Ungerechtfertigte Kündigung: Schwere Schlappe für Commerzbank

Ein britisches Arbeitsgericht gibt einer Bankerin Recht. Ihr war gekündigt worden, weil sie nicht angegeben hatte, dass sie einen Ex-Arbeitgeber verklagt hatte.

Die Commerzbank muss jetzt wohl ein bisschen am Image schrauben – und tief in Tasche greifen. Bild: dpa

DUBLIN taz | Es geht um viel Geld. Investmentbankerin Latifa Bouabdillah verlangt von der Londoner Niederlassung der Commerzbank 13 Millionen Pfund, weil die ihr ungerechtfertigt gekündigt habe. Am Montag gewann sie vor dem britischen Arbeitsgericht den Prozess. Über die Höhe des Schadenersatzes wird im September entschieden.

Es geht aber auch darum, auf welches Wissen über die Beschäftigten ein Arbeitgeber Anspruch hat: Bouabdillah war im Juni vorigen Jahres von der Commerzbank fristlos gefeuert worden, nachdem sie kaum einen Monat dort gearbeitet hatte. Die Bank begründete das mit „Vertrauensbruch“. Denn Bouabdillah hatte beim Einstellungsgespräch verschwiegen, dass sie ihren vorherigen Arbeitgeber, die Deutsche Bank in Frankfurt, wegen Geschlechterdiskriminierung verklagt hatte.

Dort hatte sie von 2007 bis 2011 im Aktiengeschäft gearbeitet. Weil sie sich bei Beförderungen und Boni gegenüber männlichen Kollegen benachteiligt sah, gab sie den Job auf und klagte auf 1,2 Millionen Euro Schadenersatz. Inzwischen haben sich beide Parteien außergerichtlich geeinigt, wie viel Geld Bouabdillah bekam, ist allerdings geheim.

Die Commerzbank erfuhr aus dem Fernsehen von der Klage. Zur Rede gestellt, gab Bouabdillah zu, den Rechtsstreit verschwiegen zu haben, weil sie befürchtete, sonst den neuen Job nicht angeboten zu bekommen. Sechs Tage später wurde sie entlassen. Ihr Chef Guy Middleton sagte vor Gericht, er habe noch überlegt, ob Bouabdillah weiter im Team mitarbeiten könne, den Fall dann aber an die Chefs im Frankfurter Hauptsitz verwiesen. Die entschieden, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Opfer, nicht Täterin

Der Londoner Commerzbank-Personalchef Nigel Marsden erklärte Bouabdillah die Entscheidung, indem er sie mit einer Bewerberin verglich, die wegen Ladendiebstahls angeklagt war. Obwohl diese freigesprochen worden war, sei es wichtig gewesen, Bescheid zu wissen. Bouabdillah wies die Gleichstellung empört zurück: Schließlich sei sie Opfer, nicht Täterin.

Middleton sagte, er habe bei der Vermittlungsagentur nachgefragt, warum eine so hochqualifizierte Frau ihren Job bei der Deutschen Bank aufgegeben habe und einen schlechter bezahlten Posten in einer kleineren Abteilung bei der Commerzbank übernehmen wolle. Dort habe es geheißen, der Konkurrenzdruck bei der Deutschen Bank sei groß gewesen, die Bewerberin wolle lieber in einem kleineren Team arbeiten. „Bouabdillah hat bewusst die Entscheidung getroffen, uns Informationen vorzuenthalten, sodass wir ihr nicht länger trauen konnten“, so Middleton.

Das Arbeitsgericht sah das anders. Richterin Alexandra Davidson urteilte, dass Bouabdillah zwar nicht ausführlich über ihre Gründe gesprochen habe, die Deutsche Bank zu verlassen, aber „Fragen nicht zu beantworten, die gar nicht gestellt wurden, ist unserer Meinung nach kein Vertrauensbruch oder Mangel an Ehrlichkeit“. Die Commerzbank erwägt, Berufung einzulegen.

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