US-Drohnenangriff auf Deutschen: Ermittlungen eingestellt

Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen Drohnenangriff der USA in Pakistan war rechtens. Das sagt die Bundesanwaltschaft.

Mit Raketen bewaffnete US-Drohne vom Typ MQ-1 Predator. Bild: dpa

BERLIN rtr | Die Tötung eines deutschen Dschihadisten durch einen US-Drohnenangriff ist nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft nicht als Kriegsverbrechen einzustufen. Der Generalbundesanwalt stellte daher die Ermittlungen im Fall des Deutschen Bünyamin E. ein, der im Oktober 2010 im pakistanischen Mir Ali bei einem Drohnenangriff umgekommen war.

Bünyamin E. sei kein vom humanitären Völkerrecht geschützter Zivilist gewesen, sondern Angehöriger einer organisierten bewaffneten Gruppe, die als Partei an einem bewaffneten Konflikt teilgenommen habe. „Gezielte Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch“, erklärte die Bundesanwaltschaft am Montag. Auch nach allgemeinem Strafrecht sei die Tötung damit nicht strafbar.

Es stehe fest, dass Bünyamin E. nach Pakistan gereist sei, um sich dort am Heiligen Krieg der Islamisten, dem Dschihad, zu beteiligen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Nacheinander habe er sich mehreren aufständischen Gruppierungen angeschlossen, die die pakistanische Armee und die in Afghanistan stationierten Soldaten der Nato-Truppe ISAF bekämpften.

Er habe sich zu Einsatz im bewaffneten Kampf ausbilden lassen, sei bewaffnet worden und mit seinem Einverständnis für einen Selbstmordanschlag vorgesehen gewesen.

„Feindselige Handlungen“

„Seine gesamten Aktivitäten in Pakistan waren darauf ausgerichtet, an feindseligen Handlungen teilzunehmen“, erklärte die Bundesanwaltschaft. Zum Zeitpunkt des Drohnenangriffs habe er an einem Treffen von acht Männern teilgenommen, unter denen auch Mitglieder der radikal-islamischen al-Qaida und der Taliban gewesen seien.

Dabei hätten die Planungen für sein Selbstmordattentat vorangetrieben werden sollen, dessen Ziel pakistanische Soldaten oder ISAF-Truppen sein sollten.

Um den Sachverhalt zu klären, hätten die Karlsruher Ermittler unter anderem die umfangreichen Erkenntnisse aus ihrem Ermittlungsverfahren gegen Bünyamins Bruder Emrah ausgewertet, der derzeit wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt steht.

Die Bundesanwaltschaft wirft Emrah E. vor, sich zunächst als Mitglied von al-Qaida im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet und später als Mitglied der radikal-islamischen Gruppierung al-Shabab am Kampf in Somalia beteiligt zu haben.

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