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Tödliche PolizeischüsseTod nach nächtlicher Verkehrskontrolle

In Saarbrücken flieht ein 22-jähriger Mann vor der Polizei und wird erschossen. Der Anwalt der Familie kritisiert die Beamten scharf.

Bei einer Verfolgungsfahrt in Saarbrücken ist ein Mann durch Polizeischüsse verletzt worden und danach gestorben Foto: Torsten Kremers/dpa

Nach einer Verkehrskontrolle mit tödlichen Polizeischüssen in Saarbrücken erhebt der Anwalt der Hinterbliebenen schwere Vorwürfe. Der Polizeieinsatz sei „überzogen“ gewesen, sagt Roman von Alvensleben der taz. Den Beamten im Einsatz wirft von Alvensleben vor, „gleichgültig gegenüber Menschenleben“ gehandelt zu haben.

In der Nacht auf Ostermontag hatte eine Polizeistreife den Fahrer eines blauen Renault kontrollieren wollen. Als der Wagen nicht hielt, nahm die Polizei die Verfolgung auf und eröffnete später das Feuer. Dabei starb der 22-jährige Fahrer, ein Mitfahrer wurde verletzt.

In diesem Jahr erschossen Polizeibeamte im Einsatz bislang 2 Menschen. Im vergangenen Jahr waren es 17, 2024 sogar 25, zählte die Fachzeitschrift Bürgerrechte & Polizei. Spätestens seitdem vor einem Jahr ein Polizist den 21-jährigen Lorenz A. mit mehreren Schüssen von hinten tötete, dreht sich in Deutschland eine Debatte um den Schusswaffengebrauch der Polizei und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Die Eltern des Erschossenen sind syrische Jesiden. Dass es sich im vorliegenden Fall um rassistische Polizeigewalt handelt, glaubt von Alvensleben aber nicht. „Es war dunkel, der junge Mann saß im Auto, es war eine Verfolgungsjagd.“ Der Anwalt vermutet, dass der junge Mann eine „Kurzschlussreaktion“ zeigte. Der taz sagt er, der 22-Jährige habe noch keinen Führerschein, sei aber kurz davor gewesen, ihn zu erwerben. Den Renault habe er daher schon gekauft und daran herumgeschraubt. Er habe sein ganzes Leben noch vor sich gehabt.

Vieles unklar

Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung gegen die beiden Polizeibeamten, die mutmaßlich die Schüsse abgegeben haben. Die Behörde erklärte öffentlich, dass der genaue Ablauf noch unklar sei. Nach bisherigen Erkenntnissen endete die Verfolgungsjagd in einer Sackgasse. Auf veröffentlichten Fotos vom Tatort steht der blaue Renault eingeklemmt zwischen zwei Polizeiwagen. Als der Fahrer versucht habe, rückwärts aus der Sackgasse heraus zu fahren, sei eine Polizistin verletzt worden. Möglicherweise eröffneten dann zwei Polizeibeamte das Feuer. Insgesamt gaben sie acht Schüsse auf das Auto ab.

Wann die Polizei die Waffe benutzen darf, ist in mehreren Gesetzen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt. Zum einen bei schweren Straftaten, um eine Flucht zu verhindern. Beispielsweise, wenn jemand aus dem Gewahrsam entflohen oder bewaffnet ist, sagt Rafael Behr der taz. Er ist Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg.

Zum anderen darf die Polizei die Waffe benutzen, um sich gegen lebensgefährliche Angriffe zu verteidigen. Genaue Vorschriften, ab wie viel Metern Abstand eine Waffe eingesetzt werden darf, gibt es nicht. Noch ist nicht klar, wie weit die Polizisten vom Wagen entfernt standen, als sie auf ihn schossen.

In dem aktuellen Fall in Saarbrücken sei der genaue Ablauf entscheidend, um etwas über mögliches Fehlverhalten der Polizei zu sagen, so Behr. „Wir wissen zum Beispiel nicht, ob das Auto als Tatwaffe gilt, wann genau die Polizeibeamtin verletzt wurde und wann die Schüsse fielen.“ Wenn das Auto als Tatwaffe gilt, dann darf die Polizei auch schießen. Wenn das Auto aber nach Vollendung der Tat wegfährt, gibt es eine solche Gefahr nicht und man darf nicht schießen. Es sei denn, die Verletzung der Polizistin wird als Verbrechen eingestuft.

Polizeigewerkschafter widerspricht

„Der Fall ist in jedem Fall merkwürdig. Es kommt relativ selten vor, dass man von hinten auf Menschen oder in diesem Fall auf ein Auto schießt“, sagt Behr. Zudem komme eine moralische Frage hinzu: „Ist es zulässig, auf Menschen oder Autos auf der Flucht zu schießen?“ Nicht jeder, der vor der Polizei weglaufe, dürfe von ihr erschossen werden, so Behr.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Andreas Rinnert sieht die Voraussetzungen, um die Waffe zu benutzen, zum aktuellen Stand gegeben, sagte er der taz. Schon am Tag der tödlichen Polizeischüsse nahm er die Beamten in Schutz. Gegenüber der taz verweist er darauf, dass dies der erste tödliche Polizeieinsatz im Saarland seit 23 Jahren sei.

Die Vorwürfe des Anwalts entbehren aus seiner Sicht jeglicher Grundlage: „Das passt vielleicht in irgendwelche Schurkenstaaten, aber nicht in die deutsche Polizeilandschaft und nicht in die Landschaft der saarländischen Polizei“, so Rinnert. Er sei optimistisch, „dass man am Ende dieser Aufklärungsarbeit feststellen wird, dass der Schusswaffeneinsatz, so tragisch er geendet ist, gerechtfertigt war.“

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