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Transparenz in Bremer BehördenGesetz gut, Umsetzung schlecht

Bremen hat Bronze im bundesweiten Transparenzranking. Behörden kommen jedoch ihrer Veröffentlichungspflicht deutlich zu selten nach

Soweit muss es nicht kommen: Nach der Akteneinsicht in der Stasi-Zentrale 1990 Foto: Bundesarchiv, CC-BY-SA 3.0

Bremen taz | Bremens Behörden sind zu 63 Prozent durchsichtig: Beim ersten bundesweiten Transparenzranking der Open Knowledge Foundation und dem Verein Mehr Demokratie belegt Bremen den dritten Platz hinter Hamburg und Schleswig-Holstein. „Die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes von 2015 wirkt“, sagt Tim Weber von Mehr Demokratie, „aber es ist noch Luft nach oben.“

Das Ranking misst die Bundesländer an einem optimalen Design: 100 Punkte entsprechen vollkommener Transparenz. Hamburg ist mit 69 Punkten auf Platz eins, gefolgt von Schleswig-Holstein mit 66 Punkten. Stärken des Bremer Gesetzes sind die eigenständige Veröffentlichung – seit 2015 sind bremische Behörden verpflichtet, gewisse Daten ohne Antrag zu veröffentlichen (siehe Kasten) – und nur wenige Ausnahmen: Bis auf Rundfunk und Geheimdienste sind alle Behörden auskunftspflichtig. Das Gesetz punktet auch durch Abwägungsklauseln – etwa von Betriebsgeheimnissen – zugunsten der Öffentlichkeit.

Aber: Im ersten Jahr nach der Gesetzesreform haben Behörden nur 39 von 238 Verträgen veröffentlicht, die nach der Neuregelung öffentlich sein müssten. Davon sind allein 34 vom Finanzressort. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. „Insofern ist die gesetzliche Grundlage gut“, sagt Studienautor Arne Semsrott, „wird aber nicht befolgt.“

Die Autoren kritisieren ebenfalls, wie Bremen mit Anträgen umgeht. Behörden seien gesetzlich nicht dazu verpflichtet, BürgerInnen bei einem Antrag zu unterstützen. Auch ein entsprechendes Online-Tool fehle. Sollten Behörden Anfragen nicht fristgerecht beantworten, würden sie nicht sanktioniert. „Sie können Anfragen aussitzen, wenn sie Informationen nicht herausgeben wollen“, sagt Tim Weber.

„Das Gesetz ist nur so gut wie seine Realisierung“

Miriam Strunge, Sprecherin der Linksfraktion für Informationsfreiheit, kennt das Problem: „Wir hoffen auf eine Mehrheit im Parlament, um das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verbessern“, sagt sie. Die CDU sieht woanders Handlungsbedarf: „Wir müssen über Rechte und Möglichkeiten informieren“, sagt Susanne Grobien. Denn bisher würden nur wenige BürgerInnen das IFG nutzen.

Der Grünen-Abgeordnete Mustafa Öztürk, der die Gesetzesnovelle 2015 mit entworfen hat, ist mit der Platzierung zufrieden: „Bronze ist schön, Gold wäre toll gewesen.“ Verbesserungsbedarf sei immer vorhanden: Derzeit würden Design und Suchfunktion des Transparenzportals überarbeitet. Die Verwaltung müsse das Gesetz zwar besser umsetzen. Bremen sei aber schon jetzt „verdammt transparent“.

Die Kritik der Studie weist er zurück: „Werden Anfragen nicht beantwortet, gehen wir dem nach“, so Öztürk. Auch würden Behörden bei Anträgen helfen, wenn BürgerInnen sie darum bitten. Gesetzliche Sanktionen lehne er ab: „Ich setze auf Gespräche“, sagt Öztürk. Und: „Wie sollen diese Sanktionen aussehen?“

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Imke Sommer, braucht keine weiteren Sanktionsmöglichkeiten: „Wenn wir von Problemen bei der Durchsetzung des Gesetzes erfahren, schalten wir uns ein.“ Das Ranking scheine ihr auf Missverständnissen zu beruhen und etwas streng zu sein. So existiere ein Onlineantrag für IFG-Anfragen, dieser sei aber versteckt. „Das wird der Grund dafür sein, dass die Autoren der Studie ihn nicht gefunden haben“, so Sommer.

Sie wünsche sich, den Antrag wieder prominenter zu verorten. Weiterhin seien die Autoren der Studie dem weit verbreiteten Irrtum aufgesessen, die Transparenzidee sei erstmalig im Hamburgischen Gesetz formuliert worden. „Diese Verpflichtung gilt in Bremen seit fast elf Jahren“, sagt Sommer.

Am Freitag veröffentlicht sie den aktuellen Jahresbericht zur Informationsfreiheit. „Die größte Baustelle bleibt die vollständige Umsetzung der letzten Novelle“, so Sommer, „denn das beste Gesetz ist nur so gut wie seine Realisierung.“

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