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Umwandlungsverbot von MietwohnungenEin Gesetz mit Wirkung, bitte

Barbara Dribbusch
Kommentar von Barbara Dribbusch

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen soll erschwert werden. Das Problem sind butterweiche Ausnahmeregelungen auf Druck der Immobilienlobby.

Viele MieterInnen haben Angst vor Verdrängung Foto: bildgehege/imago

D as Thema Umwandlungsverbot von Mietwohnungen ist emo­tio­nal besetzt. Denn jede Mietwohnung in einer Metropole, die in eine hochpreisige Eigentumswohnung umgewandelt wird, verknappt das Angebot für MieterInnen. Dies politisch zu blockieren ist richtig. Eine drohende Umwandlung ist der Albtraum der BewohnerInnen, denn auch nach einer jahrelangen Kündigungsfrist wird man nichts Gleichwertiges und Bezahlbares mehr finden.

Der Verweis der Immobilienlobby darauf, dass viele private KäuferInnen doch nur wieder vermieten wollen, beruhigt nicht: Eine umgewandelte Eigentumswohnung kann jederzeit von den BesitzerInnen als Eigenbedarf in Anspruch genommen werden, jedeR FolgekäuferIn kann langjährigen MieterInnen wegen Eigenbedarfs nach wenigen Monaten kündigen. Wer in einer Eigentumswohnung zur Miete wohnt, lebt unter einem Damoklesschwert.

Es ist daher richtig, dass im geplanten Baulandmobilisierungsgesetz ein Genehmigungsvorbehalt eingeführt werden soll. Dieser gibt den Behörden die Möglichkeit, eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu versagen, wenn die Häuser in Gebieten mit „angespannten Wohnungsmärkten“ liegen. Das Problem sind Ausnahmeregelungen, die auf Drängen der Immobilienlobby in den Gesetzentwurf gedrückt wurden.

So kann die Genehmigung zur Umwandlung nicht versagt werden, wenn eine solche Versagung für den Eigentümer „nicht zumutbar“ wäre. Was genau man darunter versteht, wird nicht erklärt. Die Regelung muss daher weg oder präzisiert werden. Das kommunale Vorkaufsrecht für Mietshäuser muss zudem durch eine Preislimitierung gestärkt werden. Das fehlt, die Linke fordert es zu Recht.

Millionen Menschen können sich den Kauf einer Wohnung nicht leisten. Die Koalition muss sich entscheiden, ob sie ein wirkungsvolles Gesetz zum Mieterschutz will oder nicht. Die Mietpreisbremse war ein Scheingesetz, bevor es nachgebessert wurde. Das Umwandlungsverbot muss von Anfang an überzeugen.

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Barbara Dribbusch
Redakteurin für Soziales
Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).
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3 Kommentare

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  • Oft ist Eigentum auf lange Sicht billiger als mieten, man zahlt ja nicht unbedingt mehr Tilgung als Miete, insofern sind selbstgenutzte Eigentumswohnungen nicht unbrdungt unsozial, insbesondere dann, wenn sie an die bislang mietenden Bewohner verkauft werden oder zum Zeitpunkt des Verkaufs leerstehen. Vielleicht wäre ein sinnvollerer Ansatz, Eigenbedarfskündigungen weiter zu erschweren.

  • Und was soll damit konkret bewirkt werden? In beiden Fällen wohnen am Ende Menschen drin. Neubau und Nachtdichtung schaffen solche Eingriffe nicht.

    Vielleicht könnten man eine kluge Regelung finden, dass Wohnungen nicht leer stehen dürfen.

    • @insLot:

      Stellen sie sich vor sie leben in einer Wohnung, sind 50 Jahre Alt und dann kommt so ein Bonze, kauft ihre Wohnung, wandelt sie um, beantragt Eigenbedarf und sie finden nichts mehr in der Gegend was sie sich leisten können.



      Weil ihr Gehalt einfach nicht angehoben wird und sie auch nichts dagegen tun können. Sie haben zwar kündigungsschutz aber kein Anspruch auf mehr Gehalt. Die Welt um sie herum wird Teurer bis sie sich nichts mehr leisten können. Also müssen sie weg, weg von ihren Freunden, weg von ihrer Familie.



      Dann sollen die, die das Geld haben doch bitte neuen Wohnraum bauen für sich und nicht sagen. Ohh hier ist es aber schön das kauf ich mir.



      Denn so wird zwar alles Teurer, aber es entsteht auch kein neuer Wohnraum. Und mal ehrlich die Häuser stehen hier schon teilweise seit 70 Jahren rum. Wer daran verdienen will ist ein Dieb.