Türkische Medien beim NSU-Prozess: „Sabah“ will klagen

Die türkische Zeitung „Sabah“ will eine Beschwerde beim Verfassungsgericht einreichen, weil sie keinen Platz beim NSU-Prozess bekommt. Auch die „Hürriyet“ prüft eine Klage.

Keine einzige türkische Zeitung bekam einen Platz im OLG München. Bild: dpa

MÜNCHEN/BERLIN dpa | Der Streit um die Platzvergabe für Pressevertreter im Münchner NSU-Prozess wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die türkische Zeitung Sabah will eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen. „Wir werden klagen", sagte der stellvertretende Chefredakteur Ismail Erel am Mittwochabend in München. Die Beschwerde sei aber noch nicht eingereicht.

Im ZDF verwies Erel auf das Grundgesetz und forderte gleiche Grundrechte: „Gerichtsverfahren müssen öffentlich sein, auch für türkischstämmige Mitbürger in Deutschland.“ Die Presse- und die Informationsfreiheit müssten auch für die türkischsprachigen Journalisten in Deutschland gelten. Auch die türkische Tageszeitung Hürriyet prüft eine Klage.

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist bereits eine erste Beschwerde um die Einlassregelung für Zuschauer eingegangen. Nach einem Bericht des Münchener Merkurs vom Dienstag wehrt sich eine in Deutschland lebende Türkin dagegen, dass alle Zuschauer beim Betreten des Gerichtssaals ihren Ausweis kopieren lassen müssen.

Der Prozess gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) beginnt am 17. April vor dem Oberlandesgericht München. Das Gericht war vor allem in die Kritik geraten, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal garantiert. Acht der zehn mutmaßlichen Opfer der rechtsextremen Terrorzelle NSU haben türkische Wurzeln.

Die Journalisten der Karlsruher Justizpressekonferenz (JPK) haben sich für eine Videoübertragung des NSU-Prozesses in einen Nachbarraum des Gerichts ausgesprochen. „Das ist nach unserer Auffassung der - vermutlich - letzte gangbare Weg, insbesondere den bisher nicht zum Zug gekommenen türkischen Medien den Zugang zu diesem historischen Prozess zumindest teilweise doch noch zu ermöglichen“, heißt es in einem offenen Brief der JPK.

Die 50 festen Presseplätze waren strikt nach Eingang der Akkreditierung vergeben worden. Bislang hat das OLG eine Änderung an der Platzvergabe abgelehnt. Zuletzt hatte der CSU-Innenexperte Stephan Mayer zehn feste Plätze für ausländische Medien verlangt. Dafür solle das Oberlandesgericht München die Zuschauerplätze im Gerichtssaal entsprechend verringern, sagte Mayer der Bild-Zeitung.

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■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

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■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

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