Tierversuche in Deutschland: Botox für die Maus
Es besteht eine Rechtslücke bei Tierversuchen für Anti-Falten-Mittel. Verbote gelten nur für äußerlich anwendbare Kosmetik, wie die Grünen kritisieren.
BERLIN dpa | Die Grünen haben eine Rechtslücke bei Tierversuchen für Anti-Falten-Mittel kritisiert. „Verbraucher in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass für Ihre Schönheit keine Tiere leiden müssen“, sagte die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Nicole Maisch, der Nachrichtenagentur dpa.
„Hier muss die Bundesregierung ran.“ Für Versuchsmethoden, wie sie unter anderem auch für Präparate wie Botox üblich sind, wurden im vergangenen Jahr rund 21 000 Mäuse verwendet, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen antwortete. Tierversuche für Kosmetika sind grundsätzlich verboten.
Als kosmetische Mittel gelten dabei Stoffe, die äußerlich mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen. Botox-Produkte seien aber zur Injektion bestimmt, werden also gespritzt, wie das Ministerium erläuterte.
Daher seien sie keine kosmetischen Mittel im Sinne der entsprechenden Verordnung. Das Ministerium machte keine Angaben dazu, wie viele der 21 000 Mäuse für Tests von Botox-Produkten verwendet wurden.
Maisch forderte, Botox-Hersteller stärker zu einem Umsteuern zu drängen: „Inzwischen gibt es einige anerkannte und zugelassene Alternativmethoden, die zuverlässig sind und ohne Tierleid auskommen.“
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