Tod nach Defekt an Gasheizung: Deutsche Wohnen zahlt Schmerzensgeld
Eine Frau stirbt in einer Wohnung der Deutsche Wohnen an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Eltern und Schwester erzielen einen Vergleich gegen den Wohnungskonzern.
Am Abend des 24. Februar 2022 wird eine junge Frau von ihrer Mitbewohnerin leblos in der gemeinsamen Wohnung in Nikolassee aufgefunden. Schon seit rund zwei Wochen hat sich die 24-jährigen Elena West nicht gut gefühlt: Es begann mit Kopfschmerzen. „Dann hatte sie plötzlich Tinnitus in den Ohren“, so schildert es ihre Mutter Franziska Seraphim der taz. Dann Ohrenschmerzen und Schwindel.
Als die Feuerwehr in der Wohnung eintrifft, schlagen ihre Messgeräte Alarm. Im Heizungskeller des Mehrfamilienhauses, unter der Erdgeschosswohnung der jungen Frauen, stellen die Einsatzkräfte fest, dass giftiges Kohlenmonoxid (CO) aus einer der Gasthermen tritt.
Das Haus sowie ein angrenzendes Gebäude werden evakuiert, die Mitbewohnerin wird ins Krankenhaus eingeliefert, sie leidet unter anhaltenden Kopfschmerzen. Auch weitere Bewohner:innen des Hauses müssen behandelt werden. Für Elena West kommt jede Hilfe zu spät.
Die Mutter der Verstorbenen
Später werden gleich mehrere Fehler identifiziert: Verbrennungsluftöffnungen sollen zu klein gewesen sein, ein Verbindungsrohrstück gefehlt haben. Ein Loch in der Decke habe die Ausbreitung des Gases begünstigt, teilte die Staatsanwaltschaft im Juni dieses Jahres mit – anlässlich der Anklageerhebung gegen einen Schornsteinfeger und einen Hausmeister wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Das Amtsgericht Tiergarten muss noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Strafsache entscheiden.
Stundenlanges Ringen um einen Vergleich
Am vergangenen Freitag ging es vor dem Landgericht Berlin II für Zivilsachen um etwas anderes: Schmerzensgeld für die Eltern der verstorbenen Elena und ihre Schwester sowie weitere Schadenersatzansprüche. Mehrere Stunden lang rang die Vorsitzende Richterin um einen Vergleich, um der Familie einen möglicherweise langwierigen und schmerzhaften Prozess zu ersparen. Deren Anwalt erklärte vor Gericht, ein Urteil würde die Verantwortung der Vermieterin – der Deutsche Wohnen – eigentlich besser aufzeigen als ein Vergleich.
Die Deutsche Wohnen habe es in der Presse so dargestellt, als kümmere sie sich um Elenas Familie, so der Anwalt – das sei aber nicht geschehen. Er bezog sich auf einen Bericht der BZ nach dem Vorfall. Auf Anfrage der Zeitung hatte damals ein Deutsche-Wohnen-Sprecher erklärt: „Wir sind mit unseren Gedanken bei der Familie und den Freunden der Verstorbenen und unterstützen diese, wo uns dies möglich ist.“ Der Anwalt der Deutsche Wohnen erklärte vor Gericht, Hilfen hätten den Eltern nicht angeboten werden können, da eine Haftpflichtversicherung involviert sei.
Die Kläger:innen seien „mitgenommen von dem Verfahren“, deshalb seien sie zu einem Vergleich bereit, machte der Anwalt der Familie deutlich. Es sei ihnen wichtig, dass sich auch das Leiden von Elena durch die Kohlenmonoxidvergiftung im Vergleichsbetrag widerspiegele. Außerdem wollten sie auf das Problem von Kohlenmonoxid in Wohnungen aufmerksam machen.
„Über die Gefahren von Kohlenmonoxid sprechen“
„Es muss öffentlich besprochen werden, was die Gefahren von Kohlenmonoxid sind“, meldet sich die Mutter der Verstorbenen im Prozess zu Wort. Hätten sie mehr darüber gewusst, hätten sie ihrer Tochter vielleicht noch helfen können, sie per Handy anleiten können, was zu tun ist. Die Familie wohnt in den USA. Dort gibt es in den Wohnungen nicht nur Rauchmelder, sondern auch Kohlenmonoxidmonitore. „Deutschland braucht ein Kohlenmonoxidgesetz“, forderte Seraphim.
Insgesamt einigten sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich zu einem Gesamtbetrag von 423.900 Euro. Die Entscheidung steht noch unter Widerrufsvorbehalt – sollte die Deutsche Wohnen sie doch noch ablehnen, würde der Prozess wieder bis zu einem Urteilsspruch aufgenommen. Die Strafsache gegen den Schornsteinfeger und den Hausmeister bleibt davon in jedem Fall unberührt.
„Ich glaube, das war eine harte Verhandlung“, schloss die Richterin den Termin, und: „Ich hoffe, dass Sie einen gewissen Frieden bekommen können.“ Elena West wäre inzwischen 29 Jahre alt. Sie studierte Umweltplanung in Berlin und befasste sich unter anderem mit der Frage, wie Berlin auf die Klimakrise reagieren kann. Davor hat sie Umweltwissenschaften studiert. Warum? „Um von fossilen Energien wegzukommen“, so ihre Mutter.
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