Umstrittene Justizreform: EU klagt wieder gegen Polen

Die Disziplinarmaßnahmen der PiS gegen Richter würden deren Unabhängigkeit gefährden. Deswegen zieht die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof.

Europäische Fahne und tausende Demonstranten auf einem Platz

Tausende demonstrierten 2018 in Warschau gegen den Rausschmiss von 40 Prozent der Richter Foto: dpa

BRÜSSEL dpa | Die Europäische Kommission startet im Streit mit Polen eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Sie richtet sich gegen die neuen Regeln der rechtskonservativen Regierung in Warschau für Disziplinarmaßnahmen gegen Richter. Das Regelwerk untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter, der nötige Schutz vor politischer Kontrolle sei nicht gewährleistet, teilte die Kommission am Donnerstag in Brüssel mit.

Die Kommission hatte das neue Regelwerk bereits im April moniert und war mit den anschließenden Rechtfertigungen aus Warschau nicht zufrieden. Die Behörde kritisiert, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Richter auf Grundlage ihrer Urteile eröffnet werden können. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zuständigen Disziplinarkammer des obersten Gerichts sei nicht gesichert.

Die EU-Kommission hatte bereits mehrere Verfahren wegen diverser Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei PiS vor den EuGH gebracht. Darüber hinaus hat sie 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen das Land gestartet. Dies ist viel tiefgreifender als eine Klage vor dem EuGH. In letzter Konsequenz kann einem betroffenen EU-Staat das Stimmrecht zeitweise entzogen werden. Das Verfahren kam allerdings bisher kaum voran.

In Polen wird am Sonntag ein neues Parlament gewählt. Die PiS hat Umfragen zufolge gute Aussichten auf einen Wahlerfolg.

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