Umbenennung juristischer Fachliteratur: Keine Ehrung von NS-Juristen

Der Verlag C.H. Beck hat sich zur Umbenennung von Justiz-Standardwerken entschlossen, deren Namensgeber in den Nationalsozialismus verstrickt waren.

Hakenkreuzflaggen und salutierende auf einer Treppe

Leipzig 1933, Teilnehmer des Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbunds salutieren Foto: Bridgeman

Das nach dem NS-Juristen Otto Palandt benannte Justiz-Standardwerk „Palandt“ wird umbenannt. Das teilte der Münchner Verlag C.H. Beck am Dienstag mit. „Bereits auf der nächsten, im November 2021 erscheinenden Auflage wird auf dem Umschlag der Name des aktuellen Koordinators der Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg, genannt werden.“

Auch alle anderen Werke, bei denen in der NS-Diktatur aktive Juristen als Autoren oder Herausgeber genannt sind, werden andere Namen erhalten. So soll der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig künftig den Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen und die Gesetzessammlung Schönfelder vom Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Mathias Habersack herausgegeben werden. Zuvor hatte das Münchner Institut für Zeitgeschichte im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums eine entsprechende Studie durchgeführt.

Der „Palandt“, vielleicht das prominenteste Beispiel, ist ein Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 2017 hatte sich eine Initiative „Palandt umbenennen“ gegründet. Er war seit 1934 Präsident des Reichsjustizprüfungsamts und eine seiner ersten Maßnahmen war die Entfernung von Frauen aus dem Justizdienst und den rechtswissenschaftlichen Fakultäten, um die „Manneskraft“ im Rechtswesen zu sichern.

„Bedeutsame Entscheidung“

Otto Palandt selbst hat nicht viel für das Werk geschrieben. Er leitete die Abteilung „Ausbildung“ im Reichsjustizministerium. Heinrich Schönfelder war seit 1943 Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in Italien und wurde von Partisanen erschossen.

„Das ist eine bedeutsame Entscheidung“, kommentierte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). „Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten.“

Da man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, habe man zunächst die historischen Namen beibehalten, sagte Verleger Hans Dieter Beck laut Mitteilung. „Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen.“

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