Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Uber ist Verkehr
Die Fahrervermittlung aus den USA kann in Europa ihr ursprüngliches Konzept nicht verwirklichen. Denn Uber ist mehr als eine Vermittlungsplattform.
Das Neue
Uber muss bei seinem Dienst UberPop die Regeln für Taxi-Unternehmen einhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. UberPop sei rechtlich als „Verkehrsdienstleistung“ zu behandeln, nicht als „Dienst der Informationsgesellschaft“.
Der Kontext
UberPop vermittelt über eine Handy-App private Fahrer, die mit ihren privaten Autos Fahrgäste zum gewünschten Ziel bringen. Die App erkennt den Standort des Kunden und findet ortsnah verfügbare Autofahrer. Vom kassierten Fahrpreis behält Uber 20 bis 25 Prozent als Provision, der Rest geht an den Fahrer.
Die gewerbliche Beförderung von Menschen ist wohl überall in der EU genehmigungspflichtig. Damit wird auch das Taxigewerbe vor Billigkonkurrenz geschützt. Diese Regeln wollte Uber mit dem Argument umgehen, es biete keine Verkehrsdienstleistungen an, sondern sei nur eine Vermittlung.
Der konkrete Streit spielte in Barcelona. Auch dort betrieb Uber die UberPop-App – und stieß auf den Widerstand des örtlichen Taxigewerbes. Die Vereinigung „Elite Taxi“ verlangte vor spanischen Gerichten, dass Uber das Geschäft untersagt wird. Denn weder Uber noch die vermittelten Fahrer verfügten über die für das Taxigewerbe erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen.
Der EuGH stufte Uber nun als genehmigungspflichtige Verkehrsdienstleistung ein. Der Vermittlungsdienst sei „integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht“. Uber wähle die Fahrer aus und stelle ihnen die App zur Verfügung, setzte einen Höchstpreis für die Fahrt fest und buche den Preis dann beim Kunden ab. Uber habe eine „gewisse Kontrolle über die Qualität der Fahrzeuge und deren Fahrer“. Wenn Fahrer gegen die Regeln verstoßen, können sie von Uber ausgeschlossen werden.
Die Folgen
Damit ist UberPop wohl in der EU erledigt. In Deutschland wird der Dienst nach negativen Gerichtsentscheidungen schon seit 2015 nicht mehr angeboten. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main 2016 entschieden, Uber sei mehr als eine bloße Vermittlung. Der EuGH bestätigte nun diese strenge Linie.
Derzeit bietet Uber in Deutschland noch die Taxi-Vermittlung UberTaxi an (in Berlin) sowie den Mietwagenservice UberBlack (in München). Letzter ist rechtlich aber auch umstritten, weil ein Mietwagen eigentlich immer wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren muss – und nicht wie ein Taxi sofort neue Fahrten annehmen darf. Der Bundesgerichtshof hat den Fall im Mai 2017 dem EuGH vorgelegt.
Die R eaktionen
Der Bundesverband deutscher Taxi- und Mietwagenunternehmer BZP begrüßte das EuGH-Urteil. „Rosinenpicker sollen keine Chance haben, wenn sie bestehende Gesetze mit Füßen treten“, sagte dessen Präsident Michael Müller. Uber akzeptiert inzwischen, dass seine Angebote reguliert werden. Man werde den „Dialog mit Städten in ganz Europa fortsetzen“, sagte ein Uber-Sprecher. Christian Rath
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