Todesurteil in Iran: Schwedisch-Iraner droht Hinrichtung
Die iranische Justiz hat ein Todesurteil gegen einen schwedischen Staatsbürger bestätigt. Habib Chaab soll für Terrorangriffe verantwortlich sein.
Am 6. Dezember wurde Chaab schuldig gesprochen wegen der Bildung und Führung einer Rebellengruppe namens Harakat al-Nidal und „Korruption auf Erden“, worauf in der Islamischen Republik Iran die Todesstrafe steht. Er habe als Kopf von Harakat al-Nidal „zahlreiche terroristische Operationen in der Provinz Chusestan“ geplant und ausgeführt, hieß es in dem Urteil. Nun wurde mitgeteilt, dass das Oberste Gericht des Landes das Urteil bestätigt hat.
Schweden hat sich bemüht, Chaab konsularische Unterstützung zu leisten. Da der Iran doppelte Staatsbürgerschaften nicht anerkennt, wurde Schweden der Zugang zu dem Inhaftierten jedoch verwehrt.
Die iranischen Behörden werfen Harakat al-Nidal vor, mit anderen „terroristischen Gruppen“ zu kooperieren, etwa bei einem Angriff auf eine Militärparade in Ahwas in der südwestiranischen Provinz Chusestan. Dabei waren nach Behördenangaben 25 Menschen getötet und fast 250 weitere verletzt worden. Vergangene Woche wurden in Ahwas sechs weitere Männer zum Tode verurteilt, die als Mitglieder von Harakat al-Nidal tödliche Angriffe auf „Befehl ihrer europäischen Anführer“ verübt haben sollen.
Hunderte Hinrichtungen pro Jahr
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist der Iran abgesehen von China das Land mit den meisten Hinrichtungen pro Jahr. Im Januar sorgte der Iran mit der Hinrichtung des früheren britisch-iranischen Politikers Alireza Akbari international für Empörung, der wegen Spionage verurteilt worden war.
Im Februar wurde der deutsch-iranische Exil-Oppositionelle Jamshid Sharmahd im Iran wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt. Die iranische Justiz wirft dem 67-Jährigen insbesondere vor, an einem Anschlag auf eine Moschee in der südiranischen Stadt Schiras im April 2008 beteiligt gewesen zu sein, bei dem 14 Menschen getötet wurden. Sharmahd und seine Familie streiten dies ab.
Aus Protest gegen das Urteil wies das Auswärtige Amt in Berlin zwei iranische Botschaftsangehörige aus, worauf Teheran mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten reagierte.
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