast und hat kein geld - vollstreckung also sinnlos...

     

    diese frage ist aber eine völig andere und hat nix mit dem anspruch von gaefgen zu tun, den dieser gegen den staat geltend gemacht hat.

  • IN
    Ihr Name boeser

    Können die Eltern des ermordeten Kindes nicht auch Schmerzensgeld verlangen?naus