Umstrittenes Hochschulgesetz in NRW: Land legt Hochschulen an die Leine
Jahrelang wurde gestritten und diskutiert – nun hat der Landtag ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Das Land verschafft sich so mehr Einfluss.
BERLIN taz | Das Land Nordrhein-Westfalen kann wieder Hochschulpolitik machen. Das ermöglicht das neue Landeshochschulgesetz, welches der Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsmehrheit am Donnerstag verabschiedete.
Künftig wird das Wissenschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Parlament die Leitplanken der Hochschulentwicklung festsetzen und die Hochschulen mit Verwaltungsvorschriften, sogenannten Rahmenvorgaben, und Verträgen zur Einhaltung zwingen.
„Damit werden an den Hochschulen Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht gebracht“, sagte SPD-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. „Die Autonomie der Hochschulen wird nicht eingeschränkt“, meinte die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Ruth Seidl.
Die 37 staatlichen Hochschulen, denen die schwarz-gelbe Vorgängerregierung weitreichende Freiheiten gewährte, halten das „Hochschulzukunftsgesetz“ allerdings für eine Zumutung: Das sei ein Frontalangriff auf die Wissenschaftsfreiheit, sagte der einflussreiche Rektor der Universität Köln, Axel Freimuth, der taz. Er schloss nicht aus, dass Hochschulen das Gesetz noch gerichtlich anfechten könnten. „Wenn Rahmenvorgaben dazu führen, dass die Freiheit der Wissenschaft eingeschränkt wird, kann es zu Klagen kommen“, sagte Freimuth.
Auch der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen, Martin Sternberg, rügte, das Gesetz sei in vielen Punkten eine Misstrauensbekundung. Sternberg wollte ebenso nicht ausschließen, dass Hochschulen vor Gericht ziehen.
Dabei hatte Schulze den Gesetzentwurf bereits in einigen Punkten den Wünschen der Rektorate entsprechend nachgebessert. Kooperationen mit der Wirtschaft bleiben weiter geheim, die angekündigte Transparenzoffensive bezieht sich nur auf bereits abgeschlossene Vorhaben. Die oft mit Wirtschaftsvertretern besetzten Hochschulräte, die die Präsidien kontrollieren sollen, werden nicht abgeschafft, sondern erhalten im Gegenteil weitreichende Befugnisse beim Haushalt und allen unternehmerischen Tätigkeiten der Hochschulen.
Den Forderungen nach mehr hochschulinterner Demokratie war Rot-Grün ebenfalls etwas entgegengekommen. Das Gesetz stärkt die Senate, also jene Gremien, in denen Professoren, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter und das sonstige Personal vertreten sind.
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