Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Eilanträge gegen Ceta abgelehnt

Die Bundesregierung habe ihre Auflagen erfüllt, entschied das Gericht. Die Linke im Bundestag und ein Aktionsbündnis hatten die Anträge eingereicht.

Menschen, die mit Kunstblut getränkte Overalls tragen, stehen hinter Stacheldrahtzaun vor einem Gebäude, das von Soldaten geschützt wird

Die Zeit drängt und die Protestaktionen werden krasser Foto: dpa

KARLSRUHE dpa | Die Bundesregierung hat nach Bewertung des Bundesverfassungsgerichts alle Auflagen aus Karlsruhe für die deutsche Zustimmung zum Freihandelsabkommen Ceta erfüllt. Das stellen die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss fest, mit dem sie mehrere neue Eilanträge von Ceta-Gegnern zurückweisen. Spitzenvertreter der EU und Kanada hatten das Handelsabkommen Ende Oktober gegen viele Widerstände unterzeichnet.

In Karlsruhe sind mehrere Klagen gegen Ceta anhängig, über die noch nicht abschließend entschieden ist. Parallel hatten die Kritiker des Abkommens versucht, die Zustimmung Deutschlands im Eilverfahren zu verhindern. Über diese Anträge hatte der Zweite Senat im Oktober einen Tag lang verhandelt. In ihrem Urteil gaben die Richter dann grünes Licht für die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung bestimmter Teilbereiche, formulierten aber Bedingungen. Unter anderem musste die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Richtern in der Verhandlung die Einhaltung versprochen.

Die Kläger – darunter die Linken im Bundestag und ein Aktionsbündnis mit mehr als 125.000 Unterstützern – ließen aber nicht locker und legten mit neuen Eilanträgen nach. Darin riefen sie das Gericht erneut zum Einschreiten auf, weil die Auflagen angeblich nicht erfüllt worden seien. Dieser Versuch ist nun gescheitert.

Das Abkommen muss noch in den einzelnen Staaten ratifiziert werden. Das EU-Parlament will Anfang Februar über Ceta abstimmen.

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