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US-Vorgehen in AfghanistanSchlafentzug und Waterboarding

Der Internationale Strafgerichsthof beschuldigt die USA, in Afghanistan Kriegsverbrechen begangen zu haben. Selbst der US-Senat übte schon Kritik.

Es gebe „eine vernünftige Grundlage“ für die Annahmen des Internationalen Strafgerichtshofs, sagt dessen Chefanklägerin Fatou Bensouda (Bild) Foto: ap

Den Haag dpa | Mitglieder der US-Streitkräfte und der CIA haben in Afghanistan möglicherweise Kriegsverbrechen begangen, indem sie Gefangene folterten. Zu diesem Schluss kommt ein vorläufiger Bericht der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag, Fatou Bensouda.

Auf Grundlage der Untersuchungen kam Bensouda zu dem Ergebnis, dass Angehörige der US-Streitkräfte auf afghanischem Boden mindestens 61 Gefangene mit Folter, Misshandlungen oder durch Verletzung ihrer Menschenwürde gequält haben könnten. Womöglich seien überdies mindestens 27 Häftlinge von CIA-Agenten misshandelt worden, nicht nur in Afghanistan, sondern auch in Polen, Rumänien und Litauen. Die Mehrheit der Vorfälle habe sich wahrscheinlich zwischen 2003 und 2004 ereignet. Einige der Vorwürfe beziehen sich aber auch auf die jüngere Vergangenheit bis hin zum Jahr 2014.

Die CIA hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Verhörprogramm entwickelt, um Terrorverdächtige zur Herausgabe von Informationen zu bewegen. Dazu gehörten Schlafentzug und das international geächtete „Waterboarding“, also simuliertes Ertränken. 2014 kam ein Bericht des US-Senats zu dem Schluss, dass die Methoden brutaler waren als zunächst bekannt.

Die USA lehnen einen Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof ab. US-Bürgern könnte theoretisch aber eine Anklage drohen, wenn ihnen Taten in einem Land vorgeworfen werden, das Mitglied ist. Afghanistan hat den Grundlagenvertrag, das sogenannte Römische Statut, ratifiziert. Die Ermittler erklärten, sie wollten möglichst rasch darüber entscheiden, ob sie einen Antrag auf eine vollständige Untersuchung der Fälle in Afghanistan stellen.

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