Theresa Mays Brexit erklärt: Freihandeln nach dem Ausstieg
Die britische Premierministerin Theresa May will nach dem Brexit eine enge Zusammenarbeit mit der EU. Wie das gehen soll, ist umstritten.
Brexit-Fahrplan: Am 23. Juni 2016 stimmten die Briten in einer Volksabstimmung für den Austritt aus der EU. Am 29. März 2017 aktivierte die britische Regierung den Artikel 50 der EU-Verträge, der den EU-Austritt nach zwei Jahren nach sich zieht – also am 29. März 2019.
Brexit-Gesetz: Ein EU-Austrittsgesetz, das den Austrittstermin festschreibt und sämtliche an die EU übertragenen Kompetenzen ab da nach Großbritannien zurückholt, wurde nach monatelangem Hin und Her im britischen Parlament am 20. Juni 2018 endgültig verabschiedet.
Austrittsvereinbarung mit der EU: Am 8. Dezember 2017 einigten sich Großbritannien und die EU auf die Modalitäten des Austritts an sich, vor allem in Finanzfragen. Danach begannen die Gespräche über das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien. Sie sind nur wenig vorangekommen.
Übergangsfrist: Erst einmal vereinbarten beide Seiten am 19. März 2018 eine Übergangsfrist bis Ende 2020, in der bestehende Regelungen automatisch weiter gelten, wenn sie nicht durch neue ersetzt worden sind. Dies ersetzt aber keine langfristige Vereinbarung.
Zukünftige Beziehungen: Für die Zeit nach dem Brexit strebt Großbritannien eine enge Zusammenarbeit mit der EU in Sicherheitsfragen an sowie ein Freihandelsabkommen. Zusätzliche Vereinbarungen sollen Handelsbarrieren zwischen Großbritannien und der EU verhindern. Wie das gehen soll, wenn Großbritannien mit dem Brexit auch den Europäischen Binnenmarkt und die EU-Zollunion verlässt, ist seit Monaten umstritten – unter anderem, weil es keine Kontrollen an der grünen Grenze und zukünftigen EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland geben soll.
Neuer Vorschlag von May: Die britische Regierung hat am 6. Juli unter anderem vorgeschlagen:
– anstelle des europäischen Binnenmarkts: ein „gemeinsames Regelwerk“ zwischen EU und Großbritannien für den gesamten Warenverkehr, dazu „andauernde Harmonisierung“ durch die britische Seite und für den Streitfall „unabhängige Schiedssprüche“;
– anstelle der EU-Zollunion: eine „Zollvereinbarung“, die eigene britische Außenhandelsabkommen ermöglicht, aber zugleich Großbritannien und die EU als gemeinsames Zollgebiet belässt, indem die Briten auf für die EU bestimmte Waren EU-Regeln anwenden.
Und jetzt? Am 12. Juli legt Großbritannien ein Weißbuch mit den Details vor. Am 16. Juli beginnen die Gespräche darüber in Brüssel. Bis Oktober soll eigentlich ein Abkommen stehen, aber als wahrscheinlicher gilt eine Einigung kurz vor Weihnachten – wenn überhaupt. Das Abkommen muss auch vom Europaparlament und vom britischen Parlament gebilligt werden. Beide Seiten intensivieren parallel dazu ihre Vorbereitungen für einen „No-Deal-Brexit“ am 29. März 2019 – also einen Austritt ohne Abkommen, womit auch die bereits getroffenen Vereinbarungen hinfällig wären.
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