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Umstrittener Verfassungsumbau in PolenJustizreform verfassungswidrig

Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit hat die Regeln für das Verfassungstribunal geändert. Nun erheben die davon betroffenen Richter Einspruch.

Halten die Reform, die sie selbst, für verfassungswidrig: Richter an Polens Verfassungstribunal. Foto: ap

Warschau ap | Das polnische Verfassungstribunal hat die von der Regierung angeschobene Reform seiner eigenen Arbeit für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung in eigener Sache trafen die Richter am Mittwoch. Damit geht die Machtprobe zwischen dem Gericht und der rechtskonservativen Regierungspartei PiS in eine neue Runde. Diese hat durchblicken lassen, dass sie den Spruch nicht anerkennen will.

Die seit Herbst regierende PiS hatte die Reform im Dezember mit ihrer Parlamentsmehrheit beschlossen. Sie argumentierte, das Gericht werde von „Spießgesellen“ der früheren Regierungspartei Bürgerplattform kontrolliert. Kritiker im In- und Ausland sehen darin indes einen Versuch, das Gericht handlungsunfähig zu machen und die polnische Demokratie zu untergraben.

Jetzt befanden auch die Richter in eigener Sache, dass viele der neuen Klauseln gegen die polnische Verfassung verstießen. Eine davon sieht vor, dass das Gericht die Fälle in der Reihenfolge ihrer Einreichung abarbeiten muss, statt nach ihrer Bedeutung. Eine weitere schreibt vor, dass Entscheidungen nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit der 15 Richter gültig sind – vorher reichte eine einfache Mehrheit. Auch wird nun ein Quorum von 13 Richtern verlangt.

Aus Sicht der Kritiker ist das Gericht damit so paralysiert, dass es nicht mehr als echte Kontrollinstanz für die Regierung funktionieren kann. EU-Politiker und auch der für Menschenrechtsfragen zuständige Europarat kritisieren nicht nur die Gerichtsreform, sondern auch Eingriffe der PiS zur stärkeren Kontrolle der Medien.

Experten der sogenannten Venedigkommission des Europarats prüften die Reformen und sollen am Freitag ihren Bericht vorlegen. Ein Entwurf wurde bereits bekannt. Darin heißt es, einige der Änderungen seien eine Gefahr für den Rechtsstaat, die Demokratie und Menschenrechte in Polen.

PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski hat allerdings schon erklärt, dass sich das Land nicht an die Feststellungen der Kommission halten will. Diese sind nicht bindend. Kaczynski betont, Polen sei ein souveränes Land, das selbst über die eigenen Angelegenheiten bestimme.

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4 Kommentare

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  • Wenn die eigenständige Funktionsfähigkeit eines Verfassungsgerichts zum Lackmustest für die Demokratie gemacht wird, dann würden ihn Irland, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, die Schweiz und Griechenland - alles Länder ohne eigenständiges Verfassungsgericht - sowie das Vereinigte Königreich und die Niederlande - dort gibt‘s überhaupt kein solches oberstes Kontrollorgan - nicht bestehen. Die Venedig-Kommission, der auch die genannten Staaten allesamt angehören, hatte allerdings dies bislang offensichtlich noch nie beanstandet.

  • Ist es nicht im Grunde besser, ein Gericht entscheidet mit 2/3 Mehrheit? Bei einfacher Mehrheit ist ein Sachverhalt wohl nicht eindeutig zu klären. Das würde das Streben Nach Konsens doch etwas befördern, oder?

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)
      @nun_aber_mal_halblang:

      Es ist falsch, weil damit kann eine Regierung durch die Ernennung nur weniger gewogener Richter das Verfassungsgericht kontrollieren. Es geht also weniger um Konsens sondern um Kontrolle durch die PiS.

  • Ein schönes Beispiel für die Grenzen des "Rechtsstaates". Darf ein Gericht über seine eigenen Kompetenzen entscheiden?