Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Kein Zugang zu Twitter-Nachrichten
„Frag den Staat“ wollte Zugang zu den Direktnachrichten vom Bundesinnenministerium. Doch die Leipziger Richter habe die Klage abgelehnt.
Arne Semsrott, Projektleiter von Frag den Staat, hatte das Bundesinnenministerium (BMI) aufgefordert, ihm Einsicht in alle Twitter-Direktnachrichten zu geben, die das Ministerium von 2016 bis 2018 versandt und erhalten hat. Er stützte sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) von 2005. Danach haben Bürger:innen Anspruch auf Zugang zu „amtlichen Informationen“ von Bundesbehörden. Sie müssen ihr Interesse nicht einmal begründen.
Das BMI wies den Antrag Semsrotts damals aber ab. Es handele sich hier nicht um„amtliche Informationen“, sondern um „rechtlich irrelevante“ Korrespondenz der Social-Media-Redaktion des BMI. Pro Tag gebe es etwa fünf bis zehn Twitter-Direktnachrichten an andere Behörden oder Bürger:innen. Dabei würden zum Beispiel informelle Absprachen mit den Social Media-Redaktionen anderer Ministerien getroffen. Oder es werde Bürger:innen für Hinweise auf Fehler gedankt. Journalist:innen werde der Weg zur:m richtigen Ansprechpartner:in gewiesen.
Arne Semsrott ging jedoch davon aus, dass durchaus auch Relevanteres per Twitter-Direktnachricht ausgetauscht wird: „Da wird vermutlich auch die Pressearbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundespolizei koordiniert“. Anders als Twitter-Tweets sind Twitter-Direktnachrichten nicht öffentlich sichtbar; nur Sender:innen und Empfänger:innen können sie lesen.
Demokratische Teilhabe – ein weites Feld
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im August 2020 für Frag den Staat. Die Direktnachrichten des BMI seien amtliche Informationen, die unter das Informationsfreiheitsgesetz fallen. Das Gesetz, das die demokratische Teilhabe der Bürger:innen stärken wolle, sei weit auszulegen.
Für Frag den Staat war das ein großer Erfolg. Denn eigentlich ging es Semsrott weniger um die Twitter-Direktnachrichten, sondern vor allem um die SMS von Kanzlerin Angela Merkel und die WhatsApp-Nachrichten von Verkehrsminister Andreas Scheuer. „Wir wollen hier die grundsätzliche Frage klären, ob auch neue Kommunikationswege unter das IFG fallen.“ Nach den Twitter-Nachrichten fragte man, weil diese zweifellos vorhanden sind, da Twitter sie jahrelang speichert.
Doch das BMI akzeptierte das Berliner Urteil nicht und ging in die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort hatte das Ministerium nun auch Erfolg.
„Geringfügige inhaltliche Relevanz“
Die Leipziger Richter:innen lehnten das Ansinnen von Frag den Staat ab. Es handele sich bei den Twitter-Direktnachrichten doch nicht um „amtliche Informationen“, sagte der Vorsitzende Richter Franz Schemmer, da sie von Twitter gespeichert werden und nicht vom Innenministerium. Die Aufzeichnung diene also nicht amtlichen Zwecken. „Twitter speichert die Nachrichten nach dem eigenen Geschäftsmodell und nicht im Auftrag des Ministeriums“, so der Richter. Das Gericht akzeptierte auch die Einschätzung des BMI, dass die Twitter-Direktnachrichten „aufgrund ihrer geringfügigen inhaltlichen Relevanz keinen Anlass geben, einen Verwaltungsvorgang anzulegen“.
Arne Semsrott zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Man werde nach Prüfung des Urteils künftig wohl Kommunikationen herausverlangen, die niemand als „geringfügig“ einstufen könne. „Vielleicht fragen wir dann doch nach den SMS der Kanzlerin“, sagte Semsrott.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Stellenabbau bei Thyssenkrupp
Auf dem Rücken der Beschäftigten