Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Gesetz gegen Scheinväter gekippt
Behörden durften Vaterschaftsanerkennungen anfechten, um Tricks beim Aufenthaltsrecht zu verhindern. Aber das Gesetz war nicht präzise genug.
BERLIN taz | Das 2008 beschlossene Gesetz gegen Scheinväter ist verfassungswidrig. Das entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht. Das Gesetz zielte auf deutsche Männer, die das Kind einer ausländischen Mutter anerkennen, um dieser den Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Das Kind bekommt so die deutsche Staatsbürgerschaft, die Mutter ein Aufenthaltsrecht, um das Kind betreuen zu können.
Die Lösung des Gesetzes: Die Behörden sollten in Verdachtsfällen die Vaterschaft anfechten können. Als Verdachtsfall gilt es, wenn der Mann nicht mit der Frau verheiratet ist und auch nie länger mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat (§ 1600 BGB). In den letzten Jahren gab es über tausend solcher Anfechtungsverfahren.
Im konkreten Fall hatte ein Deutscher das Kind einer Vietnamesin anerkannt, die in Deutschland nur geduldet war. Ein Gentest ergab, dass der Mann nicht der biologische Vater war. Das Kind hätte so die eben erhaltene deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren. Das zuständige Amtsgericht Hamburg-Altona legte im Jahr 2010 aber das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vor.
Die Richter erklärten die Regelung nun für verfassungswidrig, da sie unverhältnismäßig in das Recht auf Bewahrung der Staatsbürgerschaft und das Elternrecht eingreife. Es könne für einen Mann schließlich viele, auch legitime Gründe geben, die Vaterschaft für ein Kind anzuerkennen, das er nicht selbst gezeugt hat.
Zwar dürfe der Bundestag eine Regelung gegen den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen einführen. Die Anfechtung müsse sich dann aber auf Fälle beschränken, in denen es eindeutig nur um die Verschaffung eines Aufenthaltsrechts für die Mutter geht. Als Kriterium könnte zum Beispiel gelten, dass die Eltern diesen Zweck gestehen oder dass eine Bezahlung für den Mann nachweisbar ist oder dass ein Mann mehrere Kinder von unterschiedlichen ausländischen Frauen anerkannt hat.
Es liegt nun am Bundestag, ob er eine Neuregelung versucht oder das Problem als doch nicht so dringend ansieht.
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