Urteil gegen Arzt der Colonia Dignidad: Sektenarzt soll hinter Gitter
Der Arzt der Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, soll verhaftet werden. Er wurde in Chile wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger verurteilt.
Hopp war 2011 nach Deutschland geflohen, nachdem ihn ein chilenisches Gericht wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt hatte. Die deutsche Sektensiedlung Colonia Dignidad im Süden Chiles diente während der Pinochet-Diktatur (1973-1990) als Folterzentrum des Geheimdienstes und sorgte jahrzehntelang auch wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch und illegalen Waffenhandel für Schlagzeilen. Der heute 72-jährige Hopp galt nach dem Siedlungsgründer Paul Schäfer (1921-2010) als mächtigster Mann der ehemaligen „Kolonie der Würde“.
Weil das Urteil gegen ihn in Chile noch nicht rechtskräftig war, konnte Hopp 2011 nach Deutschland flüchten und lebt seither in Krefeld. Eine Auslieferung nach Chile lehnte Deutschland ab. Nachdem das Urteil 2013 in Chile rechtskräftig wurde, schickte das Land ein Ersuchen, die Strafe in Deutschland zu vollstrecken.
In einem sogenannten Exequaturverfahren zur Vollstreckung eines Urteils aus dem Ausland stellt die deutsche Justiz nicht erneut die Schuld des Angeklagten fest, sondern überprüft nur, ob das Urteil nach rechtsstaatlichen Prinzipien zustande kam. Sollte das Landgericht Krefeld die Vollstreckung ebenfalls für zulässig halten, ist die Politik am Zug. Dann müsste das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt eine Vollstreckung bewilligen. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte im April Akten zur Colonia Dignidad vorzeitig freigegeben und Versäumnisse des Auswärtigen Amts im Umgang mit der Sektensiedlung eingeräumt.
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