Urteil des Verwaltungsgerichts: Jagdverband ist kein Tierschutzverein
Das NRW-Umweltministerium hatte sich geweigert, den Jägern ein Klagerecht in Tierschutzfragen zuzusprechen. Der Protest dagegen kam vor Gericht nicht durch.
dpa | Der Landesjagdverband erhält auch weiterhin kein Verbandsklagerecht in Tierschutzangelegenheiten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies am Donnerstag eine Klage des Verbandes gegen die Nichtanerkennung als Tierschutzverein ab. Der Kläger fördere durchaus Ziele des Tierschutzes, aber nicht vorwiegend, wie es das Gesetz vorschreibe, hieß es in der mündlichen Begründung.
Die Jäger hatten gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, nachdem das Umweltministerium einen Antrag auf Anerkennung nach dem „Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereinen“ abgelehnt hatte.
Das im Juni 2013 verabschiedete Landesgesetz räumt anerkannten Tierschutzvereinen ein Klagerecht ein. Damit sollen sie sich für Tiere notfalls auch gerichtlich einsetzen können. Außerdem wird ihnen eine Mitwirkung an tierschutzrelevanten Verfahren des Landes ermöglicht. Anerkannt sind derzeit acht Vereine, darunter der Deutsche Tierschutzbund.
Das Ministerium hat die Ablehnung damit begründet, dass der Landesjagdverband die Förderung des Tierschutzes nicht vorrangig, sondern gegenüber dem Natur- und Umweltschutz nachrangig als Ziel in seiner Satzung aufgeführt habe. Der Jagdverband dagegen sieht sich als „Treuhänder der frei lebenden Tierwelt“. Die mit einer Anerkennung eröffneten Mitwirkungs- und Klagerechte würden ihm ermöglichen, die Belange des Tierschutzes noch stärker zu vertreten, hieß es in einer früheren Mitteilung.
Der Vertreter des Landesjagdverbandes sagte, dass der Verband vermutlich Berufung einlegen werde.
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