Thüringer Innenminister über die AfD: „So etwas hatten wir noch nie“
Weil der „Flügel“ als rechtsextrem gilt, wird es für BeamtInnen in der AfD brenzlig. Georg Maier will allen im Staatsdienst einen Brief schicken.
taz: Herr Maier, was bedeutet es für Thüringen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den „Flügel“ der AfD als rechtsextrem eingestuft hat?
Georg Maier: Das ist ein großer Schritt, eine Zäsur, das muss man wirklich sagen. Wenn wir derzeit nicht alle mit Corona beschäftigt wären, würde das auch viel mehr diskutiert. Schließlich steht damit ein Teil der AfD auf einer Stufe mit Rechtsextremisten wie denen der NPD. Das Bundesamt schätzt, dass der Flügel etwa 7.000 Mitglieder hat, vielleicht sind es auch mehr. So etwas hatten wir noch nie.
Bei Ihnen in Thüringen haben 23,4 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die AfD gestimmt, die hier ja fest in „Flügel“-Hand ist. Was bedeutet das für Sie als Innenminister?
Das gilt nicht nur für Thüringen. Es geht ja um eine Partei, die im Bundestag und in allen Landesparlamenten sitzt, bei uns hat fast jeder vierte Wähler für die AfD gestimmt. Thüringen ist ja so etwas wie das Heimatland des Flügels. Sein Führer, oder sagen wir: Anführer, Björn Höcke sitzt hier, die Erfurter Erklärung ist hier entstanden. Auch die AfD-Fraktion im Landtag ist sehr „Flügel“-lastig.
Er ist 52, Sozialdemokrat und seit dem 4. März wieder Innenminister in Thüringen. Dies war er bereits im ersten Kabinett von Bodo Ramelow.
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat 22 Abgeordnete. Die Spitze – neben Höcke auch von Stefan Möller oder Torben Braga – gehört zum „Flügel“. Gilt das mehr oder minder für alle?
52, ist Sozialdemokrat und seit dem 4. März wieder Innenminister in Thüringen. Dies war er bereits im ersten Kabinett von Bodo Ramelow.
Das ist schwer genau zu sagen. Bei manchen wissen wir es, weil sie das selbst öffentlich kundgetan haben. Aber manche waren es mal und sind es heute weniger. Wer zum „Flügel“ gehört, wird jetzt genau zu prüfen sein.
Und wie machen Sie das?
Wir werden uns alle relevanten Personen genau anschauen und prüfen, ob man von einer „Flügel“-Mitgliedschaft ausgehen kann. Die Einstufung bedeutet ja unter anderem, dass auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden dürfen, also zum Beispiel Telefone abgehört oder die Post gelesen werden darf. Da muss die Grundlage eindeutig sein.
Werden jetzt also auch Abgeordnete überwacht? Bodo Ramelow, Ihr Chef, hat gerichtlich erstritten, dass das aufhört. Nach dem Urteil hatte der damalige Bundesinnenminister de Maizière die Überwachung von Abgeordneten ganz abgeblasen.
Wir sind da in Thüringen mehrfach betroffen, das stimmt. Und die Entscheidung des Bundesamts bedeutet, dass Abgeordnete außerhalb ihrer Mandatsausübung überwacht werden können. Das muss man gut abwägen, schließlich ist das ein schwerer Eingriff. Wir wollen der Demokratie zu ihrem Schutz ja keinen Schaden zufügen. Aber wir werden bei Bedarf auch dieses Mittel nutzen.
In der Thüringer AfD ist der „Flügel“ sehr dominant …
Unser Landesamt für Verfassungsschutz hat deshalb am Donnerstag betont, der „Flügel“ sei im Landesverband der AfD „stark verwurzelt“. Die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung sind so stark, dass der Landesverband jetzt komplett als „Verdachtsfall“ eingestuft ist und beobachtet wird.
Daraus und aus der Entscheidung des Bundesamts ließe sich schließen, dass ein Viertel der Thüringer WählerInnen ihre Stimme Rechtsextremisten gegeben haben.
Das ist natürlich ein Problem. Ich habe im Wahlkampf viele Menschen getroffen, darunter auch Rechtsanwälte oder Ärzte, die mir ganz vernünftig erschienen, aber irgendwann meinten, dass sie für die AfD stimmen werden. Manche auch nur, um es denen, die sie „Altparteien“ nennen, mal so richtig zu zeigen. Dazu waren sie bereit, auch Nationalisten, Völkische zu wählen …
Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang würde „Rechtsextremisten“ sagen.
Ja, das stimmt, aber ich bevorzuge eine sprachliche Differenzierung, auch um Unterschiede deutlich zu machen. Wir in Thüringen haben ja noch ganz andere Kaliber, wenn Sie zum Beispiel an die Rechtsrockkonzerte in Themar denken. Die Leute, die dort hingehen, sind auch rechtsextrem, aber eben ganz anders. Ich will damit nicht sagen, dass Höcke für die Demokratie weniger gefährlich ist. Im Gegenteil. Sein Gift wirkt kognitiv. Höckes Aussagen vervollständigen sich meist erst in den Köpfen der Zuhörer zu rechtsextremen, nationalsozialistischen Botschaften. Auch das, was er zuletzt bei dem „Flügel“-Treffen in Sachsen-Anhalt gesagt hat …
Sie meinen die Äußerung, die AfD müsse die „Flügel“-Gegner „ausschwitzen“? Eine sehr ungewöhnliche Redewendung, in der Auschwitz steckt.
Ja, genau. Die Assoziationen des Publikums sind vorausgeplant, mit eingerechnet. Und dazu kommen dann noch diese „Höcke, Höcke!“-Rufe des Publikums, dieser ganze Personenkult. Wir wissen ja aus dem Thüringen Monitor, dass etwa ein Viertel der Thüringer rechtsextreme Ansichten hat, auch antisemitische Einstellungen sind verbreitet. 16 Prozent der befragten Thüringer stimmten der Aussage zu, Menschen jüdischen Glaubens hätten etwas Besonderes an sich und „passen nicht so recht zu uns“. Das ist zwar bestimmt nicht eins zu eins deckungsgleich mit den Wählerinnen und Wählern der AfD, gibt uns aber eine Vorstellung von der Problemlage.
In der AfD-Landtagsfraktion sind zahlreiche Beamte, etwa Höcke als Geschichtslehrer. Was bedeutet die Einstufung für sie?
Bei Björn Höcke ist die Lage eigentlich klar, aber für ihn sind wir in dieser Frage nicht zuständig. Er ist ja hessischer Beamter. Aber ich finde, da müssen die Kollegen in Hessen jetzt aktiv werden, auch wenn das Beamtenverhältnis derzeit ruht, weil Herr Höcke ja Abgeordneter ist.
Und was machen Sie etwa mit den drei Polizeibeamten in der AfD-Fraktion. Einer ist bei der Bundespolizei, zwei andere im Landesdienst.
Die werden wir uns genau anschauen. Einer von ihnen tritt deutlich radikaler auf als der andere, das wird jetzt geprüft. Aber eins ist klar: Beamte haben einen Eid auf das Grundgesetz geschworen. Und wenn sie zu einer verfassungsfeindlichen Organisation gehören, dann haben sie ein Problem. Das gilt natürlich ganz besonders für Polizisten.
Wie werden Sie denn generell vorgehen, auch bei weniger prominenten Fällen?
Es wird einen Mitarbeiterbrief an alle Landesbeamte geben. Wer der AfD und dem „Flügel“ angehört, soll mit dem zuständigen Beauftragten seiner Behörde sprechen. Und dann sind disziplinarrechtliche Konsequenzen möglich und die können vom Verweis bis zum Entfernen aus dem Beamtenverhältnis reichen. Wichtig ist aber: Es wird jeder Einzelfall sehr genau geprüft.
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