Uno zur Menschenrechtslage in Syrien: Das Gegenteil von Sicherheitsorganen
Der Menschenrechtsbericht fällt düster aus. Der Dissens darüber, wer als Terrorist gilt, verhindert einen tragfähigen Waffenstillstand.
Er umfasst den Zeitraum Januar bis Mitte Juli 2016 und fällt noch düsterer aus als seine elf Vorgänger: Nach dem Zusammenbruch der kurzzeitig von Ende Februar bis Anfang April währenden Waffenruhe haben sowohl die durch Kriegshandlungen – Luftangriffe, Beschuss von Krankenhäusern, Einsatz von Chemiewaffen oder Antipersonenminen und Streubomben – verursachten Menschenrechtsverstöße erheblich zugenommen, wie auch Folter, sexualisierte Gewalt oder willkürliche Hinrichtungen in Gefängnissen oder anderen Hafteinrichtungen.
Für den weit überwiegenden Teil dieser Menschenrechtsverstöße sind laut des UNO-Berichts die Streitkräfte, Geheimdienste und andere „Sicherheitsorgane“ der Regierung Assad verantwortlich. Aber auch Verstöße des syrischen Al-Qaida-Ablegers Al-Nusra-Front und anderer Oppositionsmilizen sowie des „Islamischen Staat“ (IS) werden in dem Bericht aufgelistet.
Woran hakt es noch bei den Waffenstillstandsverhandlungen zwischen den USA und Russland? Ende Juli hatten die Außenminister John Kerry und Sergey Lawrow nach einem Treffen in Moskau bereits die „grundsätzliche Einigung“ auf einen Waffenstillstandsplan verkündet – zumindest für die heftig umkämpfte Stadt Aleppo. Dieser Plan sieht die Einstellung russischer und syrischer Luftangriffe auf „moderate Oppositionsmilizen“ vor, den Rückzug syrischer Bodentruppen von einer der Versorgungsrouten, die in die Stadt führen, und sodann den Beginn humanitärer Lieferungen der UNO über diese Route.
Wer wird als Terrorist eingestuft?
Die „moderaten Oppositionsmilizen“ wurden noch am letzten Samstag in einem Schreiben von Kerrys Chefunterhändler für Syrien, Michael Ratney, aufgefordert, die humanitäre Versorgungsroute zu respektieren. Zudem soll die Zurückhaltung und der teilweise Rückzug der gegnerischen Luft-und Bodenstreitkräfte nicht durch eigene militärische Vorstöße ausgenutzt werden. Seit der „grundsätzlichen Einigung“ zwischen Kerry und Lawrov heißt es immer wieder, offen seien „nur noch einige technische Details“.
Doch hinter dieser Sprachregelung verbirgt sich ein handfester politischer Dissens. Auf dem Tisch liegt der Plan bereits seit November letzten Jahres, als die USA, Russland, Iran, Saudi Arabien, die Türkei sowie zehn weitere Staaten in Wien den Verhandlungs- und Friedensplan für Syrien vereinbarten. Geklärt wurden die Uneinigkeiten jedoch nicht: Wer sind „moderate Oppositionsmilizen“ und wer – außer des IS und der Al-Nusra-Front, über die Konsens besteht – sind Terroristen, die weiterhin militärisch bekämpft werden sollen?
Dieser Streit betrifft in erster Linie die beiden kampfstarken Milizen der „Islamischen Armee“ und der „Islamischen Bewegung der freien Männer der Levante“. Wegen ihrer engen ideologischen und operativen Verbindungen zur Al-Nusra-Front werden diese Milizen von den Regierungen in Moskau, Damaskus und Teheran als „Terroristen“ eingestuft, von den Regierungen in Washington, Riad und Ankara aber als „moderate Oppositionsgruppen“, die im Frühjahr auch zu den drei gescheiterten Genfer Verhandlungsrunden mit einer syrischen Regierungsdelegation eingeladen wurden.
Solange dieser Dissens besteht, wird es kaum einen tragfähigen Waffenstillstand geben. Auch werden sich Moskau und Washington nicht auf eine engere Kooperation bei der militärischen Bekämpfung des IS verständigen.
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