Todeskandidat in Saudi-Arabien: EU-Parlament fordert Gnade
Das EU-Parlament fordert Saudi-Arabien auf, das Todesurteil für einen Mann auszusetzen. Dieser hatte als 17-Jähriger an einer Demonstration teilgenommen.
Das Königreich Saudi-Arabien gehöre zu den Vertragsparteien des UN-Übereinkommens über die Rechte der Kinder, erklärte das Parlament in Straßburg. Dieses Abkommen verbiete Todesstrafen für Straftaten, die von Minderjährigen unter 18 Jahren begangen wurden.
Die Abgeordneten äußerten sich zugleich „äußerst besorgt“ über den Anstieg der Todesurteile in Saudi-Arabien, die oft bei Massenverfahren durch den Sonderstrafgerichtshof verhängt würden. Dieses Gericht sei 2008 im Zuge der Terrorbekämpfung eingerichtet worden, werde aber zunehmend eingesetzt, um friedliche Dissidenten strafrechtlich zu verfolgen – aufgrund „offenbar politisch motivierter Beschuldigungen“.
Allein zwischen August 2014 und Juni 2015 seien in Saudi-Arabien 175 Todesurteile vollstreckt worden, heißt es in der Entschließung. Das Parlament erinnerte auch daran, dass dem UN-Gesandten Saudi-Arabiens in Genf erst vor kurzem der Vorsitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen übertragen worden war.
Ali Mohammed al-Nimr hatte im Jahr 2012 als 17-jähriger Schüler im Zuge des Arabischen Frühlings an einer Demonstration für politische Reformen in der Stadt Katif im Osten Saudi-Arabiens teilgenommen. Er wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und Angriffs auf die Polizei zum Tode verurteilt.
Dem Urteil zufolge, das Ende September vom Obersten Gericht des Landes bestätigt wurde, soll er enthauptet und anschließend gekreuzigt werden. UN-Experten hatten Riad vergeblich aufgefordert, die Hinrichtung zu annullieren. Nach ihren Angaben wurde der Junge Mann durch Folter zu einem Geständnis gezwungen.
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