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US-Mörder mit DNA-Datenbanken gefasstDer Stammbaum des Sadisten

Jahrzehnte nach seinen Taten ist ein Serienmörder mit kommerziellen DNA-Datenbanken überführt worden. Der Erfolg zeigt die Macht von „Big Data“.

„Das ist eine sehr große Sache“: PolizistInnen sichern Beweise am Haus von Joseph James D. Foto: reuters

Berlin taz | In den 1970er und 1980er Jahren trieb der „Golden State Killer“ sein Unwesen in Kalifornien. Zwischen 1974 und 1986 soll er 12 Menschen ermordet, 51 vergewaltigt haben und in hunderte Wohnungen eingebrochen sein. Er wurde nie gefasst und die Ermittlungen waren lange Zeit eingestellt. Nun meldet die Polizei in Kalifornien den großen Erfolg: Der mysteriöse Killer konnte festgenommen werden – dank Ermittlungen in kommerziellen DNA-Datenbanken.

Die Ermittlungen, die zur Festnahme des 72-jährigen Joseph James D. führten, zeigen, wie mächtig neue Big-Data-Techniken sein können. Sie zeigen auch, wie einfach Menschen anhand der DNA ihrer Verwandten deanonymisiert werden können. „Es ist surreal – die Leute haben so lange gewartet“, sagte die Staatsanwältin Anne Marie Schubert. „Das ist eine sehr große Sache. Alle hier wissen, wie wichtig dieser Fall ist.“

Neben seinen schier vielen Taten ist der „Golden State Killer“ außerdem für sein sadistisches Vorgehen bekannt. Er soll seine Opfer erschossen, aber auch mit stumpfen Gegenständen zu Tode geprügelt haben, bei den Vergewaltigungen zwang er Familienmitglieder zum Zuschauen, bevor er alle tötete. „Es war nie die Frage, ob er zuschlägt, sondern wann“, sagte Schubert der New York Times über ihre Kindheit. Ihr Vater habe deshalb eine Pistole gekauft und ihre Mutter mit einem Eispickel unter dem Kopfkissen geschlafen.

Schubert, die auf DNA-Ermittlungstechnologien spezialisiert ist, eröffnete die Ermittlungen im Fall vor achtzehn Jahren erneut. Bei den Ermittlungen verglichen Beamte DNA-Spuren von den damaligen Tatorten mit kommerziellen DNA-Datenbanken, mit denen NutzerInnen versuchen, mehr über ihre eigene Abstammung zu erfahren.

Nach Jahrzehnten ging alles plötzlich sehr schnell

Wissenschaftler zeigten bereits vor mehreren Jahren, dass Einzelpersonen bereits identifiziert werden können, wenn ein Verwandter dritten Grades eine solche Datenbank nutzt. Auch wenn es im Fall des „Golden State Killers“ einen Ermittlungserfolg gab, dürfte der Fall auch weitere ethische Fragen aufwerfen. Beispielsweise könnte die Durchsuchung der DNA-Daten von Datenbank-KundInnen ohne Erlaubnis rechtswidrig sein. Der Fall zeigt einmal mehr, wie einfach Menschen mit wenigen Daten entanonymisiert werden können.

Laut der Zeitung Sacramento Bee untersuchten Ermittler Stammbäume und prüften, ob Einzelpersonen als Verdächtige infrage kamen. Erst vor einer Woche stießen sie auf D., der im passenden Alter ist und auch an passenden Orten gelebt hatte. Ermittler besorgten sich zwei unterschiedliche DNA-Spuren von Gegenständen, die D. weggeworfen hatte, und verglichen sie mit den Tatortspuren. „Die zweite Probe war ein deutlicher Beweis, dass er es war“, sagte Schubert der Zeitung.

Danach ging alles schnell: Am Dienstag wurde D. wegen der Morde von Katie und Brian Maggiore im Jahr 1978 festgenommen. Nun werden weitere Anklagen in zwölf weiteren Fällen geprüft und mehrere Behörden prüfen, ob andere Taten aus der Zeit des „Golden State Killers“ ebenfalls D. zugeordnet werden können.

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7 Kommentare

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  • Inzwischen hat sich herausgestellt dass die Daten nicht aus kommerziellen Datenbanken kamen, sondern aus einer öffentlichen und kostenlosen Datenbank, die frei verwendbar ist.

    • 6G
      61321 (Profil gelöscht)
      @Mustardman:

      Wie kamen die da hinein?

      Hat die jemand verscherbelt?

  • Mir nicht so ganz klar, wo das Problem sein soll.

    Der Wohnsitz eines Menschen wird seit Ewigkeiten irgendwo notiert ebenso wie das Alter und die DNA war nicht gespeichert, sondern wurde besorgt von Gegenständen, die der Betroffene wegwarf.

     

    Hier ist nach einer durchaus sinnvollen Eingrenzung verdachtsabhängig gehandelt worden. Der Fairneß halber sollten nur alle eventuell in diesem Zusammenhang weiter erhobenen Daten nicht gesondert gespeichert werden und diejenigen, die noch zufällig in das Raster mit Wohnort und Alter fielen, informiert werden.

  • Bei Gewaltverbrechen wie Mord und Vergewaltigung bin ich mal auf Belastbarkeit der ethischen Diskussion gespannt.

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @Gesunder Menschenverstand:

      Auf die informationelle Selbstbestimmung der Serienmörder?

      • @88181 (Profil gelöscht):

        Gemach da auffe Insel.

         

        Age Krüger -;) ~> sagt - wo's langgeht.

        Wennste den Nebel von le chefle phantaz.de mal nüchtern runterkühlst.

        Sodrum wird dann jenseits sei bekanntem Rumhühnern - 'n Schuh draus. Newahr.

        &

        Danach gut durchlüften.

        Normal.

        • 6G
          61321 (Profil gelöscht)
          @Lowandorder:

          Bei aller Begeisterung über das tolle Ermittlungsergebnis, der Fall wirft exemplarisch die Frage auf was wir zulassen, was mit unseren Daten geschehen soll, bzw. geschehen darf, die in irgendeinem Zusammenhang, n'importe quel, anfallen.

           

          Es ist abzusehen, in Zukunft werden noch sehr viel mehr Daten über uns gesammelt oder als Byproduct anfallen, die, wenn wir es nicht beschließen, dass sie regelmäßig systematisch vernichtet werden müssen, ewig auf irgendwelchen Festplatten, von wem auch immer, verbleiben werden.

          Hypothetisches Beispiel aus der Zukunft: Raubmord an einer Tanke in einer Kleinstadt. Die Polizei greift während der Fahndung nach dem Täter im großen Stil auf Bewegungsprofile von Bürgern zurück, die sich aus mosaikhaft vorhandenen Massen-Daten zusammenstellen lassen. Alles was man braucht ist Zugriffsrechte und entsprechende Rechnerleistungen.

          Bei Ihnen kommt heraus, dass Sie an dieser Tanke noch nie Kunde waren, sie noch nie betreten haben und auch immer am anderen Ende der Stadt tanken. Zusätzlich findet man einen Videomitschnitt eines Supermarktes, in dem Sie zur vermuteten Tatzeit eingekauft haben. Entlastend.

          Freuen Sie sich nun?

           

          Zurück zum Artikel. Mit Daten aus DNA-Profilen kann jede Menge Unfug angestellt werden. Es mutet seltsam an, wie leicht zugänglich diese Daten waren. Handelt es sich um eine Rechtslücke? Kennt jemand die einschlägigen Klauseln aus den Kundenverträgen solcher kommerzieller Abstammungs-Labors?