Überwachung im öffentlichen Raum: Posse um Polizeikameras
In Hannover geht der Streit um Überwachungskameras weiter. Die Polizei bringt neue Hinweisschilder an – auch dort, wo es gar keine Kameras gibt.
Ob die Kamera läuft oder nicht, ist nicht zu erkennen. Bewegt hat sie sich in der letzten Woche nicht. Schilder, die auf eine Videoüberwachung hinweisen, gibt es am Lister Platz keine. Lediglich in den Nebenstraßen finden sich einige zerkratzte Sticker.
Seit einem Jahrzehnt streitet der Blogger und Persönlichkeitsrechtler Michael Ebeling nun mit der Polizeidirektion Hannover über die Videoüberwachung der Stadt. 2016 klagte er gegen 78 Polizeikameras. Das Verwaltungsgericht urteilte und die Polizeidirektion musste 56 der Apparate abschalten. Sie ging in Berufung, acht der Kameras wollte sie weiter betreiben.
Im Oktober vergangenen Jahres urteilte das Oberverwaltungsgericht auf der Grundlage des neuen Polizeiordnungsgesetzes, dass auch von diesen acht Kameras fünf deaktiviert werden müssen. Darunter ist auch die Kamera am Lister Platz. Denn eine der Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum war nicht gegeben: eine Statistik nach Paragraf 32, Abs. 3, Satz 1, Nr. 2 NPOG.
Kamera zwangsweise stillgelegt
Der Pressesprecher der Polizei Hannover, Michael Bertram, schreibt auf Anfrage der taz, dass nach dem Urteil sofort reagiert worden sei. Seit dem 9. Oktober 2020, drei Tage nach der Urteilsverkündung, sei die Kamera am Lister Platz vollständig von der Üstra als Videonetzverantwortliche abgeschaltet worden – und von der Polizei damit nicht mehr nutz- und steuerbar.
Für Passant*innen ist das auf den ersten Blick aber nicht ersichtlich. Weggeschwenkt oder verdeckt sind die Kameras nicht. Für Michael Ebeling ist deswegen nur ein Teilsieg errungen. Allein durch die Präsenz wirkten die Kameras, sagt er der taz. Dafür sei der tatsächliche Betrieb unerheblich: „Schlussfolgerlich müssen die Kameras weg.“
Viele Jahre lang habe die Polizei Hannover diese rechtswidrig betrieben. Die dafür Zuständigen bei der Polizeidirektion wechselten und manchmal habe er den Eindruck, dass er der einzige sei, der beständig am Thema dranbleibe. „Ich kann nicht feststellen, dass der persönlichkeits-rechtskonforme Umgang mit den Kameras ein Herzensanliegen ist.“
Das zeigt sich unter anderem bei der Beschilderung. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung wurde 2018 die Kennzeichnungspflicht kameraüberwachter Bereiche im öffentlichen Raum ausgeweitet. Die korrekte Beschilderung der Videoüberwachung war ebenfalls Gegenstand des letzten Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die Polizeidirektion brachte bisher Aufkleber an Laternen an, die auf die Überwachung hinweisen sollten – aus Kostengründen.
In der Straße Lange Laune am Steintor finden sich noch solche Sticker. Die meisten Passant*innen dürften diese aber übersehen: Der Text auf den Stickern ist von keiner Seite der Pfosten gänzlich zu lesen. “berwach“ steht dort für flüchtige Betracher*innen. Auch das war Gegenstand der Klage von Ebeling und nach neuer Rechtsprechung reichen die unleserlichen Aufkleberhinweise nicht aus.
„An Stellen, zu denen das Gericht Hinweise hinsichtlich der Überarbeitung von Beschilderungen gegeben hat, läuft derzeit eine Nachbesserung“, sagt die Polizei Hannover. Alu-Schilder sollen her. Es geht um mehrere Hundert, deren Austausch einen erheblichen logistischen Aufwand bedeute und noch andauere.
Nun nimmt die vor zehn Jahren begonnene Geschichte eine neue absurde Wendung. Seit Neuestem gibt es laut Ebeling zwei Orte in der Innenstadt Hannovers, die mittels neuer Beschilderung als polizeilich videoüberwacht gekennzeichnet worden sind – obwohl sie das gar nicht sind. Damit entsteht der Eindruck von konstanter Überwachung, obwohl das nicht der Fall ist. „Dass die Schilder in der Innenstadt dort waren, wo sich keine Polizeikameras befinden, das ist Fakt.“ Ebeling kann dies mit Bildern belegen.
Demnächst vor Gericht
Auf die Vorwürfe antwortet die Polizeidirektion Hannover wiederum, dass derzeit Genaueres geklärt werde. Nach einer ersten Prüfung sei die Behörde der Meinung, die Vorwürfe seien nicht richtig. „Demzufolge erfolgt der Einsatz der Videoüberwachung im Zuständigkeitsbereich Hannover rechtmäßig.“
Michael Ebeling sieht das anders und will nicht aufgeben. Das nächste Kapitel der Kameraposse aus Hannover bahnt sich vor Gericht an. „Solange Menschen der Polizei auf die Finger schauen, gehen die mit Kameras grundsätzlich anders und vorsichtiger um“, sagt Ebeling. Das heiße zugleich, dass die Wachsamkeit aller nicht nachlassen dürfe.
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