Ungarns Gesetz zu sexuellen Minderheiten: Brüssel macht Viktor Orbán Druck
EU-Kommissionschefin bezeichnet Ungarns neues Gesetz als „Schande“. Die Behörde will nach langer Untätigkeit dagegen vorgehen.
Das Gesetz diskriminiere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und stehe damit den Grundwerten entgegen, sagte von der Leyen. Sie habe die zuständigen Kommissare beauftragt, Ungarn die rechtlichen Bedenken mitzuteilen, bevor das Gesetz in Kraft trete. „Ich werde alle Macht der Kommission nutzen, sicherzustellen, dass die Rechte aller EU-Bürger garantiert werden.“
Es ist das erste Mal, dass sich von der Leyen aktiv in den Streit über Ungarn einschaltet. Lange Zeit hatte sie zum Abbau der Medien- und Wissenschaftsfreiheit sowie zur Diskriminierung von Minderheiten geschwiegen. Selbst als das Europaparlament Anfang Juni eine Untätigkeitsklage auf den Weg brachte, um die Kommission zum Handeln zu zwingen, bewegte sich von der Leyen nicht.
Erst als der Streit eskalierte – mit dem Verbot des LGBT-Regenbogens durch die Uefa und einer turbulenten Sitzung der 27 Europaminister – wurde von der Leyen aktiv. Am Mittwoch verschickte sie eine Presseerklärung, in der sie sich zum Recht bekennt, „zu lieben, wen immer man will“.
Allerdings ist dieses Recht nicht in den EU-Verträgen verankert, ebenso wenig wie LGBT-Rechte. Zudem hat die EU-Kommission noch nie ein Verfahren wegen der Diskriminierung sexueller Minderheiten gestartet. Selbst als in Polen sogenannte „LGBT-freie Zonen“ ausgerufen wurden, hielt Brüssel still.
Zum Handeln gedrängt wurde von der Leyen von den Beneluxstaaten, denen sich in kurzer Zeit 10 weitere Länder anschlossen. In einem Aufruf heißt es, die EU-Kommission müsse als „Hüterin der Verträge“ alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Einhaltung von EU-Recht sicherzustellen. Das ungarische Gesetz verletze das Recht auf Meinungsfreiheit und stelle eine Diskriminierung dar.
Ungarn streitet das ab. Es gehe um den Schutz der Jugend und der Familie, erklärte Justizministerin Judith Varga am Dienstag in Luxemburg. Von Zensur könne keine Rede sein. Das Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von Büchern, Filmen und anderen Inhaltsträgern vor, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind, und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der heterosexuellen abweicht. Darüber hinaus soll Werbung verboten werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Varga verteidigte sich auch gegen den Vorwurf, in ihrem Land werde der Rechtsstaat abgebaut. Die Anhörung nach dem sogenannten Artikel-7-Verfahren endete ergebnislos – wie so oft.
Mit diesem Verfahren soll Ungarn zur Wahrung des Rechtsstaats verpflichtet werden. Doch es geht nicht voran, weil sich Ungarn und Polen wechselseitig stützen. Auch der neue, im Januar eingeführte Rechtsstaatsmechanismus hat daran nichts geändert. Er ermöglicht die Kürzung von Finanzhilfen aus dem EU-Budget, wurde aber noch nie eingesetzt.
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