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Thüringer Grünen-Abgeordnete mit BabyKinder im Parlament nicht erwünscht

Eine Thüringer Grünen-Abgeordnete wird des Plenarsaals verwiesen, weil sie ihr Baby dabei hat. Nun prüft ihre Fraktion, ob das verfassungswidrig ist.

Babys nicht vorgesehen: Elternzeit für Abgeordnete gibt es weder in Landtagen noch im Bundestag Foto: dpa

Berlin taz | Es hätte alles so einfach sein können. Madeleine Henfling, Grünen-Abgeordnete im Erfurter Landtag, hat vor sechs Wochen ein Kind bekommen. Nun trägt sie ihren schlafenden Säugling vor der Brust, stellt sich in den hinteren Bereich des Erfurter Plenarsaals und will ihrer Arbeit als Abgeordnete nachgehen. Doch Landtagspräsident Christian Carius (CDU) macht schnell klar: Daraus wird nichts.

Carius verwies Henfling am Mittwoch des Saals: Kleinkinder hätten hier „nichts zu suchen“, sagte er. Die Geschäftsordnung sehe Mütter mit Kindern im Parlament nicht vor. Schon des Kinderschutzes wegen würde er Abgeordneten empfehlen, sich um eine Kinderbetreuung zu kümmern.

Grüne und Linke im rot-rot-grün regierten Thüringen protestierten, die Landtagssitzung musste unterbrochen werden. Doch nach etwa einer halben Stunde bestätigte der Ältestenrat die Entscheidung des Präsidenten – denn der, so die Geschäftsordnung, entscheidet letztlich, wer den Raum betreten darf. Nun prüft die Fraktion der Grünen, inwieweit Carius’ Entscheidung verfassungswidrig ist, weil er Henfling damit in ihrem Mandat einschränkt. Und die Koalitionsfraktionen diskutieren darüber, die Geschäftsordnung zu ändern.

„Dass Carius mit Kindeswohlgefährdung argumentiert, trifft mich persönlich schon etwas“, sagte Henfling der taz. Sie sitze nun in ihrem Büro im Landtag und verfolge die Sitzungen online. Bei ihr ist ihre Mutter – damit, wenn Abstimmungen anstehen, Henfling schnell rausrennen und ihre Stimme abgeben kann. Rot-Rot-Grün regiert in Thüringen mit nur einer Stimme Mehrheit.

Rechtssicherheit gibt es nicht

Tatsächlich sind Babys in der Politik nicht vorgesehen: Elternzeit für Abgeordnete gibt es weder in Landtagen noch im Bundestag. In vielen Bundesländern war es in der Vergangenheit allerdings kein Problem, Babys bei Abstimmungen dabei zu haben. Auch im Bundestag gebe es zwar keine offizielle Regelung, aber ein „Agreement“, dass das in Ordnung sei, sagte Henfling. Die Sitzungen seien schließlich Pflicht. Und auch wenn sie mit Hilfe ihrer Mutter abstimmen könne – in die Debatten im Landtag könne sie sich so natürlich nicht einbringen.

Landtagspräsident Carius sieht darin kein Problem. Abgeordnete könnten „völlig frei mit ihrer Zeit umgehen“, sagte er der taz. „Sie haben keinen Arbeitgeber oder Vorgesetzten. Sie können daher auch frei entscheiden, ob sie an einer Sitzung teilnehmen oder nicht.“ Weder könne er erkennen, dass durch solche Ausschlüsse vor allem junge Mütter benachteiligt würden, noch dass dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erschwert würde.

Wenn eine Abgeordnete trotzdem an den Sitzungen teilnehmen wolle, könne sich währenddessen „eine Mitarbeiterin“ um das Kind kümmern. Alternativ könnten ein Kollege oder eine Kollegin einer anderen Fraktion ebenfalls nicht abstimmen, um die Mehrheitsverhältnisse zu wahren. Das sei üblich.

Rechtssicherheit allerdings gibt es damit nicht: „Dann bin ich auf den guten Willen der anderen angewiesen und gefährde im Ernstfall die Koalitionsmehrheit“, sagte Henfling. „Und wer weiß, wie lange die anderen das mitmachen? So lange, bis ich nicht mehr stille?“, fragte sie.

Selbst Exfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) wandte sich gegen die Entscheidung ihres Parteifreunds: „In der Geschäftsordnung geht es immer nur darum, eine Störung des Parlamentsbetriebs zu vermeiden“, twitterte sie. „Und den stört kein schlafender Säugling.“

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35 Kommentare

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  • Ein Parlament ist eine Versammlung, in der konzentriert, gearbeitet, geredet und gedacht werden sollte.

    Für die Pflege und Betreuung vn Angehörigen hat de Staat, das Bndesland selber Institutionen un Möglichkeiten geschaffen, die das Arbeiten von Eltern mit Kindern ermöglichen.

    Eine Extramöhre für Parlamentarier it kontaproduktiv und zeugt vom fehlenden Vertrauen in parlamentarisch beschlossene Regelungen.

    Ein Landtag kann zudem wie jeder x-beliebiege Betrieb auch eine geeignete Betreuung organisieren. Wahrscheinlich sogar schneller und effektiver.

    Alles in allem m.E. eine eigentlich langweilige Story, die viel zu unausgegoren ins mediale Dorf gekippt wurde.

  • Sorry, die Frau ist keine Arbeitnehmerin und hat kein Mutterschutz oder Elternzeit.



    Sie ist gewählte Abgeordnete und hat Pflichten gegenüber ihren Wählern die Sie wahrnehmen muss. Sie auszuschließen davon weil sie ein Säugling hat der noch nicht fremd betreut werden kann ist totaler Unsinn.

  • Ok dann wähle ich ab jetzt nur noch Männer. Die müssen meistens kein Säugling betreuen oder stillen und sind so, immer anwesend und fehlen nicht bei entscheidenden Abstimmungen.

    Na, Fehler erkannt

  • Warum wird der Vorgang so hoch gehängt? Ich erinnere mich an eine Vorlesung im Audimax, zu der eine Studentin ihr Kind mitgebracht hatte. Solange das Kind gequengelt hat, ist die Vorlesung ausgefallen. Nachdem die Mutter den Raum verlassen hatte, konnte die Vorlesung ungestört weiter gehen.

    Hier geht es doch nicht um Frauen- oder Kinderfeindlichkeit.

    Es gibt Arbeiten, bei denen Kinder nicht anwesend sein können.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Kinder aus dem demokratischen Prozess ausschließen: Das ist mal wieder typisch Deutschland.

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Anders als Patricia Hecht sehe ich hier primär keine Frage der Kinderfeindlichkeit in Deutschland (Kinder müssen nicht überall sein dürfen ... sagt ein Pädagoge und Vater), sondern zunächst eine Frage der Kommunikations- und Streitkultur. Dies schliesst die offenbar fehlende Sensibilität des Landtagspräsidenten mit ein.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @76530 (Profil gelöscht):

      Ja, also das könnte ein Landtagspräsident ja auch mal so sagen: "Wir haben zwar eine Geschäftsordnung, aber sie dürfen Ihr Kind trotzdem mitbringen. Man muß ja nicht immer alles ganz genau nehmen." So nur zum Beispiel mal.

      • @90191 (Profil gelöscht):

        In der Geschäftsordnung steht aber klar drin, dass er es auch erlauben kann.

        • 9G
          90191 (Profil gelöscht)
          @Rooni:

          Ja also wo ist dann das Problem?

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @90191 (Profil gelöscht):

        Verstehe ich Ihre Aussage nicht ...

  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Befindlichkeiten sind ein subjektives Thema, für die es keine messbaren Grundlagen (etwa die Phonstärke) gibt. Für mich scheint dies ein künstlich aufgebauschtes Thema. Bei offensichtlichen Interessenskonflikten (Landtagspräsident möchte in Ruhe debattieren lassen, Mutter eine gute Versorgung für ihr Baby) empfiehlt sich als erster Schritt der Dialog. Wenn dabei keine Kompromisse möglich sind, sind andere Schritte abzuwägen.

    Die Ankündigung der Grünen-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt ist für mich ein Sturm im Wasserglas. Einer Sachlösung wenig dienlich.

  • Deutschland.

    • @Nicky Arnstein:

      Weltraum.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Nicky Arnstein:

      Ja, Deutschland. Nichts darf man hier.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Nicky Arnstein:

      Hat der Landtagspräsident den überhaupt Quellen für seine Behauptung, das sei in der Geschäftsordnung so bestimmt?

      Also ich halte das für eine billige Ausrede.

  • Die Debatte darüber, ob es legitim ist, dass eine Landtagsabgeordnete ihren Säugling mit in eine Landtagssitzung mitbringt, zeigt wieder einmal, wie Kinderfeindlich die Deutschen doch eigentlich eingestellt sind!

    Dieses Kind wird sicher nicht den Landtag so durcheinander bringen, so dass das Regieren unmöglich wird!

    Leider musste ich wiederholt feststellen, wie Kinderfeindlich die Deutschen agieren, sobald ihre eigenen Sprösslinge Erwachsen sind, oder sie eben noch keine haben!



    Kinder machen Dreck, Kinder sind zu laut, Kinder zerstören den hübsch anzusehenden Rasen, all das ist den Deutschen allemal wichtiger als Kinder, solange, oder wenn sie keine mehr betreuen müssen!

    Das der Landtagspräsident Carius es als störend empfindet, wenn ein Säugling seiner Landtagsführung beiwohnt, zeugt schon jetzt dafür, dass er Kinder nicht unbedingt als zukünftige Wähler oder Entscheidungsträger dieses Landes sieht, Ausbildung kann doch angeblich nicht Früh genug beginnen!

    Dieser Säugling wird halt von seiner Mutter auf seinen späteren Beruf gut vorbereitet!!! :-)

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @urbuerger:

      Wo steht denn geschrieben, dass ein Politiker in einem Säugling einen zukünftigen Wähler sehen muss? Ein Säugling ist zunächst mal nichts als ein Säugling. Manchmal putzig und süß, mitunter auch nervig.

      Wenn mir eine schöne Frau oder ein schöner Mann begegnet, sehe ich auch zunächst das Offensichtliche und nicht das Verborgene. Alles eine Frage des Zeitpunktes.

  • Da fühlen sich die wichtigen Männer in ihren wichtigen Ämtern nicht mehr so wichtig, wenn da auch eine Olle mit Blag mitmachen darf...... Nee, nee, schlimm genug, dass Frauen ins Parlament dürfen, aber irgendwo muss dann ja auch mal Schluss sein, ne?!?

  • Wer kann denn schon seine Kinder zur Arbeit mitbringen? So ist das nun mal bei den allermeisten Berufen. Warum nicht auch im Parlament?

    • @Schmudrich:

      Weil man als Parlamentarierin keine Arbeitnehmerin ist, sondern eine Mandatsträgerin, die weder Mutterschutzzeit noch Elternzeit hat. Das wenn man ein Säugling hat den man mit ein paar Wochen noch stillt und nicht fremd betreuen kann muss man halt den Abstimmungen fern bleiben.

      Schlussfolgerung: Ich wähle nur noch Männer die haben solche Stillprobleme nicht.

      Superlösung.

    • @Schmudrich:

      Weil im Parlament die privilegierten topverdiener sind.



      Daher muss hier unbedingt was gemacht werden. Es geht ja hier nicht um die Millionen Arbeitnehmerinnen, die sich täglich um Betreuung kümmern müssen.



      Freude den palästen

  • Es tut mir leid für die Mutter aber ich bin ebenfalls der Meinung das ein Säugling oder Kleinkind nix in einem Parlament zu suchen hat. Notfalls kann sie einer Sitzung dann nicht bewohnen.

    • @Henrik WM:

      Haben sie für diese unangenehme Meinung evtl. auch Argumente?



      Nur mal so als ein Beispiel für eine sinnvollere Haltung mit Blick auf das Grundgesetz, Artikel 6, Absatz (1) "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Absatz (4) "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."



      Evtl. sollten sich Parlamente ans GG halten, nur so als Idee...

      • @Arno Birner:

        Was leiten sie daraus nun ab?

        • @Demokrat:

          Für meine Position gibt es mehr Argumente, als für die von HENRIK WM. Seine Argumente liegen bei 0, meine bei der im GG festgeschriebenen Unterstützung von Müttern.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Ja nun, Kinder der Arbeiter sind auch in der Fabrik, im Kaufladen und hinterm Bankschalter nicht erwünscht. Warum? Weil sie erstens die Eltern von der Arbeit ablenken, zweitens die Kollegen stören und drittens die Sicherheit der Kinder in einer Arbeitsumgebung nicht gewährleistet ist. Da geht´s wieder mal um Haftungsfragen, aber die sind natürlich leicht in Abrede zu stellen, wenn man selber nicht der Haftbare ist.

    Allerdings - ob neben Hofreiter noch ein paar Babys in die Reden hineinbrüllen, wäre wohl auch egal.

  • Ich darf meine Kinder auch nicht mit in die sägemühlebringen. warum soll es für die eh schon privilegierten Abgeordneten anders sein.



    Grüsse aus dem real life

    • @Demokrat:

      Nur weil an Stelle A etwas nicht möglich/erlaubt/sinnvoll ist, muss das nicht heisen das es an Stelle B auch so sein muss.



      Das Argument "ich darfs nicht, also ist es blöd wenns der darf" ist einfach nur sau dumm.



      An sich finde ich jetzt auch nicht dass ein Babys in den Plenarsaal muss, allerdings sehe ich keine Sachargumente warum es, so es nicht gerade brüllt, in Ausnahmefällen nicht möglich sein soll.



      Kann ja durchaus der/die/das Babysitter ausfallen etcpp.

    • @Demokrat:

      Wenn eine frauenfeindliche / mütterfeindliche Arbeitsumgebung das "real life" ist, müsste dies wohl schleunigst geändert werden, statt mit dem Verweis auf die schlechte Realität eben diese schlechte Realität begründen zu wollen. Argumentativ nicht überzeugend.



      Und bei einer Sägemühle gibt es evtl. tatsächlich Sachargumente gegen die Anwesenheit von Säuglingen zu deren Schutz, dies ist beim Plenarsaal wohl eher nicht der Fall.

      • @Arno Birner:

        Lassen Sie mich raten: sie haben keinen gefährlichen Arbeitsplatz.

      • @Arno Birner:

        Also die Mütter und Väter, die keinen gefährlichen Arbeitsplatz haben, dürfen dies?



        Der topverdiener im b üro darf das dann und die Putzfrau nicht?



        Schöne welt

    • @Demokrat:

      Sorry, aber dann ist ihr "real life" wohl noch nicht ganz die Wirklichkeit.



      Wer fragt eigentlich, warum nicht Abgeordnete als Väter längst ihre Kinder mitbringen? Kein einziger Mann in der Bilderstrecke der taz. Kinder gehören wohl automatisch zur Mutter!? Kinder sind Menschen, Frauen sind Menschen. Und in den Parlamenten sitzen seit Jahrhunderten Volksvertreter. Da sollten sowohl Kinder(rechte) als auch Frauen(rechte) doch neben Männerrechten auch ne Bedeutung haben!? Da haben einige Volkvertreter offensichtlich auch im 21.Jhd. noch nix gerallt.

      • @Unmund:

        Whataboutism nennt man so was.

        • @Demokrat:

          Nö, nennt man nicht.



          Whataboutism = vom eigentlichen Thema bzw. Kritik an einem selbst ablenken, indem man zu was ganz anderem abbiegt, was ja auch ganz schlimm sei.



          Bsp: Von Kritik an Kinderarmut im Hartz-System ablenken mit "Ja aber was ist mit den armen hungernden Kindern in Land XY?". Oder von Kritik an xenophoben Nazimobs ablenken mit "Ja aber die Antifa ist ja auch ganz schlimm." (Merke: Whataboutism wird gerne zusammen mit falschen Äquivalenzen bemüht.)

          Unmund dagegen bleibt beim eigentlichen Thema (nämlich der Frage, wie Kind und Karriere bzw. Arbeitsleben kombiniert werden können oder in den gegenwärtigen Verhältnissen einander ausschließen) und weist auf einen weiteren Aspekt desselben hin, der hier unausgesprochen immer mitschwingt: Nämlich, dass komischer- und ungerechterweise immer noch vor allem Frauen dieses Problem an der Backe haben, als ob Männer nach dem fröhlichen Zeugungsakt mit der Betreuung der Kinder ganz selbstverständlich nichts zu tun hätten.



          Als Beispiel nennt er/sie? die zum vorliegenden Bericht gehörende Fotostrecke. Ebenso als Beleg nennbar wäre das Zitat des Landtagspräsidenten Carius im Artikel, der der Mutter nahelegt, dass sie ja entweder aus dem Parlament wegbleiben oder sich "eine Mitarbeiterin" um das Kind kümmern könne. Dass auch der Papa oder ein MitarbeitER mal ein Fläschen reichen oder eine Windel wechseln könnte, kommt ihm offensichtlich noch nicht mal ansatzweise in den Sinn.

          Angesichts Ihres schönen Nicks und da wir gerade so nett beim Begriffsklären sind: Unter Demokratie versteht man gemeinhin idealiter die Herrschaft aufgeklärter BürgerInnen, die wissen wovon sie reden und worüber sie abstimmen. Eine Vorherrschaft jener, die zu allem Bauchgefühle, Halbwissen oder eine empörte Meinung aber wenig Ahnung haben, nennt der olle Grieche "Ochlokratie", vulgo Pöbelherrschaft oder engl. "mob rule".

  • Nein, den "Parlamentsbetrieb" stören schlafende Säuglinge natürlich nicht. Nur diesen CDU-Mann stört es, wenn eine junge Frau etwas hat, was er selbst sicherlich nie (mehr) besitzen wird. Und überhaupt: Bei einer Stimme Mehrheit muss man als Oppositionspartei von altem Geist... - äh: Schlag zu jedem Mittel greifen, das sich gerade bietet. Das ist ja geradezu Darwinsche Pflicht!

    Vielleicht werden ja demnächst auch Schwangere ausgeschlossen. Denn wenn es mehr um eine Störung des Herrn Präsidenten geht als um eine Störung des Parlementsbetriebs, entscheidet natürlich der Herr Präsident ganz alleine darüber, was ihn in der Tätigkeit, die er grad ausübt, all zu sehr stört. Ein demonstrativ vorstehender Bauch kann sicherlich auch sein. Vor allem dann, wenn es nicht sein Baby ist, das darin den Parlamentsbetrieb aufhält.

    Wobei: Wenn sich ein Einzelner wirklich gestört fühlt im Parlamentsbetrieb, kann er ja eigentlich gehen. Sagt schließlich auch der Präsident. Und nachdem sie auch Abgeordnete sind, sollten selbst Parlamentspräsidenten mit ihrer Zeit machen dürfen, was immer sie wollen. Sie haben ja keinen Chef über sich. Sie müssen sich schon selber für vollkommen unverzichtbar halten...