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Umgang mit dem Corona-VirusEs geht ans Geld

Corona bedeutet finanzielle Verluste. Welche Entschädigungen können ArbeitnehmerInnen, Selbständige und KundInnen erwarten?

Nach dem Italienurlaub Schnupfen? Dann lieber in Homeoffice Foto: imago

Berlin taz | Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmen Ipsos befürchtet jedeR fünfte Befragte in Deutschland, dass die Corona-Virus-Krise finanzielle Auswirkungen auf sie oder ihn haben wird. Arbeitsrecht, Infektionsschutz, Verbraucherrecht ergeben eine vielfältige Gemengelage. Es kommt auf die persönliche Situation an.

Klar ist die Sachlage, wenn bei ArbeitnehmerInnen tatsächlich das Virus festgestellt wurde. Dann kommt es zur Krankschreibung durch den Arzt, es gelten die üblichen Lohnfortzahlungs-Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit.

Sehr viel häufiger aber kommt es vor, dass ArbeitnehmerInnen nur befürchten, sich möglicherweise angesteckt haben zu können, etwa weil sie aus einem Italien-Urlaub kommen. Möglicherweise befinden sie sich noch in der – theoretischen – Inkubationszeit und es ist ihnen nicht gleich möglich, einen Test machen zu lassen, weil die Anlaufstellen überlastet sind.

„Dann sollten sich die Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber über das Vorgehen einigen,“ sagt die Hamburger Fachanwältin für Arbeitsrecht Doris-Maria Schuster. Der Arbeitgeber kann, wenn möglich, verlangen, dass der oder die Beschäftigte von zuhause aus im Home Office arbeitet. Es gibt in diesem Fall die volle Lohnfortzahlung.

Entschädigung vom Amt

Solange keine schriftliche Krankschreibung vorliegt, könnte der Arbeitgeber zwar darauf bestehen, dass sein Angestellter eben nicht auf Verdacht zuhause bleibt, sondern im Büro auftaucht. „Wenn ein begründeter Verdacht auf Infizierung vorliegt, würde das ein vernünftiger Arbeitgeber aber wohl kaum verlangen, er hat ja auch eine Verantwortung“, sagt Schuster.

Seltener dürfte es vorkommen, dass das Gesundheitsamt eine Quarantäne angeordnet hat. Dazu muss es einen schriftlichen Bescheid der Behörde geben, dass ein Beschäftigter als „Ansteckungsverdächtiger“ gilt. Dann muss der oder die Angestellte zuhause bleiben.

Ist der Betroffene nicht arbeitsunfähig krank, sondern eben nur vorsorglich in Quarantäne, greifen bei ihm womöglich die Entschädigungsregelungen des Infektionsschutzgesetzes. Er bekommt auch dann die volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Dieser kann sich das Geld aber auf Antrag von der Gesundheitsbehörde wieder holen.

Eine solche Entschädigung gibt es auch für Selbständige, die wegen einer vom Gesundheitsamt attestierten Ansteckungsgefahr zuhause bleiben müssen und nicht arbeiten können. Sie müssen dafür aber einen Antrag beim Gesundheitsamt stellen, die Entschädigung für den Verdienstausfall bemisst sich dann an den früheren Einnahmen.

Betriebe, die aufgrund von Stornierungen hohe Einnahmeausfälle haben, können unter Umständen in der Belegschaft Kurzarbeit anordnen, darüber informiert der Gaststättenverband Dehoga. Grundsätzlich liegt das Risiko von Einnahmeausfällen auch im Falle sogenannter „unabwendbarer Ereignisse“ wie etwa der Angst vor dem Corona-Virus aber in der „Risikosphäre des Arbeitgebers“, heißt es bei der Dehoga. Es ist auch nicht zulässig, etwa vom Arbeitnehmer zu verlangen, Urlaub zu nehmen, bis die Einnahmesituation wieder besser ist.

Absage kostet

Sehr viele Menschen sind von den Absagen von Großveranstaltungen finanziell betroffen. Aussteller, Honorarkräfte, Fuhrunternehmen verlieren beispielsweise Einnahmen, wenn eine Messe abgesagt wird.

Die Frage ist, ob sich diese Absagen als durch „höhere Gewalt“ begründen lassen. Bei den Absagen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus „baut sich die Begründung der ‚höheren Gewalt‘ von Tag zu Tag mehr auf“, sagt Ralf Wickert, Fachanwalt für Unternehmensrecht in Koblenz.

Im Falle einer Absage durch höhere Gewalt werden die Vertragspartner von ihren Pflichten entbunden, Entschädigungen gibt es nicht, die Vertragspartner bleiben auf ihren Kosten sitzen. Es komme aber immer auf den Einzelfall und auf die Vertragsgestaltung, auch auf die Klauseln an, betont Wickert.

Für BesucherInnen etwa von Konzerten oder anderen Veranstaltungen gelte die Regel, dass sie bei Ausfall das Geld für ein Ticket zurückbekommen, heißt es bei der Berliner Verbraucherzentrale. Das betreffe auch Absagen von Events im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

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13 Kommentare

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  • 0G
    00318 (Profil gelöscht)

    Wie ist das wenn durch den Virus keiner mehr in unser Geschäft kommt und wir durch den Kundenverlust keine Einnahmen haben. Rechnungen und Miete muss ja trotzdem bezahlt werden. Gibt es da auch irgendwo Hilfe?? Wir machen uns da echt langsam einen Kopf weil man mitbekommt das die Straßen nicht mehr so voll sind wie sonst immer.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Geld wird überbewertet.

    Vor allem in Zeiten leerer Regale und bei Menschen mit leerem Geldbeutel.

  • 0G
    07324 (Profil gelöscht)

    Hatte das Thema erst mit meinem Bäcker um die Ecke besprochen. Der meint, wenn er den Laden schliessen muss und keine Einnahmen hat, dann muss er nichts mehr an die Angestellten zahlen. Nachdem Krankengeld aber erst nach 6 Wochen gezahlt wird, frage ich mich wie das funktionieren soll?



    Kann jemand die Aussage meines Bäckers bestätigen oder widerlegen?

    • @07324 (Profil gelöscht):

      wenn er insolvenz anmeldet hat sich das thema erledigt aber auf den gedanken kommt hier natürlich keiner.



      diejeniegen die behaupten das der unternehmer schlecht kalkuliert hat sind meistens auch diejeniegen die sich beschweren wenn ein unternehmen in normalen zeiten profit macht eine firma hat gefälligst immer knapp vor der pleite zu stehen wenn dann mal was außergewöhnliches passiert ist sie halt pleite.

    • @07324 (Profil gelöscht):

      So wie Sie das beschreiben, funktioniert das auf keinen Fall.

      Das haben unsere Hausjuristen in der letzten Eule ganz klar gemacht.

      Macht der den Laden zu, warum auch immer, und die Leute wollen arbeiten, gerät er in Annahmeverzug nach § 615BGB, dann ist das Prinzip, "oh­ne Ar­beit kein Lohn" das eine Grundlage des deutschen Arbeitsrecht ist, außer Kraft gesetzt. Die Leute haben Anrecht auf den vollen Lohn und sind auch nicht zur Nachleistung verpflichtet.

      www.gesetze-im-int....de/bgb/__615.html

      Die Möglichkeit die Tom Farmer angesprochen hat, Betriebsferien, besteht natürlich. Die sind bereits eingepreist und kosten in daher "nichts."



      Natürlich nur wenn es da Betriebsferien bisher gab und die deswegen einkalkuliert sind.

      Der Rest steht eigentlich im Text.

    • @07324 (Profil gelöscht):

      Die Frage ist ja, weshalb er den Laden schließen würde.

      a) weil alle/einige Mitarbeiter/innen arbeitsunfähig krank geschrieben sind

      b) weil alle/einige durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt wurden

      oder

      c) weil er den Laden einfach aus Angst/Vorsicht oder sonst was schließt.

      Bei c) erhält er nichts von irgendwo und muss selbtsverständlich den Lohn fortzahlen.

      Bei a) und b) siehe taz-Text.

    • @07324 (Profil gelöscht):

      Ich nehme an, dass das in dem Fall so ist, dass er seinem Betrieb Betroebsferien verordnet und die Leute in Zwangsurlaub schickt. Dann kostet ihn das nix extra sondern verläuft im normalen betriebswirtschaftlichen Rahmen seiner Jahreskalkulation.

      • @Tom Farmer:

        Einfach so Zwangsurlaub funktioniert vielleicht beim Bäcker, da haben viele Betriebe keinen Betriebsrat und kennen ihre Rechte nicht. Jeder halbwegs klar denkende Betriebsrat weiß, das kann ohne meine Zustimmung nicht angeordnet werden, natürlich sollte man im Sinne des Unternehmens immer versuchen beide Seiten bestmöglich zu berücksichtigen.

      • @Tom Farmer:

        "Zwangsurlaub" = keine Einnahmen, aber dennoch Lohnfortzahlung.

      • @Tom Farmer:

        "Es ist auch nicht zulässig, etwa vom Arbeitnehmer zu verlangen, Urlaub zu nehmen, bis die Einnahmesituation wieder besser ist."

  • 0G
    00842 (Profil gelöscht)

    So einfach ist es nicht: Der Arbeitgeber kann nicht einfach auf die AU-Bescheinigung verzichten. Ausgenommen, er stellt den Arbeitnehmer ausdrücklich vorübergehend unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit frei, wenn der Verdacht einer Infektion besteht, die Gesundheitsbehörde aber keine häusliche Quarantäne anordnet.

    Grund: die Gesetze. Von der AU-Bescheinigung hängt im Krankheitsfall die Entgeltfortzahlung (Entgeltfortzahlungsgesetz) und das Krankengeld (Sozialgesetzbuch V) ab. Ohne AU-Bescheinigung hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld. Und auch nicht auf den in etlichen Tarifverträgen verankerten Krankengeldzuschuss. Bei einer verspätet ausgestellten AU-Bescheinigung verschiebt sich auch der Anspruch, so dass unter Umständen Lücken bleiben, in denen der Arbeitnehmer kein Geld bekommt.

    Kein Arbeitgeber kann einfach mal so Gesetze und Tarifverträge außer Kraft setzen, schließlich sind wir ein Rechtsstaat. In diesem Fall ist der einzige Ansprechpartner der Gesetzgeber, die die Sache in einem Eilgesetz regeln kann.

  • Dämmert mit amtlicher Wahrnehmung der Ansteckungsgefahren, die vom Coronavirus Covid 19 wirtschaftlich sozial ausgehen könnten, ein neues Verständnis von Weltwirtschaft herauf, bzw. hebt dieses Ereignis längst vorhandene Strukturen in dieser Richtung z. B. im Bankensektor mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) ins öffentliche Bewusstsein, durch Ausgleichs- , Stabilisierungsmechanismen, multinationale Entschädigungsregelungen im Fall von Krisen, humanitären Katastrophen, Unwuchten im Verlauf des Klimawandel von Menschenhand im Welthandel zulasten der Vielen zugunsten der Weniger gewappnet zu sein?, wenn ja ist das von Amtswegen der weitergehende Sinn der ganzen „Übung“?, die Bevölkerung mit solchen Mechanismen vertraut zu machen, ohne Panik auszulösen?

    • @Joachim Petrick:

      Niemand kann den ganzen Schaden „entschädigen“.



      Auch nicht der Staat.



      Allein schon, weil der Umfang gar nicht greifbar und prüfbar ist - von wem auch bei 80 Mio Fällen?



      Es ist an der Zeit, der Erkenntnis ins Auges zu blicken, dass höchstens die gröbsten Folgen abgefangen werden können. Und es wird ungerecht zugehen, da gerade die Betriebe, die sich am dümmsten Globalisiert haben zuerst vor der Pleite stehen - und deshalb am meisten gepanzert werden....