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Urteil des VerfassungsgerichtsRecht auf Vergessen gestärkt

Die Verfassungsbeschwerde eines 1982 verurteilten Mörders war erfolgreich. Sein Name muss zukünftig aus Online-Artikeln gelöscht werden.

Die Verfassungsrichter verwiesen auf die Bedeutung der seit einer Tat vergangenen Zeit Foto: Stockhoff/imago images

Karlsruhe afp | Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet auch bei schweren Straftaten gestärkt. Die Richter und Richterinnen gaben in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines im Jahr 1982 wegen Mordes verurteilten Manns statt, der sich gegen die vollständige Nennung seines Namens in online noch immer verfügbaren Presseartikeln wendet. Bei der Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit muss demnach besonders der zeitliche Abstand zu einer Tat beachtet werden. (Az. 1 BvR 16/13)

Der Kläger wurde im Jahr 1982 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er an Bord einer Jacht zwei Menschen erschossen hatte. Wer heute – 37 Jahre später – seinen Namen in einer Internetsuchmaschine eingibt, stößt nach wie vor auf kostenlos abrufbare Artikel im Archiv des Magazins Der Spiegel. In denen wird der vollständige Name des Manns genannt. Dagegen erhob er schließlich eine Unterlassungsklage.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese Klage allerdings in letzter Instanz abgewiesen. Der Schutz der Persönlichkeit habe in diesem Fall hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten, so der Gerichtshof damals. Dagegen zog der Mann vor das Bundesverfassungsgericht, das seiner Verfassungsbeschwerde gegen das BGH-Urteil nun stattgab.

Onlinepressearchive können laut dem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts in Karlsruhe verpflichtet sein, Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Internetsuchmaschinen zu treffen. Es sei ein Ausgleich anzustreben, der einen ungehinderten Zugriff auf einen Originaltext möglichst weitgehend erhalte, diesen bei bestehendem Schutzbedarf aber im Einzelfall doch hinreichend begrenze. Die Entscheidung des BGH halte diesen Anforderungen nicht in jeder Hinsicht stand.

Die Verfassungsrichter verwiesen auf die besondere Bedeutung der seit einer Tat vergangenen Zeit. Das berechtigte Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung nehme mit zunehmendem zeitlichen Abstand ab, hob das Gericht hervor.

Das Verfassungsgericht stellte zugleich klar, dass Betroffene nicht allein über das „Recht auf Vergessenwerden“ bestimmen könnten. „Welche Informationen als interessant, bewundernswert, anstößig oder verwerflich erinnert werden, unterliegt insoweit nicht der einseitigen Verfügung des Betroffenen“, erklärte das Gericht. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folge nicht das Recht, alle früheren personenbezogenen Informationen aus dem Internet löschen zu lassen.

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5 Kommentare

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  • Ich vermute, dass das Urteil etwas ausführlicher begründet ist, warum in dem Fall der Name zu löschen ist, sonst hätten wir irgendwann das Problem, dass die Nachfahren eines 1945 verurteilten Nazis das Recht auf Löschung der Berichte durchsetzen könnten.



    Vielleicht beschäftigt sich die taz mit dem Thema noch einmal, wenn sich Juristen mit der Begründung des Urteils etwas genauer auseinandergesetzt haben als das in diesem Artikel auf die Schnelle möglich war?

  • Der Mörder wurde zu einer lebenslangen!!! Freiheitsstrafe verurteilt. Ich finde nicht, daß er das Recht auf Vergessen hat. Der soll froh sein, daß lebenslange Freiheitsstrafe nicht lebenslang bedeutet.

    • @SixT8:

      Tucho - “ Hab Erbarmen. Das Leben ist schwer genug.“ Wohl wahr.

      & - aus -



      “ Merkblatt für Geschworene



      Nachdruck erbeten







      Wenn du Geschworener bist, dann glaube nicht, du seist der liebe Gott.



      Daß du neben dem Richter sitzt und der Angeklagte vor euch steht, ist Zufall – es könnte ebensogut umgekehrt sein.…“



      www.textlog.de/tucholsky-merkblatt.html



      Ignaz Wrobel



      Die Weltbühne, 06.08.1929, Nr. 32, S. 202.

  • Fein. Soll es sein - Immer das Grundgesetz unterm Arm.



    & Däh -



    “ Die Verfassungsrichter verwiesen auf die



    Bedeutung der seit einer Tat vergangenen Zeit.“

    unterm—- denn manchesmal Höcherlts ja im Inneren. Gellewelle & De Misère & Co.



    “ Massive Kritik trug ihm ein, wie er sich Anfang September 1963 als Bundesminister des Inneren dazu äußerte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Verstoß gegen das Telefongeheimnis des Grundgesetzes Telefonabhörmaßnahmen durch alliierte Dienststellen hatte vornehmen lassen:



    „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“[4]

    1971 löste der Filmbeitrag über Hermann Höcherl des Kasseler Filmkollektivs bei den Hofer Filmtagen einen Skandal aus.

    Höcherl war Mitglied der Burschenschaft Babenbergia München, heute



    Burschenschaft Franco-Bavaria München.“ Paschd scho.



    de.wikipedia.org/w...rmann_H%C3%B6cherl