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Unternehmen dürfen Google Street View nicht widersprechenJeder pixelt für sich selbst

Gegen die Erfassung ihrer Häuser durch den Geodatendienst Google Street View dürfen nur Privatpersonen vorgehen. Für Wohnungsgesellschaften gilt die Widerspruchsregelung des Konzerns nicht.

Die "Grüne Mitte Hellersdorf" wollte mit gutem Beispiel vorangehen. Als erste Wohnungsgesellschaft Berlins legte sie Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihres Wohnungsbestandes bei Google Street View ein. Man habe alle 2.600 Wohnungen blockweise im Internet markiert und ihre Verpixelung beantragt, sagte ein Mitarbeiter der Genossenschaft der taz. Dadurch wolle man die Mieter vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch den Geodatendienst schützen.

Google hatte angekündigt, bis Jahresende Aufnahmen der Straßen und Häuser aus zwanzig deutschen Städten ins Netz zu stellen, darunter Berlin. Der Konzern räumte Betroffenen eine Widerspruchsfrist gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser ein. Wenn die Wohnung vermietet ist, dürfen sich sowohl Mieter als auch Hauseigentümer melden. Mit der "Grünen Mitte" tritt nun auch ein Immobilienunternehmen für die Rechte seiner Mieter ein.

Für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist das offenbar kein Vorbild. "Als Aktiengesellschaft sind wir eine juristische Person - und damit gar nicht widerspruchsberechtigt", meint Kirsten Huthmann von der Gesobau. "ur natürliche Personen können sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen und Widerspruch bei Google einlegen." Das hätten juristische Prüfungen im Auftrag der Gesobau ergeben. Es obliege nun den einzelnen Mietern, bei Bedarf die Unkenntlichmachung der eigenen Wohnung zu beantragen. Google bestätigt das und verweist auf Punkt 3 einer Handreichung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten (PDF), wonach sich die Widerspruchsmöglichkeit nicht auf juristische Personen und deren Eigentum beziehe. Die "Grüne Mitte", die als Genossenschaft auch eine juristische Person ist, hofft dennoch auf ein Entgegenkommen Googles. Schließlich sei es sehr mühsam, die betreffenenden Fenster von 2.600 Wohnungen einzeln zu verpixeln. Damit Google das muss, müssten aber erst tatsächlich alle Mieter Widerspruch einlegen.

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4 Kommentare

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  • FR
    Frank Rosengart

    Die Wohnungsbaugesellschaften könnten ja mal ihre Architekten bitten, sich bei Google zu melden. Nur mal so, um die Rechtslage zu klären, ob die "Hundertwasserhaus-Entscheidung" auch bei Google Streetview anzuwenden ist.

  • J
    japse

    Wie naiv sind wir eigentlich? Google fotografiert ungefragt alle Häuser ab und bekommt - über unsere Widersprüche - gleich noch alle Namen der Bewohner oder sogar Besitzer ins Haus geliefert? Was für ein Coup! Wer garantiert uns denn, dass diese Informationen vertraulich behandelt werden? Google ist schließlich ein Unternehmen, das mit dem Sammeln von Daten sein Geld verdient.

    Ich schlage stattdessen vor, dass wir unsere Einsprüche an Peter Schaar, den Datenschutzbeauftragten, schicken und er dann in einem Sammelwiderspruch nur die Adressen der zu verpixelnden Objekte weitergibt. Wäre das nicht eine datenschutzgerechte Lösung?

  • E
    EnzoAduro

    Die sollten lieber renovieren und hübsch machen anstatt verpixeln :-)

  • DS
    Dieter Schleichmann

    Die Wohnungsbaugesellschaft kann doch als Vertreter der Mieter (wie auch ein sonst ein Anwalt) den Widerspruch gesammelt vortragen. Außerdem ist es ja kein Widerspruch sondern ein Hinweis auf ein rechtswidriges Verhalten. Vgl dazu http://www.datenschutz-kommentar.de/dateien/GoogleStreetView.pdf

     

    Dieter