Umstrittenes EU-Urheberrecht: Es kommt auf Deutschland an
Justizministerium und Kanzleramt einigen sich nicht auf eine Erklärung zum Urheberrecht. Wenn sich die Regierung enthält, scheitert die Reform.
Die eigentliche Abstimmung findet am Montag ohne Aussprache im Agrarministerrat statt. Deutschland wird dort durch Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vertreten. Die Weisung zur Abstimmung wird ihr aber Justizministerin Barley erteilen, weil sie innerhalb der Bundesregierung für das Urheberrecht zuständig ist.
Am 26. März hat bereits das Europäische Parlament der Reform zugestimmt. Die Abstimmung im Rat, dem Gremium der Regierungen, sollte eigentlich unspannend werden, denn bisher gab es dort eine eindeutige Mehrheit. Unter dem Druck der Kritiker sind nun aber einige EU-Staaten umgeschwenkt, zuletzt Schweden und Estland. Wie eine Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) in Brüssel am Donnerstag zeigte, kommt es nun wirklich auf das dicke Stimmenpaket Deutschlands an. Wenn Deutschland mit Nein stimmt oder sich enthält, ist die Reform gescheitert.
Über die „EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ wird schon seit drei Jahren diskutiert. Besonders umstritten ist Artikel 17 (Ex-Artikel 13), der die urheberrechtliche Verantwortung von Upload-Plattformen wie Youtube oder Facebook einführt. Diese sollen mit den großen Verwertungsgesellschaften der Urheber, etwa der Gema oder der VG Wort, Lizenzvereinbarungen schließen und dafür sorgen, dass keine unlizensierten Inhalte hochgeladen werden.
Kritiker um die ehemalige Piraten-Abgeordnete Julia Reda sagen, die erforderlichen Uploadfilter seien so aufwändig, dass nur große Konzerne sich die Investition leisten können. Außerdem sei eine derartige Software nicht in der Lage, Parodien, Memes und Remixes zu erkennen. Letztlich sei also auch die Meinungs- und Kunstfreiheit bedroht.
SPD stimmte mehrheitlich gegen Reform
Die SPD-Abgeordneten im Europaparlament haben mehrheitlich gegen das Projekt gestimmt. Justizministerin Barley will aber trotz eigener Bedenken zustimmen, um die komplizierte Reform nicht zu gefährden. In einer in dieser Woche veröffentlichten Umfrage unter 18 bis 24-jährigen Wählern stürzte die Zustimmung für die SPD daraufhin binnen eines Monats von 14 Prozent auf 8 Prozent.
Anfang April kündigte Barley an, Deutschland werde im EU-Ministerrat eine Protokollerklärung abgeben, um zu zeigen, wie man die Bedenken der Kritiker bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht berücksichtigen wird. In einem ersten fünfseitigen Entwurf der Erklärung, der der taz vorliegt, hieß es, „Ziel“ bei der Umsetzung sei es „ohne das Instrument ‚Uploadfilter‘ auszukommen“. Wie das konkret gelingen soll, ist noch unklar.
Eigentlich sollte die Protokoll-Erklärung an diesem Freitag veröffentlicht werden. Doch Kanzleramt und Justizministerium verhandelten am frühen Freitagabend immer noch. Nach taz-Informationen ist Hauptstreitpunkt, ob die EU-Kommission zu Nachbesserungen in einem neuen Gesetzgebungsverfahren aufgefordert werden soll.
Der Streit ist allerdings vor allem symbolisch. Die deutsche Protokollerklärung hat keine rechtliche Bedeutung, auch nicht bei der Interpretation der Richtlinie. Die Protokollerklärung entspricht eher einer Erläuterung zum Abstimmungsverhalten.
Große Bedeutung hätte der Streit um die Protokollerklärung nur dann, wenn er am Ende dazu führt, dass Deutschland am Montag gar nicht abstimmt und sich damit der Stimme enthält. Denn dann wäre die Urheberrechtsreform vorerst gescheitert.
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