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Urheberrechte von FotosCC ist nicht OK

Wer im Internet welches Foto nutzen darf, ist kompliziert. Ein Museum geht juristisch gegen Wikipedia und kleinere Seitenbetreiber vor.

Die Mona Lisa im Pariser Louvre. Ist die Eins-zu-Eins-Fotografie eines Kunstwerkes schutzwürdig? Foto: dpa

Den Nachwuchs für Musik und Theater interessieren, junge Menschen und Experten zueinander bringen: das kleine Online-Portal “Musical & Co.“ hat sich über Jahre hinweg genau dafür engagiert. Wer dieser Tage aber die Seite aufruft, findet nur noch ein paar Zeilen vor, „mit großem Bedauern“ unterzeichnet: „Wegen der Überprüfung unserer Quellen ist die junge, musikalische Mitmach-Webseite für Kinder und Jugendliche geschlossen.“

Das Musiktheater-Portal ist derzeit in einen Rechtsstreit verwickelt, so wie bis vor ein paar Tagen noch detektor.fm, ein Leipziger Radiosender. Der sendet zwar noch, hat aber ebenfalls Post von einem Berliner Rechtsanwalt bekommen. Der Streit dreht sich um ein Bild das den Komponisten Richard Wagner zeigt. Gemalt hat ihn Caesar Willich – ungefähr 1862.

Das ist lange her und künstlerische Werke sind 70 Jahre nach dem Tod eines Autors hierzulande gemeinfrei. So verbreitet dann auch Wikipedia das Gemälde – genauer gesagt natürlich: ein Foto davon – unter einer sogenannten Creative-Commons-Lizenz, die mit ein paar Einschränkungen eine kostenfreie Nutzung ermöglicht. Eigentlich.

Die große Frage ist nun: Dürfen die das überhaupt?

Das Original gehört den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen. Ein Hausfotograf hat es vor etwa 23 Jahren abgelichtet. „Wir als Rechteinhaber wären alleine dazu berechtigt, die Fotografie unter eine CC-Lizenz zu stellen“, sagt eine Museums-Sprecherin. „Dies haben wir jedoch nicht getan.“

Nicht urheberrechtlich schutzfähig

Das Mannheimer Museum beteuert, sich „zunächst mehrfach“ an Wikimedia gewandt zu haben, den Verein, der das Online-Lexikon trägt. „Wir haben hierauf jedoch keine Antwort erhalten“, berichtet die Museums-Sprecherin. Deshalb habe man schließlich Klage gegen Wikimedia eingereicht.

Wikimedia Deutschland reagierte zwar bis zum Donnerstagabend nicht auf Fragen der taz zu diesem Fall. Auf der Seite von Wikimedia Commons heißt es aber unter dem Bild: „Nach hier vertretener Auffassung ist diese Fotografie des Gemäldes nicht urheberrechtlich schutzfähig. Die Reiß-Engelhorn-Museen Mannheim gehen derzeit dennoch gegen Nutzer des Fotos vor.“

Ist eine Eins-zu-Eins-Fotografie eines Kunstwerks schutzwürdig? Marcus Engert, Redaktionsleiter von detektor.fm, hat dazu Fachliteratur gewälzt und geht nun „nicht davon aus, dass das neue Kunst ist“. Die Frage, ob neue Kunst entstehe, sei zudem „nicht an den technischen Aufwand“ einer Fotografie geknüpft. „Aber das Museum sieht das anders.“

Kein Recht, eine Pflicht

Warum aber will ein Museum, das zur Stadt gehört, überhaupt Geld für solche Fotos – immerhin hat der Bürger doch den Museumsbetrieb bereits bezahlt? Das Museum verweist auf das „öffentlich-rechtliche Kostendeckungsprinzip“. Es sei „nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (...) angemessene Gebührensätze“ zu verlangen.

Der Streit um das Wagner-Gemälde zeigt, wie unsicher nach wie vor die Nutzung von Bildern ist, die unter sogenannter CC-Lizenz verbreitet werden. Wikimedia hat im Zweifel die Mittel, einen Rechtsstreit durch- und nicht zuletzt das Risiko auszuhalten, einen Prozess zu verlieren. Einzelne Seitenbetreiber aber fürchten hohe Kosten.

Das Musiktheater-Portal ist erst mal offline, die Leipziger Radiomacher wiederum haben sich inzwischen per Unterlassungserklärung verpflichtet, das besagte Foto nicht weiter zu verbreiten. Damit einher geht eine Rechnung von mehreren hundert Euro.

Marcus Engert von detektor.fm spricht zerknirscht von „dem Weg mit dem geringsten potenziellen Schaden“. Er macht damit einen Haken an das Problem. Wikimedia aber zieht seine Sache offenbar durch: Das Foto steht weiterhin auf der Seite. Es sieht so aus, als würde die Angelegenheit vor Gericht landen.

Links lesen, Rechts bekämpfen

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11 Kommentare

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  • Auch hier gilt, wie in offiziellen Urteilen mehrfach bestätigt, dass bei der Verwendung von fremden Bildmaterial für künstlerische Zwecke eine neue und eigene Schöpfungshöhe erreicht wird. Ich bin seit vielen Jahren in Kooperation mit einer Dresdner Kunstgalerie www.inspire-art.de und sehr oft mit dieser Thematik konfrontiert. Kunst sollte die Freiheit besitzen mit öffentlich zugänglichen Materialien zu arbeiten ohne die Rechte Dritter zu verletzen.

  • Wir hatten in einem ähnlichen Fall einen Rechtsstreit vor dem BGH gegen eine bekannte Stiftung von Kulturgütern aus Berlin gewonnen. Hintergrund war der Verkauf von Kunstdrucken und Postern über das Portal http://www.kunstbilder-galerie.de , von denen sich einige der Werke auch im „Eigentum“ bzw. in den Museen der Stiftung befinden. Zwar wurde von der Stiftung generell die Gemeinfreiheit der betroffenen Werke anerkannt, dann aber über das Hausrecht versucht, eine Monopolisierung der Verwertungsrechte zu erwirken. Erfreulicherweise hat der BGH dann auch in unserem Sinne entschieden – auch wenn die juristische Grundsatzfrage damals nicht abschließend geklärt wurde. In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass das Hausrecht verletzt wurde.

  • Im Artikel befinden sich noch mehr Fehler bzw. Ungenauigkeiten: Träger der Wikipedia ist nicht der Verein "Wikimedia Deutschland", sondern die "Wikimedia Foundation Inc." mit Sitz in Florida, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Impressum "Wikimedia Deutschland" ist nur eine Art Förderverein. Er hat weder mit dem Betrieb der Wikipedia noch mit ihren Inhalten direkt zu tun, deshalb ist er auch nicht der geeignete Ansprechpartner in dieser Sache. Ansprechpartner der deutschsprachigen Wikipedia für die Presse findet man unter https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Presse . Das Bild, um das es geht, liegt aber gar nicht in der Wikipedia, schon gar nicht in der deutschsprachigen, sondern bei https://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite

  • Nun entdecken also auch Museen eine neue Einnahmequelle. Doch die Bezugnahme auf Fotos ist noch längst nicht alles, weil man schließlich anstatt eines Fotoapparats auch Buntstifte verwenden kann, um etwas darzustellen. Und das könnte dann sogar für unsere Kleinsten gefährlich werden, nämlich dann, wenn ein Museeum entdeckt, daß das Gekritzel in einer Kinderkrippe Ähnlichkeiten mit einem "modernen Gemälde" hat, das aus unerfindlichen Gründen für hunderttausende Euro gehandelt wird, anstatt in der Mülltonne entsorgt zu werden.

  • auch Fotos ohne Schöpfungshöhe sind als Lichtbilder gemäß §72 UrhG geschützt, auch das einfache knipsen ist bei lichtbildern 50 jahre geschützt; fair use gibts in deutschland nicht; wenn der hausfotograf vor 23 jahren das bild gemacht hat, hat er wohl die rechte an das museum abgetreten gemäß §43 UrhG; ich weiß nicht worüber man sich streitet, der fall ist relativ klar, aber die anwälte die mit spendengeld bezahlt werden, freuen sich ....

  • Eine 1:1 Fotographie ist definitionsgemäß eine fotographische Reproduktion und hat genauso viel künstlerischen Wert, wie das was aus dem Fotokopierer kommt. Eigentlich sollte ein richtiger Kurator das wissen.

    Vermutlich hat diesen Museumswärtern da irgend ein geschäftstüchtiger "Medienanwalt" einen Floh ins Ohr gesetzt. Anders kann ich mir derartigen Unverstand eigentlich nicht erklären.

  • Liebe taz,

    ich sehe in dem Bild (es ist doch dies hier: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Richard_Wagner_by_Caesar_Willich_ca_1862.jpg ?) keine CC-Lizenz. Es ist lediglich angegeben, dass dieses Bild als gemeinfrei gilt, es wird also wohl keine Einschränkungen geben was die Weitrernutzung anbelangt. So zumindest die Sicht von Wikipedia.

     

    Das Problem dreht sich wohl also nicht um die CC-Lizenz, sondern darum, ob eine 2D-Reproduktion eines gemeinfreien Werkes ebenfalls gemeinfrei ist. (Wobei es bei dem Foto der Mona Lisa zur Artikelillustration wieder anders aussehen kann, das ist nämlich keine 2D-Reproduktion, Rahmen und weiteres außenrum ist sichtbar. Da kann man dann schon argumentieren, dass der Fotograf da gewisse Urheberrechte daran trägt.)

     

    Und die Wikipedia vertritt wohl die Ansicht, dass dies so ist. Und dann macht es natürlich Sinn da standhaft zu bleiben, zu hoffen, dass man wirklich verklagt wird und so mit einem Gerichtsurteil wieder ein wenig mehr für Klarheit sorgen kann.

     

    Ich drücke dafür natürlich die Daumen. Alles andere als eine Bestätigung der Praxis der Wikipedia wäre folgenreich und hanebüchen. Des weiteren finde ich die Fehler/Unklarheiten in diesem Artikel sehr schade, geht das nicht genauer?

  • Der Bundesgerichtshof hat 1989 entschieden, dass eine bloße photografische Reproduktion eines anderen Werkes keinen eigenen Urheberrechtsanspruch schafft. (vgl. BGH Az.: I ZR 14/88)

     

    "Ein Lichtbildschutz nach § 72 UrhRG scheidet für solche Lichtbilder aus, die sich lediglich als bloße Vervielfältigung anderer Lichtbilder (oder ähnlich hergestellter Erzeugnisse) darstellen."

     

    Eine persönlich-geistige Schöpfung kann bei einer originalgetreuen Digitalisierung (Photografie) nicht entstehen.

     

    Es ist beschämend, dass das REM hier trotzdem die Hand aufhalten will. Frei nach dem Motto "versuchen kann mans ja"...

  • Die Schutzwürdigkeit eines Werkes hängt eigentlich von der so genannten Gestaltungshöhe ab - also davon, ob zu dessen Schaffung besonderer Aufwand oder Begabung nötig war. Wenn also das (gemeinfreie) Gemälde einfach nur ohne großen Aufwand "abgeknipst" wurde dürfte die Gestaltungshöhe so gering sein, dass kein Schutzanspruch besteht.

  • Schutzrechte sind nicht nur Schutzrechte zu Gunsten der Urheber sondern haben auch Grenzen und wirken dann zu Gunsten der Allgemeinheit. Gerade weil etwas erst einmal unter Schutz gestellt wird, muss es danach auch frei sein. Wenn nun mehr oder weniger automatische Reproduktionen dieser Werke einen eigenen Urheberschutz bekommen sollten, so wäre damit das Recht der Allgemeinheit ausgehebelt.

    Die Tendenz immer mehr der Allgemeinheit zu entziehen und zu privatisieren ist bedenklich und macht eine offene Gesellschaft kaputt bzw. unmöglich.

    Urheber sollen vergütet werden - aber es soll Kunst nicht durch Zufallsvermittler monopolisiert werden können. Daher ist der Streit der Wikimedia-Stiftung ein wichtiger und das Mannheimer Museum hat seinen Auftrag missverstanden.

    • @Velofisch:

      Das sehe ich genauso. Man sollte das Mannheimer Museum boykottieren! Diese Erbsenzählerei ist unerträglich.