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TikTok wird als Gatekeeper eingestuftNiederlage vor EU-Gericht

Die EU will die digitale Wirtschaft wettbewerbsfähiger machen. Tiktok klagte gegen seine Einstufung als Gatekeeper, doch die Klage wurde abgewiesen.

Tiktok kassiert eine Niederlage vor Gericht und wird nun als besonders einflussreiche Plattform in der EU geführt Foto: dpa

Luxemburg dpa | Der Tiktok-Betreiber Bytedance hat vor dem Gericht der EU eine Niederlage kassiert. Die Richter wiesen eine Klage des chinesischen Unternehmens gegen seine Einstufung als sogenannten Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) ab.

Die EU-Kommission habe Bytedance und die Tochterfirma zu Recht als einflussreiche Plattform eingestuft, die speziellen EU-Vorgaben unterliegen muss. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Seit Anfang März müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Bei Verstoß drohen empfindliche Strafen. Er soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen ermöglichen. Die Grundannahme dabei ist, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden seien, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Darunter sind etwa die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Das EU-Gericht wies nun vor allem das Argument von Bytedance zurück, dass der globale Marktwert des Unternehmens hauptsächlich auf dessen Tätigkeiten in China zurückzuführen sei und keinen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe. Tiktok sei ein wichtiges Zugangstor für Nutzerinnen und Nutzer, teilte das Gericht mit.

Nutzerzahl steigt „schnell und exponentiell“

Bytedance brachte außerdem vor, dass das Unternehmen erst ein neuer Marktteilnehmer sei und Facebooks Meta oder Googles Mutterkonzern Alphabet mit Konkurrenzprodukten ihm schnell die Position streitig gemacht hätten.

Dem folgten die Richter nicht: Bytedance sei es gelungen, die Nutzerzahl auf Tiktok „sehr schnell und exponentiell“ zu steigern und innerhalb kurzer Zeit – gemessen an der Nutzerzahl in der EU – eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram zu erreichen. Vor allem jüngere Menschen nutzen Tiktok teils intensiv.

Mehrere Unternehmen, darunter auch Zalando, hatten zuvor bereits angekündigt, gegen das Gesetz vorgehen zu wollen. Die Klage von Bytedance ist eine der ersten, die vor dem EU-Gericht verhandelt wurden.

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1 Kommentar

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  • "Die erst am 7. März in Kraft getretene EU-Regel soll die Dominanz der sogenannten Gatekeeper – also der größten Onlineplattformen – bekämpfen. Dazu gehört, dass die Verbraucher auf Angebote außerhalb der eigenen App Stores zugreifen können – und zwar kostenlos."



    taz.de/Marktmacht-...konzerne/!5997686/