Unterstützung für EU-Gesetzentwurf: Schärfere Regeln gegen Greenwashing
Die EU-Kommission will Greenwashing den Kampf anzusagen. Nun gibt es breite Unterstützung aus Deutschland.
Jeans aus Bio-Baumwolle, Bikinis aus recyceltem Plastik oder die klimaneutrale Handyhülle – oft sind das nur Marketing-Strategien, um umweltbewusste Kund:innen zu locken. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) und die Vertreter:innen der Länder sprachen sich auf der Verbraucherschutzkonferenz am Freitag für schärfere Regeln gegen Greenwashing aus. So wird die Praxis genannt, die Herstellung von Produkten als ökologischer zu vermarkten, als sie tatsächlich ist.
Vor der Konferenz der Verbraucherschutzminister:innen sagte Lemke gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung am Freitag, Verbraucher:innen würden mit der zunehmenden Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral“, „öko“ oder „emissionsfrei“ oft getäuscht und in die Irre geführt. „Deshalb brauchen wir wirksame Regeln gegen Greenwashing, damit sich die Verbraucher:innen auf die Angaben auch verlassen können, wenn sie ein nachhaltiges Produkt kaufen wollen.“
Damit drückte die Verbraucherschutzministerin ihre Unterstützung für eine im März vorgelegte Initiative der EU-Kommission aus, die gegen Greenwashing vorgehen will. Von der Verbraucherschutzministerkonferenz sei ein klares Signal für diese Initiative der EU ausgegangen, erklärt Lemke hinterher.
Derzeit gibt es 230 verschiedene Umweltzeichen auf dem EU-Markt, von denen nicht alle transparent sind. Eine Studie der EU-Kommission ergab 2020, dass in der EU 53,3 Prozent der Behauptungen, ein Produkt sei umweltfreundlich produziert, vage oder irreführend seien.
Deshalb sieht der Gesetzesentwurf der EU, „Green Claims Directive“ genannt, gemeinsame Kriterien vor, die sicherstellen, dass bei der Bewerbung von nachhaltigen Produkten Mindeststandards eingehalten werden. Damit soll Klarheit und Sicherheit für Kund:innen geschaffen werden. Außerdem soll das Gesetz auch Unternehmen schützen, die ihre Produkte tatsächlich klimabewusst herstellen. Bevor die neuen Vorschriften wirksam werden können, müssen das Europäische Parlament und die EU-Staaten darüber verhandeln.
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