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Urteil gegen Ex-Arzt der Colonia DignidadKeine Strafe für Sektenarzt

Der ehemalige Leiter der Folterkolonie, Hartmut Hopp, muss nicht ins Gefängnis. Es bestehe nach hiesigem Recht keine Strafbarkeit, sagt das Gericht in Düsseldorf.

afp | Ein chilenisches Gerichtsurteil gegen den in Deutschland lebenden ehemaligen Arzt der Siedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, darf hierzulande nicht vollstreckt werden. Das Hopp zur Last gelegte Verhalten reiche nicht aus, um auch nach deutschem Recht eine Strafbarkeit zu begründen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) im nordrhein-westfälischen Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Dienstag. Es sei nicht zulässig, die Strafe hier zu verbüßen.

Der Mediziner war nach Angaben des OLG in einem Prozess in Chile zu einer etwa fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er dem früheren Siedlungschef Paul Schäfer Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern geleistet hatte. Nach den getroffenen Tatsachenfeststellungen würden Hopp allerdings keine „konkreten dienlichen Handlungen“ vorgeworfen, betonte das deutsche Gericht.

Dass Hopp der Leitung der Siedlung angehörte und an der Gründung eines Internats mitwirkte, reiche nach deutschen Recht nicht, um eine Beihilfetat zu begründen. Dazu hätte der Beschuldigte konkrete Handlungen „mit unmittelbarem Bezug zu dem organisierten Tatgeschehen“ begehen müssen. Die Feststellungen des chilenischen Gerichts belegten nicht, dass Hopp Schäfer in irgendeiner Weise Missbrauch ermöglicht oder erleichtert habe.

In der 1961 gegründeten sektenartigen Siedlung Colonia Dignidad wurden zur Zeit der chilenischen Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990) Menschen vergewaltigt, gefoltert und getötet. Die Siedlung war von dem aus Deutschland geflohenen ehemaligen Wehrmachtsgefreiten und Laienprediger Paul Schäfer nahe der Stadt Parral, rund 350 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago, gegründet worden. Schäfers Schläger folterten Oppositionelle und bildeten Folterknechte für den chilenischen Geheimdienst aus.

Nach dem Ende der Militärdiktatur häuften sich die Vorwürfe und Anzeigen gegen die Colonia. Außer um Kindesmissbrauch ging es auch um Steuerhinterziehung, Waffenschmuggel, Freiheitsberaubung und Drogenmissbrauch. 1991 wurde die Siedlung offiziell aufgelöst.

Entäuschung über Urteil

Die Grünen-Politikerin Renate Künast zeigte sich enttäuscht von dem Düsseldorfer Urteil. „Diese Entscheidung wird vielen Opfern der Colonia Dignidad sehr weh tun“, erklärte sie. Die meisten von ihnen seien „traumatisiert von ihrer Zeit in der Colonia, die für viele sexuelle Gewalt bis zu Elektroschocks und täglicher Zwang bedeutete“. Sie lebten heute in Armut ohne Rücklagen für das Alter.

„Währenddessen hat sich der Arzt der Colonia, der Teil der Repression war, in die Bundesrepublik vor Strafvollstreckung abgesetzt“, erklärte Künast. Es gelte nun „umso dringlicher, dass wir den Beschluss des Bundestags vom Sommer 2017 umsetzen – wir brauchen unverzüglich einen Hilfsfonds mit Zahlungen für die Opfer der Colonia Dignidad und ein Dokumentationszentrum vor Ort in Chile“.

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2 Kommentare

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  • EricB

    Bei Zschäpe haben, wie ich verstanden habe, ebenso keine Beweise „mit unmittelbarem Bezug zu dem organisierten Tatgeschehen“ vorgelegen. Wenn aber kochen und Gesinnung für ein Urteil wegen mehrfachen Mordes ausreichen, wieso dann in diesem Falle nicht?

  • nun_aber_mal_halblang

    KZ-Scherge hat wohl nicht gewusst, dass er im KZ arbeitete.



    Als Arzt bekommt man ja wohl kaum etwas mit von Verletzungen und Wunden.



    In DeutSchland ein weit verbreitetes Phänomen, von 1938 bis 2018.



    Endlich wieder Richtersprüche im Geiste Hans Filbingers.



    Wie wäre es mit AfD- und Nazi-Verharmloser und nun Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen als Sonderberater des Propagandaministers Seehofer in diesem auf Rechts bedachten Land?