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Urteil des VerfassungsgerichtsPKKler wird nicht ausgeliefert

Karlsruhe stoppt die Auslieferung eines PKKler an die Türkei, dem dort lebenslange Haft droht - ohne Möglichkeit der Bewährung. Dies würde rechtstaatlichen Standards nicht genügen.

Das Gericht will Tätern eine neue Chance gewährleisten. Bild: dpa

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an Auslieferungen verschärft. Wenn einem Straftäter im Ausland lebenslange Haft droht, bei der er allenfalls hoffen kann, zum Sterben entlassen zu werden, dann verstoße dies gegen die "unabdingbaren Grundsätze der deutschen Verfassungsordnung".

Konkret ging es um einen Kurden, der auf Wunsch der Türkei in Deutschland verhaftet wurde und ausgeliefert werden soll. In der Türkei droht ihm lebenslange Haft, weil er 1999 als Gebietsverantwortlicher der PKK-Guerilla die Ermordung eines Provizgouverneurs angeordnet hat.

Lebenslange Haft, dass heißt bei Staatsschutzdelikten in der Türkei, dass keinerlei Möglichkeit besteht, irgendwann auf Bewährung entlassen zu werden. Das Oberlandesgericht Hamm hielt die Auslieferung dennoch für zulässig, weil der türkische Staatspräsident bei dauerhafter Krankheit, Behinderung oder altersbedingt eine Begnadigung aussprechen könne.

Dies hielt das Verfassungsgericht jedoch nicht für ausreichend. Auch einem "innerlich gewandelten", ungefährlich gewordenen Straftäter müsse zumindest nach sehr langer Haftdauer die Chance auf ein neues selbstbestimmtes Leben in Freiheit gewährt werden. Sonst werde die lebenslange Freiheitsstrafe aufgrund ihrer oft "persönlichkeitszerstörenden Wirkung" zur rechtstaatlich "unerträglichen" Strafe.

Allerdings müssten deutsche Maßstäbe im Ausland nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, fuhren die Richter einschränkend fort. Es könne deshalb bei einer Auslieferung nicht verlangt werden, dass über die spätere Freilassung bei lebenslängerlicher Haft unbedingt ein Gericht entscheiden muss. Ausreichend sei auch die Möglichkeit der Begnadigung durch den Staatspräsidenten. In der Türkei sei die Begnadigungsmöglichkeit aber zu sehr eingeschränkt, so die Verfassungsrichter, weil sie nur zulässig ist, wenn bereits ein unumkehrbarer körperlicher Verfallsprozess beim Gefangenen eingesetzt hat. Faktisch bestehe nicht die Perspektive auf ein Leben in Freiheit, sondern nur noch zum Sterben in Freiheit.

Vor vier Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung eines Mörders in die USA erlaubt, dem dort lebenslange Haft ohne jede Möglichkeit der Entlassung auf Bewährung drohte. Die Richter sehen in ihrem neuen Urteil jedoch keinen Widerspruch hierzu. Entscheidend sei, dass in den USA die Möglichkeit der Begnadigung nicht von vornherein auf gebrechlich gewordene Straftäter eingeschränkt ist.

Az.: 2 BvR 2299/09

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7 Kommentare

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  • B
    bwerde

    mal wieder unglaublich was für primitive Kommentare sich hier ansammeln. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist gut; letztendlich wäre der verurteilte Kurde nämlich in der Türkei nicht in lebenslange Haft gewandert, sondern hätte eine schleichende Todesstrafe erleiden müssen. Oder zweifelt jemand daran wie es einem wegen Mordanstiftung verurteilten Kurden in türkischen Knästen ergeht???

  • T
    Thomas

    Völlig lächerliche Entscheidung.

    Lebenslange Haft ohne Bewährung ? Oh Gott wie schlimm...der arme Mann ! Am besten er kommt sofort frei und erhält eine Anstellung als Integrationsbeauftragter bei der Bundesregierung.

  • IR
    Ibrahim R.

    Sehr schön. Dann kann man ja in der Türkei sehr viele Menschen töten und wenn man Glück hat und es bis nach Deutschland schafft zu fliehen, braucht man keine Angst zu haben ins Gefängnis zu kommen. Sehr amüsante "rechtsstaatliche Standarts".

  • A
    akoektas

    wiedereinmal ein beweis für zweierlei Maß.

    Gute Terroristen , böse Terroristen.

    Europa wird schon bald sehen wohin diese Hochnäsigkeit führen wird.

  • JS
    Jack Stern

    ja ja selber schuld türkei nicht jedem glauben der mit dir in den krieg gegen terroristen ziehen will. kein wunder dass gegen die türkei aktiven terroristen nach einem terroranschlag ins europa fliehen und nicht nach syrien oder libyen. wie ist das deutsche motto ''wir wollen nicht das probleme zwischen zwei parteien in unserem land ausgetragen werden``. glück für den westen dass die türkei diesen satz nicht zu eigen macht.

  • S
    SWISS

    Die Angehörigen der Opfer des Terroranschlages in der Türkei, welches der in Deutschland einsitzende Terrorist zu veranworten hat, sollten umgehend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in Strassburg anrufen.

    Wäre nicht das erste Mal, dass Strassburg ein Karlsruher Urteil kippt.

    Dem Bundesverfassungsgericht scheint das Wohl von "Terroristen" lieber zu sein, als die Befindlichkeiten der Opfer.

    Aber das Urteil passt irgendwie zu der Feststellung, dass Deutschland als "Rückzugsgebiet" bzw. "Ruheraum" des internationalen Terrorismus fungiert.

     

    Die Frage nach dem Warum, wäre mit dem heutigen Urteil wohl eindringlich beantwortet.

  • G
    Grau

    Juhu !!!

     

    Schwerstkriminelle aller Länder kommt zu uns,

    hier seid ihr sicher...