Urteil des Landgerichts Oldenburg: Tierschützer:innen sollen Schadenersatz zahlen
Zwei Aktivist:innen dringen in einen Schlachthof ein, um die umstrittene CO₂-Betäubung von Schweinen zu filmen. Der Einbruch wird teuer für sie.

Eine der Aktivist:innen muss darüber hinaus auch Entschädigung zahlen, weil sie die dort erstellten Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen veröffentlicht hat – dem anderen konnte die Beteiligung daran nicht nachgewiesen werden.
Der Kläger hatte seine Klage damit begründet, dass es nicht in der Hand von Aktivist:innen liegen dürfe, Gesetze zu brechen, auch nicht für investigative Zwecke. Einen Vergleich hatten die Beklagten abgelehnt. Ihre Unterstützer bestärkten sie darin: Schon zum Prozessauftakt und jetzt auch zum Abschluss versammelten sich Tierschutzgruppen vor dem Gericht und dem Schlachthof, um ihre Solidarität zu bekunden.
Die Aktivist:innen waren im Frühjahr 2024 in den Betrieb in Lohne (Landkreis Vechta) eingedrungen. Dort installierten sie Kameras, um die Betäubung von Schweinen mit hochkonzentriertem CO₂ zu filmen. Auf den Videos ist zu sehen, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit dem hochkonzentrierten Gas betäubt zu werden. Dies ist eine gängige Schlachtmethode. Tierschutzgruppen kritisieren sie als quälerisch: Die Schweine in den Videos reagieren mit Panik, Schreien und Fluchtversuchen.
Höhe des Schadenersatzes noch unklar
Nach Überzeugung des Gerichts ist eine Aktivistin dafür verantwortlich, dass die Organisation Animal Rights Watch das Material veröffentlicht hat. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachgewiesen werden. Beide müssen die Anwaltskosten tragen.
Der Betreiber des Schlachthofs und die beiden Aktivisten haben nun einen Monat Zeit, um das Urteil anzufechten. Sollte es rechtskräftig werden, muss in einem weiteren Verfahren die Höhe des Schadenersatzes festgelegt werden. Der Betreiber des Schlachthofs fordert Geld in Höhe von rund 98.000 Euro.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nina Warken zu Cannabis
Kampfansage gegen das Kiffen
Immer mehr Autos
In Verkehrswende ungenügend
„Patriots“-Waffenlieferung
Die Europäer könnten an allen Fronten verlieren
Wahl neuer Verfassungsrichter:innen
Brosius-Gersdorf: Bin nicht „ultralinks“
SPD-Kandidatin fürs Verfassungsgericht
Brosius-Gersdorf hält sich Verzicht auf Nominierung offen
Abgabe von medizinischem Cannabis
Warken plant schärfere Regeln fürs Kiffen