■ Ungelernten Piercern droht Stechverbot: Körperschmuck nur vom Arzt oder Heilpraktiker
Gießen (dpa) – Freiberuflichen Piercern könnte die Nadel bald aus der Hand fallen: Denn nur Ärzten und zugelassenen Heilpraktikern soll es künftig erlaubt sein, Körperschmuck zu stechen. Das geht aus einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Gießen hervor. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Das Piercing falle unter das Heilpraktikergesetz, teilte das Gericht am Dienstag mit. Mit der Behandlung seien erhebliche körperliche Eingriffe verbunden. Dabei gebe es beachtliche Gefahren. So könnten insbesondere im Bereich von Mund, Augen oder Genitalien Nervenstränge verletzt werden. Eingriffe dürften deshalb nur fachkundige Personen im Sinne des Heilpraktikergesetzes vornehmen. Sollte diese Entscheidung rechtskräftig werden, heißt das für die Beschäftigten in Piercing-Studios, daß sie kräftig büffeln müssen, um die nach dem HP-Gesetz erforderliche Prüfung zu bestehen. Denn in der Regel arbeiten in den Studios weder Ärzte noch Heilpraktiker. (Az.: 8 G 2161/98)
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